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Deckungssumme

Die Deckungssumme ist der im Versicherungsvertrag festgelegte Höchstbetrag, der im Falle eines Rechtsstreits von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Sie bestimmt, ob die vollen Anwalts- und Gerichtskosten erstattet werden oder die Versicherten einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.

Die Deckungssumme kann je nach Tarif variieren.

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Im Allgemeinen wird eine Deckungssumme von mindestens 300.000 Euro empfohlen. Damit können die meisten Rechtsstreitigkeiten abgedeckt werden. Möchten Sie beispielsweise nach einer Kündigung Ihren Arbeitgeber verklagen, wird der Streitwert bei einem Anstellungsverhältnis von über sechs Monaten an den letzten drei Bruttomonatsgehältern bemessen. Bei einem Wert von 12.000 Euro belaufen sich die Anwalts- und Gerichtskosten je nach Anzahl der durchlaufenen Instanzen auf bis zu 18.645,97 Euro (Quelle: Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltsvereins, 2022) und werden somit von Ihrer Rechtsschutzversicherung erstattet. 

Liegen dem Streitfall jedoch Personenschäden zu Grunde, kann der Streitwert deutlich höher liegen. Beläuft sich der Streitwert zum Beispiel auf drei Millionen Euro, ergeben sich Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 430.223,56 Euro, wenn zur Klärung des Falls drei Gerichtsinstanzen benötigt werden (Quelle: Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltsvereins, 2022). Bei einer Deckungssumme von 300.000 Euro müssten folglich 130.225,56 Euro aus eigener Tasche bezahlt werden. 
Um auch bei hohen Streitwerten - etwa infolge eines schweren Unfalls, bei dem zur Klärung mehrere Gutachten eingeholt werden müssen - umfassend geschützt zu sein, bieten viele Versicherer Tarife mit Millionen hohen oder gar unbegrenzten Deckungssummen an.

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