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Freiheitsstrafe

Die Freiheitsstrafe ist ein Sanktionsmittel des Staates und wird aufgrund eines schwerwiegenden Verstoßes gegen ein Gesetz verhängt. Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ist durch das Strafgesetzbuch geregelt. Sie wird durch ein unabhängiges Gericht ausgesprochen. Jeder, der sich keinen Anwalt leisten kann, dem wird vom Staat ein Pflichtverteidiger gestellt (vgl. §140 der deutschen Strafprozessordnung). Wird in Deutschland eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt, so bedeutet das Freiheitsentzug für unbestimmte Zeit, jedoch mindestens 15 Jahre. Anschließend kann eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden oder es kommt zur Sicherheitsverwahrung.

Strafverfahren zählen zu den kostenintensivsten Gerichtsverfahren, da die Beweisaufnahme und Verteidigung in vielen Fällen sehr aufwendig ist. Zeugen, Rechtsanwälte und Gutachter sind in der Regel sehr teuer, aber meist auch unerlässlich, wenn es darum geht, die eigene Unschuld zu beweisen. Verfügt man glücklicherweise über eine private Rechtsschutzversicherung, die einen Strafrechtsschutz beinhaltet, übernimmt die Versicherung sämtliche Verfahrens-, Gericht-, Zeugen-, Gutachter- und Anwaltskosten. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Vergehen als vorsätzlich oder mutwillig bezeichnet wird. Vorsätzliche Vergehen werden nur durch einen Spezial-Strafrechtsschutz abgesichert. Eine weitere Ausnahme sind Ordnungswidrigkeiten, bei denen ein Vorsatz nicht ausgeschlossen werden kann bzw. eine fahrlässige Verletzung der üblichen Sorgfaltspflicht vorliegt. Solche Fälle betreffen meist den Fahrer- oder Verkehrsrechtsschutz.

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