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Erfolgsaussichten

Werden die Erfolgsaussichten eines Gerichtsprozesses von den Gutachtern und Rechtsanwälten einer Rechtsschutzversicherung als schlecht bewertet, kann die Versicherung gemäß Ziffer 3.4.1 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 2021 (ARB) den Rechtsschutz ablehnen.

Die ARB 2021 führt zwei Begründungen an, unter denen sie sich das Recht vorbehält, Versicherungsleistungen zu verweigern.

  1. Die Beantragung auf Rechtsschutz wird abgelehnt, da die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers „keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat“ (vgl. Ziffer 3.4.1.1 ARB 2021).
  2. Die Beantragung wird aufgrund von Mutwilligkeit abgelehnt (vgl. dazu Ziffer 3.4.1.2 ARB 2021).

Möglichkeiten bei Konflikten hinsichtlich der Beurteilung
Das Versicherungsunternehmen besitzt das Recht, dem Versicherten ein Schiedsgutachterverfahren oder einen Stichentscheid zur Konfliktlösung anzubieten. Bei ersterem wird ein unabhängiger und erfahrener Rechtsanwalt damit beauftragt, ein Rechtsgutachten zu erstellen.

Für den Fall, dass der Schiedsgutachter dem angestrebten Verfahren Erfolgsaussichten bescheinigt, ist diese Entscheidung für den Versicherer bindend. Er muss sich dem Schiedsgutachten beugen und sämtliche Kosten übernehmen. Bei einer Verweigerung der Kosten seitens des Versicherers kann der Versicherungsnehmer eine Deckungsklage erheben.

Beim Stichentscheid verhält es sich ähnlich. Hier entscheidet der Anwalt des Versicherungsnehmers, ob geringe Aussichten oder Mutwilligkeit vorliegen. Die Entscheidung ist für beide Parteien bindend.

Kriterien zum Abschluss eines Rechtsschutzes

Bevor man eine private Rechtsschutzversicherung abschließt, sollte man nicht nur Deckungssumme, Geltungsbereich, Leistungsumfang und Selbstbeteiligung mit Bedacht wählen, sondern auch die Ausschlüsse und Ablehnungsgründe der Versicherungspolice sorgfältig prüfen.

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