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Korrespondenzanwalt

Der mit der Korrespondenz beauftragte Anwalt ist nicht für die Vertretung des Mandanten vor Gericht zuständig. Er beauftragt beziehungsweise bevollmächtigt einen Anwalt in der Nähe des Gerichtsstands mit der Vertretung seines Mandanten. Ein Korrespondenzanwalt kann bestellt werden, wenn der Wohnsitz des Versicherten mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht (Gerichtsstand) entfernt ist. In diesem Fall übernimmt in der Regel die private Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Korrespondenzanwalt. 

Beispiel für die Inanspruchnahme eines Korrespondenzanwalts

Wenn der Geschädigte seinen Wohnsitz beispielsweise in Stuttgart hat, der Schadensverursacher jedoch in Kiel wohnt, dann ist dem Geschädigten nicht zuzumuten, dass er für den Gerichtsprozess nach Kiel reisen muss. In solchen Fällen bestellt er einen Korrespondenzanwalt. Dieser Anwalt steht mit dem prozessbevollmächtigten Anwalt vor Ort in Kontakt, um die Rechtsinteressen des Mandanten wahrzunehmen.

Bei Schäden im Ausland ist die gerichtliche Wahrnehmung nicht maßgebend, um einen Korrespondenzanwalt einzuschalten. Mehr dazu können Sie unter Ziffer 2.3.1.2 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtschutzversicherung 2021 (ARB) und in Abschnitt 4 Nr. 3400ff. des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erfahren.

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