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Inhaltsverzeichnis
Mit einer Nebenklage können Opfer von Straftaten als Kläger aktiv am Strafrechtsprozess teilnehmen. Im Normalfall wird in Deutschland die Anklage in einem Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft durch das sogenannte Strafverfolgungsmonopol allein vertreten. Die Nebenklage stellt demnach eine Ausnahme dar. Das Opfer kann grundsätzlich keine eigene Anklage stellen, vielmehr darf es sich lediglich der Klage einer öffentlichen Institution anschließen und wird somit zu einem sogenannten Nebenkläger.
Welche Personen zu einer Nebenklage berechtigt sind, regelt §395 der Strafprozessordnung (StPO). Opfer und Angehörige können daher ein Mitwirkungsrecht haben:
Nach §397 StPO werden den Opfern spezielle Rechte zugesprochen, die ihnen die Möglichkeit geben, am Strafprozess aktiv teilzunehmen und mitzuwirken. Dabei handelt es sich um folgende Rechte:
Sobald ein Nebenkläger einen Anwalt beauftragt, um von diesem im Prozess vertreten zu werden, entstehen Kosten. Im Normalfall hat der Nebenkläger hierbei nach §472 StPO einen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn der Angeklagte verurteilt wird.
Im Falle, dass ein Angeklagter freigesprochen wird, müssen die entstandenen Prozesskosten jedoch vom Nebenkläger selbst getragen werden.
Kostenübernahme über die Rechtsschutzversicherung
Mithilfe einer Rechtsschutzversicherung kann man sich gegen eben solche Kosten bei einer Nebenklage absichern. Denn eine Rechtsschutzversicherung greift auch im Falle eines Freispruchs und schützt damit vor entstehenden Prozesskosten.
Für die letztendliche Kostenübernahme durch die Versicherung müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich greift der Versicherungsschutz nur dann, wenn das Opfer einen dauerhaften Schaden am Körper erlitten hat. Des Weiteren spielt auch der Umfang des abgeschlossenen Versicherungstarifes eine große Rolle bei der Kostenübernahme. Tarife, die den Opfer-Rechtsschutz inkludiert haben, decken die Leistungen im Rahmen einer Nebenklage ab. Entsprechend kommen Tarife ohne Opfer-Rechtsschutz nicht für entstehende Kosten einer Nebenklage auf.
Im Normalfall sind Täter dazu verpflichtet, für Schadensersatzzahlungen oder Schmerzensgeld gegenüber ihren Opfern aufzukommen. Die Geltendmachung dieser Ansprüche seitens der Opfer ist hierbei allerdings nur über einen Zivilrechtsprozess möglich. Somit müssten Nebenkläger eines Strafprozesses zusätzlich nochmal einen Zivilprozess durchlaufen, um Schadensersatz oder Schmerzensgeld einzufordern.
Nach §§403 ff. StPO können jedoch Opfer einer Straftat mithilfe des sogenannten Adhäsionsverfahren auch zivilrechtliche Ansprüche im Rahmen eines Strafprozesses geltend machen. Aufgrund dieses Verfahrens wird die Zivilrechtsklage somit dem Strafprozess angeheftet und Nebenkläger müssen insgesamt nur einem gerichtlichen Prozess beiwohnen. Die Antragstellung ist hierbei allerdings nur durch den Geschädigten selbst oder dessen Erben möglich.
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