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Zwischenmietvertrag

Ein Zwischenmietvertrag wird beispielsweise geschlossen, wenn jemand sein WG-Zimmer während der Semesterferien oder bei einem Auslandsaufenthalt weitervermieten möchte. Erfahren Sie hier Genaueres zu dieser Mietvertragsart.

Eine Zwischenvermietung ist beispielsweise eine überlegenswerte Option, wenn ein Mieter plant, nach einer vorübergehenden Abwesenheit wieder einzuziehen, und in diesem Zeitraum eine finanzielle Mehrbelastung wegen der fortlaufenden Miete vermeiden möchte.

Der Vorteil für den Zwischenmieter ist, dass das vermietete Zimmer oder die vermietete Wohnung meist voll- oder zumindest teilmöbliert zu haben ist und er sich für den befristeten Aufenthalt nicht extra komplett selbst einrichten muss.

Wichtig: Wer einen einzelnen Raum oder sogar eine ganze Wohnung zwischenvermieten möchte, muss dafür die Zustimmung des Vermieters einholen. Unter Umständen besteht aber sogar ein Anspruch auf die Möglichkeit der Zwischenvermietung. Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen für die Untervermietung finden Sie auf unserer entsprechenden Themenseite.

Zwischenvermietung schriftlich vereinbaren

Auch ein Zwischenmietverhältnis sollte schriftlich im Rahmen eines Mietvertrags festgehalten werden. Die wesentlichen Unterschiede zu einem herkömmlichen Mietvertrag sind die Vertragsparteien – nämlich Hauptmieter und Zwischenmieter statt Mieter und Vermieter – sowie die zeitliche Begrenzung des Mietverhältnisses.

Tipp: Es empfiehlt sich, eine angemessen hohe Mietkaution zu vereinbaren. Denn der Zwischenmieter haftet dem Wohnungseigentümer gegenüber nicht für entstandene Schäden – schlimmstenfalls muss dann der Hauptmieter dafür aufkommen. Bei der Festsetzung der Kautionshöhe sollten neben der Miethöhe und Dauer des Mietverhältnisses auch die hinterlassenen Gegenstände – etwa Möbel – miteinbezogen werden.

Wichtige Angaben im Zwischenmietvertrag

Diese Angaben sollte ein Zwischenmietvertrag beinhalten:

  • Vor- und Nachname des Hauptmieters
  • Vor- und Nachname des Zwischenmieters
  • Adresse des Mietobjekts
  • Raum oder Räume, für die das Zwischenmietverhältnis gilt
  • Dauer des Mietverhältnisses
  • Miethöhe inklusive Nebenkosten
  • Höhe der Kaution
  • Verweis auf geltende Inhalte der Hausordnung und des Hauptmietvertrags (Kopien beilegen)
  • Zustimmungserklärung des Wohnungsvermieters

Tipp: Was es bei einem Mietvertrag für eine zeitlich unbefristete Weitervermietung zu beachten gilt, kann auf der Themenseite zum Untermietvertrag in Erfahrung gebracht werden.

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