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089 - 24 24 12 44rsv@check24.deEin Mietvertrag wird zwischen dem Mieter und Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses geschlossen. Er bildet die rechtliche Grundlage des Mietverhältnisses.
Ein Mietvertrag sollte in jedem Fall diese Informationen enthalten:
Sie können die Checkliste für den Mietvertrag auch als kostenloses PDF herunterladen.
Darüber hinaus können weitere Klauseln im Mietvertrag festgeschrieben werden, zum Beispiel:
Wie der Bundesgerichtshof im Jahr 2015 in mehreren Urteilen (Aktenzeichen: VIII 185/14, VIII ZR 242/13, VIII ZR 21/13) entschieden hat, sind Mieter nicht mehr zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, falls sie die Wohnung in nicht renoviertem Zustand übernommen haben.
Tipp: Nicht nur beim Auszug, sondern auch beim Einzug sollte der Zustand der Wohnung in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. So wird verhindert, dass der Mieter zu Unrecht für etwaige bereits vorhandene Schäden oder Mängel verantwortlich gemacht wird. Ein Muster für ein solches Protokoll können Sie kostenlos herunterladen.
Grundsätzlich gibt es diese Arten von Mietverträgen:
In der Regel werden zeitlich unbefristete Mietverträge abgeschlossen. Ein unbefristeter Mietvertrag besteht so lange, bis der Mieter oder Vermieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der festgesetzten Kündigungsfrist schriftlich beendet.
Bei einem befristeten Mietvertrag – auch Zeitmietvertrag genannt – wird die Dauer des Mietverhältnisses bereits bei Abschluss des Vertrags festgesetzt. Diese Art von Mietvertrag bildet eher die Ausnahme.
Gründe für das Befristen eines Mietvertrags sind beispielsweise, dass der Vermieter plant, seine Immobilie ab einem bestimmten Zeitpunkt selbst zu nutzen oder umfangreiche Renovierungsarbeiten durchzuführen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite zum befristeten Mietvertrag.
Wird ein Staffelmietvertrag abgeschlossen, steigt die Miete jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Dabei darf die Mieterhöhung gemäß dem Wirtschaftsstrafgesetz nicht mehr als 20 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beziehungsweise des Mietspiegels betragen.
Detaillierte Informationen zum Staffelmietvertrag erhalten Sie auf unserer dazugehörigen Themenseite.
Beim Abschluss eines Indexmietvertrags wird festgelegt, in welcher Form die Miete künftig steigen wird. Dies ist meist an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gekoppelt.
Bei einer Mieterhöhung muss der Vermieter den alten sowie den aktuellen Preisindex für die Lebenshaltung aller Privathaushalte in Deutschland zugrunde legen. Den Index ermittelt das Statistische Bundesamt.
Näheres zum Indexmietvertrag können Sie auf unserer entsprechenden Themenseite in Erfahrung bringen.
Ein Untermietvertrag wird geschlossen, wenn der Mieter – nach Genehmigung des Vermieters – die Wohnung untervermietet. Zwischen dem Untermieter und dem Vermieter beziehungsweise Eigentümer der Wohnung besteht keine vertragliche Beziehung.
Erfahren Sie mehr zum Untermietvertrag auf unserer Themenseite.
Ein Zwischenmietvertrag ist beispielsweise eine Option, wenn ein Mieter plant, nach einer vorübergehenden Abwesenheit – etwa Auslandsaufenthalt – wieder einzuziehen und seine Wohnung in dem Zeitraum weitervermieten möchte.
Auf unserer Themenseite zum Zwischenmietvertrag finden Sie detaillierte Informationen.
Ein Mietvertrag für Wohngemeinschaften kann in verschiedenen Konstellationen abgeschlossen werden.
Welche das sind und was es dabei jeweils zu beachten gilt, können Sie detailliert auf unserer Themenseite zum WG-Mietvertrag nachlesen.
Ein Fahrzeugstellplatz kann entweder im Rahmen eines Wohnungsmietvertrags oder über einen eigenständigen Garagenmietvertrag gemietet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite zum Garagenmietvertrag.
Tipp: Gewerbetreibende können sich auf der Themenseite zum Gewerbemietvertrag informieren, was es beim Mieten und Vermieten gewerblicher Räume zu beachten gibt.
Ob berufsbedingter Umzug, Familienzuwachs oder Eigenbedarf: Für eine Kündigung des Mietvertrags kann es verschiedene Gründe geben – sowohl von Mieter- als auch Vermieterseite.
Detaillierte Informationen zu Kündigungsfristen, Sonderkündigungsrecht und Eigenbedarfskündigung finden Sie auf unseren dazugehörigen Themenseiten.
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