Ihre persönliche Versicherungsberatung
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rsv@check24.de
Sie möchten beraten werden?
Unsere Experten stehen Ihnen telefonisch täglich von 8:00 - 20:00 Uhr zur Verfügung.
089 - 24 24 12 44rsv@check24.deEin Umzug will gut geplant sein. Hier finden Sie nützliche Tipps und Informationen.
Die Wohnungssuche wurde erfolgreich beendet und die alte Wohnung gekündigt. Nun kann es mit der Planung des konkreten Umzugs weitergehen. Dabei sind die folgenden grundlegenden Fragen zu klären.
Das hängt von den Auszugs- und Einzugsfristen der alten und neuen Wohnung ab. Eventuell müssen Sie sich für den Umzug freinehmen und Urlaub beantragen.
Info: Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub wegen eines Umzugs gibt es nicht. Ein Sonderurlaubsanspruch besteht nur in bestimmten Fällen – zum Beispiel, wenn Sie wegen Ihrer Versetzung an einen anderen Standort Ihres Unternehmens umziehen.
Wenn Sie in Eigenregie umziehen möchten, sollten Sie verschiedene Mietangebote für Transporter einholen. Haben Sie ein passendes Fahrzeug gefunden, reservieren Sie dieses am besten direkt, damit es nicht womöglich zu einem späteren Buchungszeitpunkt nicht mehr verfügbar ist. Zudem sollten Sie mögliche private Umzugshelfer – wie Freunde, Nachbarn oder Verwandte – frühzeitig über den Umzugstermin in Kenntnis setzen, damit sie dann auch Zeit haben.
Tipp: Für den Umzugstag sollten Sie vorab Getränke und eine kleine Stärkung für Ihre Helfer besorgen.
Entscheiden Sie sich für professionelle Hilfe, holen Sie am besten mehrere Angebote von Umzugsunternehmen ein und vergleichen diese vor einer finalen Entscheidung. Achten Sie hierbei genau auf die jeweiligen Vertragskonditionen.
Zwar haftet die Spedition grundsätzlich bei Schäden im Rahmen des Umzugs. Manche Unternehmen knüpfen ihre Haftungspflicht aber an bestimmte Bedingungen – zum Beispiel, dass die Mitarbeiter die Umzugskartons selbst packen. Mitunter werden auch Schäden an Elektrogeräten und Pflanzen von der Haftung ausgeschlossen.
Tipp: Bei der Ankunft in der neuen Wohnung sollten Sie sofort überprüfen, ob das Umzugsgut unversehrt geblieben ist. Offensichtliche Schäden müssen Sie noch am selben Tag dem Umzugsunternehmen melden. Für sogenannte verdeckte Schäden – also beschädigter Inhalt bei intakter Verpackung – ist eine Reklamationspflicht von zehn Tagen üblich.
Gerade bei größeren Möbelstücken – wie etwa Kleiderschränken – stellt sich diese Frage. Sie sind sperrig und müssen oft auseinander- und dann wieder zusammengebaut werden. Aufgrund ihres Gewichts umständlich zu transportieren sind auch größere Elektrogeräte, wie etwa Waschmaschinen.
Mitunter kann es dann einfacher sein, einzelne Haushaltsgegenstände neu zu kaufen und die alten dem Nachmieter zum Kauf anzubieten oder zu entsorgen.
Ziehen Sie zum Beispiel mit Ihrem Partner zusammen in eine neue Wohnung, kommen zwei Haushalte zusammen. Einige doppelt vorhandene Möbelstücke, zum Beispiel Betten, können Sie dann vorab aussortieren.
Tipp: Werfen Sie auch frühzeitig einen Blick in Keller- und Dachbodenabteile sowie Abstellkammern. Oft verbergen sich darin Dinge, die Sie schon seit Jahren nicht mehr genutzt haben. Diese können Sie ebenfalls gut entsorgen und müssen sie nicht noch in die neue Bleibe mitnehmen.
Auf die fertig gepackten Umzugskartons schreiben Sie am besten gleich, in welchen Raum sie jeweils gehören. Dann wissen Ihre Helfer Bescheid – und der Umzug und das Einrichten gehen schneller von der Hand.
Die Checkliste für den Umzugstag können Sie auch als kostenloses PDF herunterladen.
Ihre alte Wohnung müssen Sie in leerem und sauberem Zustand abgeben. Eventuell sind vorher auch noch sogenannte Schönheitsreparaturen fällig. Wann dies der Fall ist und für welche Maßnahmen Sie dann zuständig sind, können Sie auf unserer entsprechenden Themenseite nachlesen.
Sie haben alles erledigt? Dann steht der Übergabe an den Vermieter nichts mehr im Wege. Tipps zur Wohnungsübergabe und weitere Informationen rund um den Auszug aus der alten Wohnung finden Sie auf unserer entsprechenden Themenseite.
Wichtig: Übergabeprotokoll aufsetzen und unterschreiben nicht vergessen! Genauere Informationen können Sie auf unserer Themenseite zum Wohnungsübergabeprotokoll nachlesen.
Bevor Sie in die neue Bleibe einziehen, sollten Sie mit dem neuen Vermieter abklären, ob die Wohnung vom Vormieter neu gestrichen wird oder Sie selbst erst einmal den Farbpinsel in die Hand nehmen müssen. Ist Letzteres der Fall, benötigen Sie:
Tipp: Falls vor dem Streichen noch eventuelle Bohrlöcher zugemacht werden müssen, sollte dies mit Vorlauf geschehen, bevor der neue Anstrich auf die Wand kommt. Denn die Stellen müssen erst einmal trocknen und gegebenenfalls noch einmal überspachtelt werden.
Als ersten Schritt beim Einräumen empfiehlt es sich, die Lampen zu montieren. So können Sie auch weitermachen, wenn es dunkel wird. Gerade bei einem Umzug im Winter wäre das sehr früh der Fall.
Vorab sollten Sie idealerweise auch Stellpläne der Möbel an die Zimmertüren kleben. Ebenso wie die vorab beschrifteten Kartons hilft das allen Beteiligten, das Umzugsgut direkt in den richtigen Raum beziehungsweise an die gewünschte Stelle zu bringen.
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:
Über 240 Tarifvarianten unverbindlich
und kostenlos vergleichen
Sie schließen für Ihren bestehenden Rechtsfall ein Soforthilfe-Paket ab in Kombination mit einer passenden Rechtsschutzversicherung für zukünftige Fälle.
Mit dem Online-Rechner von CHECK24 können Sie über 240 Tarifvarianten der Rechtsschutzversicherung von verschiedenen Versicherern kostenlos vergleichen.
Weitere Informationen finden Sie hier.