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Die Mediation (von lat. mediatio = Vermittlung) ist eine außergerichtliche Form der Konfliktlösung, deren Wurzeln über zwei Jahrtausende zurückreichen. Seit den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts steigt in Deutschland das Interesse an diesem Konzept – die Erfolgsquote von über 75 Prozent spricht für sich.
Im Rahmen einer Mediation versuchen die Konfliktbeteiligten, gemeinsam zu einer gütlichen Einigung zu gelangen. Unterstützt werden sie dabei von einem speziell geschulten, unabhängigen und neutralen Vermittler, dem sogenannten Mediator. Dieser hat keinerlei Entscheidungsbefugnis, sondern ist für den strukturierten Ablauf des Mediationsverfahrens zuständig.
Er soll sicherstellen, dass die Beteiligten sich gegenseitig zuhören und tatsächlich die Konfliktpunkte herausgearbeitet werden. Neben der Eigenverantwortlichkeit der Streitparteien sind weitere wichtige Grundlagen der Mediation:
Ein Mediationsverfahren kann in fünf Phasen unterteilt werden:
Sind die Konfliktparteien nicht zu einem persönlichen Gespräch bereit, ist die telefonische Mediation eine mögliche Alternative. In diesem Fall ruft der Mediator die Beteiligten abwechselnd an und versucht zu vermitteln.
Mediationsverfahren werden bereits in vielen gesellschaftlichen Bereichen zur Klärung von Konflikten eingesetzt, wie etwa in den folgenden:
persönliches Umfeld, zum Beispiel bei |
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familiäres Umfeld, zum Beispiel bei |
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räumliches Umfeld, zum Beispiel bei |
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wirtschaftlichen Umfeld, zum Beispiel bei |
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Grundsätzlich gilt: Eine Mediation ist immer sinnvoll, wenn Ihnen nicht in erster Linie daran gelegen ist, auf Biegen und Brechen Ihr Recht durchzusetzen, sondern Sie nach einer dauerhaften Lösung des Konflikts suchen und mit dem Konfliktgegner nach Möglichkeit langfristig wieder gut auskommen möchten.
Mediations- und Gerichtsverfahren unterscheiden sich hauptsächlich darin, dass eine Mediation – im Gegensatz zu einer Gerichtsverhandlung – auf dem Prinzip der Freiwilligkeit basiert. Eine Mediation kann daher nur stattfinden, wenn beide Konfliktparteien damit einverstanden sind.
Habe ich immer einen Anspruch auf eine Mediation?
Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Mediation, das heißt, wenn eine der beiden Parteien ein Gerichtsverfahren zur Problemlösung vorzieht, kann ihn der andere Streitbeteiligte nicht daran hindern.
Geschwindigkeit und Kostenvorteil
Ein Mediationsverfahren verläuft allerdings meist schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsprozess – sowohl hinsichtlich der materiellen als auch der immateriellen „Kosten”, wie etwa der emotionalen Belastung. Darüber hinaus ist eine Mediation stets streng vertraulich, während Informationen aus Gerichtsverfahren unter Umständen ihren Weg in die Presse finden können.
Planung der Mediation
Konfliktparteien können bei einer Mediation den Ablauf selbst planen und den Zeitpunkt und Ort selbst wählen. Bei einem Gerichtsverfahren gibt es diese Entscheidungsmöglichkeit in aller Regel nicht. Ein weiterer Vorteil der Mediation: In vielen Fällen kann der Konflikt in einem überschaubaren Zeitrahmen und ohne Folgekonflikte geklärt werden. Ein Gerichtsverfahren durchläuft dagegen oft mehrere Instanzen.
Zufriedenstellung aller Konfliktgenger
Bei einer Mediation wird eine sogenannte „win win”-Lösung angestrebt, mit der beide Parteien zufrieden sind – bei einem Gerichtsverfahren bekommt üblicherweise nur ein Beteiligter recht. Außerdem bestimmen die Konfliktgegner bei einer Mediation selbst die Lösung ihres Konflikts – bei einem Gerichtsverfahren sind sie jedoch an die Entscheidung der Richter gebunden. Umfragen zufolge sind über 90 Prozent der Teilnehmer an Mediationsverfahren mit dem Verlauf und Ergebnis zufrieden – bei Gerichtsverfahren sind es lediglich 30 Prozent.
Bei einer gerichtsnahen Mediation nimmt der Richter die Rolle des Mediators ein und es wird eine Einigung mit den beteiligten Rechtsanwälten gefunden. Bei einer gerichtsinternen Mediation oder auch Güterichterverfahren genannt, übergibt ein Streitrichter den gerichtlichen Fall zwischen einer Privatperson und einem Unternehmen einem Mediationsrichter, um eine mediatorische Einigung zu finden.
Mediation im Ausland
In einigen ausländischen Rechtsordnungen gibt es inzwischen für viele Rechtsfälle eine Pflicht zur Mediation. Damit will man zum einen die Gerichte entlasten und die Konfliktsituation bestmöglich im Konsens beilegen. Es gilt zu unterscheiden zwischen einer gerichtsnahen und einer gerichtsinternen Mediation.
Mediation ohne Erfolg
Sollte Ihr Mediationsverfahren scheitern, steht Ihnen der herkömmliche Rechtsweg mit dem Gang zum Rechtsanwalt nach wie vor offen.
Gericht |
Mediation |
Position / Rechte / Ansprüche |
Interessen / Ziele |
Sachebene |
Sach- und Beziehungsebene |
Gewinner / Verlierer |
Gewinner / Gewinner |
Entscheidung fremdbestimmt |
Entscheidung selbstbestimmt |
Die Kosten eines Mediationsverfahrens kommen auf den Zeitaufwand und die Art des behandelten Konflikts an – zum Beispiel ist eine Familienmediation üblicherweise günstiger als eine Wirtschaftsmediation.
In der Regel werden für eine Zeitstunde 60 bis 300 Euro berechnet. Üblicherweise wird das Honorar des Mediators von den Konfliktparteien jeweils zu gleichen Teilen bezahlt. Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung deckt nicht nur die Ausgaben für Gerichtsverhandlungen ab, sondern übernimmt auch die Ausgaben für Mediationsverfahren.
Je nach Anbieter kann die Kostenübernahme für außergerichtliche Schlichtungsversuche pro Jahr auf eine maximale Anzahl von Sitzungen und/oder einen Höchstbetrag gedeckelt sein. Entscheiden Sie sich für ein außergerichtliches Verfahren zur Streitschlichtung, hilft Ihnen Ihr Rechtsschutzversicher bei der Suche nach einem geeigneten Mediator, der auf das Ihren Konflikt betreffende Fachgebiet spezialisiert ist.
Des Weiteren können Sie sich bei der Mediatorsuche auch selbst informieren und einen Blick in die Mediatorenverzeichnisse der großen Berufsverbände – Bundesverband Mediation e.V. und Bundesverband für Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. – werfen. In den Online-Datenbanken sind die deutschlandweit rund 5.500 zertifizierten Mediatoren gelistet, die eine profunde Ausbildung nachweisen können.
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