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Familienrecht

Das Familienrecht ist Teil des deutschen Zivilrechts. Wenn es innerhalb der Familie oder Verwandtschaft zu Konflikten kommt, müssen die beteiligten Zivilpersonen notfalls per Gerichtsverfahren ihre Rechte einklagen. Wenn sich im Familienrecht durch eine Gesetzesänderung die Lebenssituation Ihrer Familie ändert, können Sie sich durch einen Familien- bzw. Beratungsrechtsschutz durch einen Fachanwalt kostenlos beraten lassen.

Folgende Bereiche fallen unter das Familienrecht:

  • Scheidung
  • Erbrecht
  • Sorgerecht
  • Unterhalt für Kinder
  • Vormundschaft

Unterschied zwischen Familienrechtsschutz und Familienrecht:

Ein Familienrechtsschutz deckt keine Bereiche des Familienrechts ab, sondern versichert alle Familienmitglieder, die in Ihrem Haushalt wohnen.

Zusatzbausteine im Familienrecht

Eine Absicherung des Familienrechts ist in der Regel nicht standardmäßig in einer Rechtsschutzversicherung inbegriffen. Manche Versicherer bieten allerdings Zusatzbausteine an, die Streitigkeiten rund um das Familienrecht abdecken.

Dazu gehört Folgendes:

  • Eherecht: Dieser Baustein deckt bei einer Scheidung die Kosten für eine Fachberatung bei einem Anwalt ab. Manche Versicherer übernehmen auch die Gerichtskosten.
  • Unterhaltsrecht: Der Versicherer übernimmt die Kosten für eine Beratung bei einem Fachanwalt bezüglich Unterhaltsfragen und Vaterschaftsklagen. Je nach Tarif sind ebenso die Kosten für ein Gerichtsverfahren mitversichert.
  • Erbrecht: Besteht bei Erbfällen Beratungsbedarf durch einen Anwalt, deckt der Versicherer diese Kosten ab. Zum Teil werden in diesem Baustein auch Gerichtskosten übernommen, die im Rahmen von erbrechtlichen Streitigkeiten entstehen.

Günstige Rechtsschutzversicherung durch einen Versicherungsvergleich

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