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Inlandsschaden

Rechtsschutzversicherungen unterscheiden zwischen Auslandsschäden und Inlandsschäden. Für den Versicherungsnehmer ist es wichtig, dass die Versicherungspolice für die Bereiche und Länder gültig ist, in denen der Versicherte potentiell einen Schaden erleiden kann. Daher ist beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung vom Versicherungskunden zu beachten, wie Leistungsumfang und Geltungsbereich definiert sind.

Wenn ein Autofahrer über einen Verkehrsrechtsschutz verfügt und im Ausland einen Unfall verursacht, liegt für die Versicherung ein Auslandsschaden vor. Wenn der Geltungsbereich der Versicherungspolice das Ausland enthält, übernimmt die Versicherung alle vertraglich garantierten Kosten, genauso, als ob der Verkehrsunfall in Deutschland stattgefunden hätte.

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