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Bußgeldkatalog/Bußgeldkatalog Verordnung(BKatV) 210

Der Bußgeldkatalog heißt korrekterweise Bußgeldkatalog Verordnung (BKatV). In dieser Verordnung hat der Gesetzgeber die für sämtliche deutschen Bundesländer geltenden Bußgeld-Regelsätze für Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschrieben. Sie beinhaltet Verfahrensvorschriften zur Verhängung eines Bußgeldes, dem Aussprechen einer Verwarnung oder der Entziehung der Fahrerlaubnis. Bußgelder werden in der Regel bei Verstößen gegen Verordnungen oder Gebote und bei Nichteinhaltung von Verwaltungsvorschriften erhoben. Handelt es sich jedoch nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat, kommt es zu einem Strafgerichtsprozess, in dem sodann keine Bußgelder, sondern Strafgelder/Geldstrafen zu zahlen sind. Neben Bußgeldern, die mittels BKatV erhoben werden, können die einzelnen Bundesländer und Kommunen bei Verstößen gegen kommunale oder länderspezifische Vorschriften ebenfalls Bußgelder erheben.

Der Bußgeldkatalog gilt für In- und Ausländer. Jeder, der innerhalb eines Hoheitsgebiets gegen die öffentliche Ordnung, Gebote, Verordnungen oder Vorschriften eines Landes verstößt, kann dazu verpflichtet werden, ein Bußgeld zu bezahlen. Ganz gleich, ob man sich gegen ein Bußgeld oder den Vorwurf einer begangenen Straftat vor Gericht wehren muss, empfiehlt es sich, einen Strafrechtsanwalt zu konsultieren. In beiden Fällen ist es außerdem hilfreich und kostengünstig, wenn man über eine private Rechtsschutzversicherung verfügt. Hier gilt es zu prüfen, ob die individuellen Bedürfnisse am besten durch einen allgemeinen Straf-Rechtsschutz, einen Verkehrsrechtsschutz, einen Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz oder gar durch einen Schadenersatz- oder Steuer-Rechtsschutz befriedigt werden.

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