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089 - 24 24 12 44rsv@check24.deAls Wartezeit bezeichnet man den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Zeitpunkt, ab dem der Versicherte Leistungen der Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann. Wie lang dieser Zeitraum ist, hängt vom jeweiligen Versicherungsanbieter und Tarif ab.
Zudem kann es in ein und demselben Tarif jeweils unterschiedliche Wartezeiten für die einzelnen Bausteine geben. Während ein Tarif beispielsweise keine Wartezeit für den Verkehrsrechtsschutz beinhaltet, kann es drei Monate dauern, bis der Privatrechtsschutz oder Berufsrechtsschutz beansprucht werden kann.
Für die Dauer der Wartezeit – auch Karenzzeit genannt – gilt in den meisten Fällen:
Rechtsschutz-Baustein | Dauer der Wartezeit | |
|
Verkehrsrechtsschutz: |
0 Monate |
|
Privatrechtsschutz: |
3 Monate |
|
Berufsrechtsschutz: |
3 Monate |
|
Mietrechtsschutz: |
3 Monate |
|
Vermieterrechtsschutz: |
3 Monate |
Dies sind jedoch nur Richtwerte, die tarifabhängig abweichen können. Für Tarife, die für Sie infrage kommen, lohnt es sich daher, die Wartezeiten verschiedener Bausteine mit dem Detailvergleich zu prüfen.
Wartezeit im Detailvergleich:
Die Kategorie „Wartezeit” im Tarifdetailvergleich zeigt genau auf, welche Karenzzeit beim jeweiligen Baustein der ausgewählten Tarife anfällt (Tarifbeispiele: Advocard Rechtsschutz, Roland Top-Rechtsschutz Premium, ARAG Premium Flex).
Wartezeit Bausteine | Advocard Rechtsschutz | Roland Top-Rechtsschutz Premium | ARAG Premium Flex |
Privat | 3 Monate |
3 Monate
3 Monate Wartezeit im Vertrags- und Sachenrecht, im Verwaltungsrecht, im Rechtsschutz für Betreuungsverfahren und im Beratungs-Rechtsschutz bei Privat-Insolvenz; 5 Jahre bei Studienplatzklagen. Sonst gilt im Baustein Privat grundsätzlich keine Wartezeit. |
0 Monate
3 Monate im Verwaltungs-Rechtsschutz, 3 Monate im Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten bei bevorstehender Firmengründung, 1 Jahr im Erb-Rechtsschutz, 3 Jahre bei Studienplatzklagen |
Beruf | 3 Monate |
3 Monate
Keine Wartezeit im Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz |
3 Monate |
Verkehr | 0 Monate | 0 Monate | 0 Monate |
Ist abzusehen, dass sich etwas an Ihrer Lebenssituation ändert, sollten Sie frühzeitig über den Abschluss eines Rechtsschutzes beziehungsweise über die Erweiterung Ihres Rechtsschutzes nachdenken. Der Grund: Erweitern Sie Ihre bestehende Versicherung um einen Baustein, gilt für diesen die vom Versicherer vorgesehene Wartezeit, auch wenn die Wartezeiten für die anderen Bausteine bereits verstrichen sind.
Beispiele hierfür sind:
Bei einem Wechsel der Rechtsschutzversicherung entfallen die Wartezeiten beim neuen Versicherer für die Rechtsbereiche, die schon im vorherigen Vertrag abgesichert waren. Voraussetzung dafür ist, dass der neue Vertrag zeitlich nahtlos an das Ende des alten anknüpft.
Egal, ob mit oder ohne Wartezeit: Eine günstige und leistungsstarke Rechtsschutzversicherung für Ihren individuellen Absicherungswunsch finden Sie ganz einfach mit unserem Online-Rechtsschutzrechner.
Unabhängig von den Wartezeiten des jeweiligen Tarifs leistet die Rechtsschutzversicherung nicht bei Rechtsstreitigkeiten, die
Rechtsschutzversicherungen greifen nicht rückwirkend:
Entsteht ein Rechtsstreit oder die Ursache für diesen während der Wartezeit für die entsprechende Leistung, besteht kein Schutz. Ein Konflikt mit dem Vermieter, der während der dreimonatigen Wartezeit für den Wohnrechtsschutz auftritt, ist beispielsweise nicht abgesichert. Die Rechtsschutzversicherung leistet auch dann nicht, wenn der Fall erst nach Ende der Wartezeit vor Gericht landet.
Die Wartezeiten sollen sicherstellen, dass die Rechtsschutzversicherung nicht erst dann abgeschlossen wird, wenn sich eine Rechtsstreitigkeit andeutet oder bereits eingetreten ist. Andernfalls müsste die Versicherungsgemeinschaft hohe Kosten tragen, sodass die Preise für die Rechtsschutztarife anderer Versicherungsnehmer stark ansteigen würden.
Die Wartezeiten hängen vom jeweiligen Rechtsschutztarif ab und können auch innerhalb eines Tarifs für verschiedene Leistungen variieren. Mithilfe des Detailvergleichs im Rechtsschutz-Rechner erhalten Sie einen Überblick über die Wartezeiten verschiedener Rechtsbereiche.
Erweitern Sie ihren Rechtsschutz, gilt für den neuen Rechtsbereich die vom Versicherer vorgesehene Wartezeit. Daher empfiehlt es sich, neue Leistungen immer frühzeitig abzuschließen.
Wenn die Laufzeit des neuen Vertrags direkt an das Ende des alten anschließt, besteht für die schon im vorherigen Vertrag abgesicherten Rechtsbereiche keine Wartezeit. Für zusätzliche Bausteine gelten die beim neuen Versicherer üblichen Wartezeiten.
Leistungen der Rechtsschutzversicherung können nur nach Ende der Wartezeit in Anspruch genommen werden. Rechtsstreitigkeiten, die vor Vertragsabschluss oder während der Wartezeit auftreten, sind deshalb nicht abgesichert. Der Schutz besteht auch dann nicht, wenn die Gerichtsverhandlung erst nach Ablauf der Wartezeit stattfindet.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 240 Tarifvarianten der Rechtsschutzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß Paragraph 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Sie schließen für Ihren bestehenden Rechtsfall ein Soforthilfe-Paket ab in Kombination mit einer passenden Rechtsschutzversicherung für zukünftige Fälle.
Arbeitnehmer:
Sie sind als Arbeitnehmer erwerbstätig.
Hinweis: Eine Absicherung des Baustein Beruf ist nicht möglich, wenn Sie einen Anstellungsvertrag haben (z.B. Geschäftsführer).
Selbständig/Freiberuflich:
Sie sind hauptberuflich (oder nebenberuflich mit einem Jahresumsatz über 22.000€) als Selbständiger/ Freiberufler erwerbstätig.
Beamter/Öffentlicher Dienst:
Sie sind Beamter/Angestellter im öffentlichen Dienst.
Azubi/Student:
Sie befinden sich in Ausbildung/im Studium.
Rentner:
Bezug Ihres Lebensunterhalts überwiegend aus einer Rente.
Ohne berufliche Tätigkeit:
Keine der anderen Angaben passt.
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