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089 - 24 24 12 44rsv@check24.deBereits kleine Mietmängel können mitunter die Kürzung der Mietzahlungen rechtfertigen. Erfahren Sie hier mehr dazu.
Gerichte haben unter anderem bereits in diesen Fällen ein Recht auf eine Mietminderung um zehn Prozent eingeräumt:
Der Vermieter eines Neubaus hatte bei Vertragsabschluss einen Pkw-Stellplatz vor dem Haus zugesagt. Nach Fertigstellung des Gebäudes fehlte dieser jedoch. Die Richter des Amtsgerichts Köln hielten die Mietminderung für angemessen (Aktenzeichen 213 C 295/86).
Funktionieren einen Monat lang weder Türklingel noch Gegensprechanlage, kann die Miete ebenfalls um zehn Prozent gekürzt werden. So entschied es das Amtsgericht Rostock (Aktenzeichen 41 C 183/98).
Ein Mieter hatte sich daran gestört, dass der Eingang des Wohnhauses auch zu einem Bordell führt und deshalb auch nachts die Haustür nicht abgeschlossen wird. Das Landgericht Berlin hielt die zehnprozentige Mietminderung für angemessen (Aktenzeichen 65 S 131/07).
An einem Altglascontainer unmittelbar vor dem Wohnungsfenster störte sich ein Mieter, da Passanten regelmäßig bis in die Nacht hinein Flaschen hineinwarfen. Das Amtsgericht Rudolstadt erachtete die Mietminderung für rechtens (Aktenzeichen 1 C 914/98).
Weitere Situationen, die nach Ansicht von Gerichten eine Mietminderung um zehn Prozent rechtfertigen, sind beispielsweise
Immerhin noch fünf Prozent Mietminderung können laut dem Landgericht Berlin etwa angesetzt werden, wenn theoretisch ein Kellerabteil gemietet wurde, praktisch aber keines vorhanden ist (Aktenzeichen 64 S 21/98).
Den gleichen Mietminderungssatz können Mieter auch ansetzen, wenn sie das Kellerabteil nur eingeschränkt nutzen können, weil der Vermieter noch Möbelstücke darin lagert und diese nicht abholt. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden (Aktenzeichen 548 C 10867/85).
Beachtet werden sollte aber, dass nicht jede Unannehmlichkeit eine Mietminderung rechtfertigt. Gerichte haben bereits unter anderem bei diesen Mängeln einen Anspruch auf Mietminderung abgelehnt:
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