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Geschäftsführer

Ein Geschäftsführer ist mit der Leitung eines Unternehmens betraut und vertritt die Firma nach außen. Je nach Größe der Organisation kann es mehrere Geschäftsführer geben, die sich die Verantwortung für das Unternehmen teilen. In einer GmbH ist der Geschäftsführer ein von den Gesellschaftern eingesetzter Angestellter und gleichzeitig ein gesetzlicher Vertreter der Organisation. 

Da sich der Geschäftsführer einer GmbH in einem Anstellungsverhältnis befindet, kann er sich durch eine private Rechtsschutzversicherung juristisch absichern. Geschäftsführer sind jedoch gleichzeitig Arbeitgeber und haben andere Rechte sowie Pflichten als Angestellte ohne Führungsverantwortung. Beispielsweise gilt für sie nicht der gesetzliche Kündigungsschutz. Dieser Teil der Geschäftsführertätigkeit wird nicht durch eine herkömmliche Privat- und Arbeitsrechtsschutzversicherung abgedeckt. Darauf ist bei einer Beförderung zum Geschäftsführer dringend zu achten. 
Deshalb bieten Versicherungsunternehmen einen speziellen Rechtsschutz für Führungskräfte an. Dieser deckt die wichtigsten Fälle in Sachen Strafrecht, Vermögensschäden und Anstellungsvertrag ab.

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Führungskräfte ist dringend zu empfehlen. Denn mit der großen Verantwortung, die ein Geschäftsführer für das Unternehmen trägt, geht ein hohes persönliches Risiko einher. Kommt es zu einem Schadensfall, haftet ein Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen und kann mit einer Gefängnisstrafe belangt werden. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob er vorsätzlich gehandelt hat. Haben seine Kollegen beispielsweise Unternehmenssteuern hinterzogen, wird er angeklagt - auch wenn er selbst nicht wissentlich daran beteiligt war.

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