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Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz ist für alle Berufsgruppen, für die bestimmte Disziplinarvorschriften gelten, ein wichtiger Teil einer privaten Rechtsschutzversicherung. Richter, Beamte, Wehrpflichtige, Notare und Angestellte, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befinden, unterliegen dem Disziplinarrecht. Standesrechtliche Vorschriften gelten für alle Berufe, die in berufsständischen Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind, d.h. Mitglieder der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Ärztekammer, Apothekerkammer, Rechtsanwaltskammer, Steuerberaterkammer, Architektenkammer etc.

Disziplinargerichte verhandeln Verstöße gegen das Disziplinarrecht bzw. wenn ein Beamter seinen Pflichten nicht nachkommt oder sich ordnungswidrig verhält. Ein Disziplinarverfahren kann gegen die genannten Berufsgruppen sogar dann eingeleitet werden, wenn ein ordnungswidriges Verhalten im Privatbereich stattgefunden hat. Wenn ein Berufssoldat in seiner Freizeit Uniform trägt und eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begeht, dann wird nicht nur ein Straf-, sondern meist auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Ein Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz gewährt Kostendeckung in diesen besonderen Verfahren. Ein solcher Rechtsschutz ist kein eigenständiger Rechtsschutzversicherungstyp, sondern ist Bestandteil bestimmter Rechtsschutzversicherungsformen, wie z.B. dem Privat- und Arbeitsrechtsschutz oder dem Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz.

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