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Der Verkehrsrechtsschutz unterstützt Sie, wenn Sie als Verkehrsteilnehmer – als Fußgänger, Fahrradfahrer oder Autofahrer – in einen Rechtsstreit geraten. Dies kann zutreffen, sollten Sie zum Beispiel einen Verkehrsunfall oder eine Meinungsverschiedenheit mit Ihrer Kfz-Werkstatt haben. Darüber hinaus leistet der Verkehrsrechtsschutz, wenn Sie selbst Schadensersatz geltend machen oder sich infolge eines Unfalls gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung wehren müssen.
Alleine 2023 wurden über 2,4 Millionen Verkehrsunfälle von der Polizei erfasst. Dies entspricht 6.575 Unfällen pro Tag, wovon viele vor Gericht mit einem richterlichen Urteil enden. Dies kostet viel Zeit und Geld. Der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung kann sich daher besonders lohnen.
Inhaltsverzeichnis
Die Teilnahme am Straßenverkehr birgt immer ein gewisses Risiko. Egal, ob man selbst am Steuer sitzt oder als Fußgänger unterwegs ist, ein Unfall kann schnell passieren.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet daher für alle Verkehrsteilnehmer einen wichtigen Schutz. Denn auch wenn man sicher fährt, kann das Fehlverhalten anderer zu einem Konflikt führen, der rechtliche und erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich zieht.
Welche und wie viele Fahrzeuge versichert sind, richtet sich nach dem jeweiligen Tarif. Bei CHECK24 gibt es verschiedene und exklusive Tarifoptionen:
Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Rechtsberatung durch einen Anwalt, den Sie in der Regel frei wählen können. Die Kosten werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Etwaige Auslagen für Zeugen sowie mögliche Gerichtskosten werden ebenfalls bis zur vereinbarten Deckungssumme übernommen. Müssen Gutachter beziehungsweise Sachverständige hinzugezogen werden, kommt die Versicherung auch hierfür auf. Im Fall einer außergerichtlichen Einigung – der sogenannten Mediation – bezahlt die Versicherung je nach Tarif die entstandenen Kosten.
Schadenersatz bedeutet, dass einer Person, die einen Schaden erlitten hat, ein Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich in Geld zusteht.
Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall wird der Versicherungsnehmer vom Unfallverursacher verletzt. Für den Betroffenen besteht die Möglichkeit, Schmerzensgeld vom Unfallverursacher einzufordern.
Es handelt sich um Streitigkeiten aus den unterschiedlichsten Verträgen.
Beispiel: Der Gebrauchtwagenhändler veräußert dem Käufer ein Fahrzeug. Bei der Fahrt nach Hause bemerkt der Käufer, dass die Bremsen nicht richtig funktionieren und verlangt Nachbesserung. Dieser weigert sich, die mangelhaften Bremsen auszutauschen. Es besteht die Möglichkeit, Ansprüche gegen den Verkäufer gerichtlich durchzusetzen.
Streitigkeiten mit Ordnungsbehörden beinhalten die Durchsetzung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit.
Beispiel: Einem Autofahrer wird vorgeworfen, zu schnell gefahren zu sein oder eine rote Ampel überfahren zu haben. Gegen diesen Vorwurf will sich der Autofahrer wehren.
Beispiel: Ein Autofahrer vergisst sich anzuschnallen. Wegen des Verstoßes gegen die Gurtpflicht verhängt das Ordnungsamt ein Bußgeld. Es besteht die Möglichkeit, sich vor dem Verwaltungsgericht dagegen zur Wehr zu setzen.
Kommt es mit Finanzbehörden zu Streitigkeiten über Steuern und Abgaben, erhält der Betroffene juristische Unterstützung.
Beispiel: Nach dem Kauf eines neuen Autos erhält der Versicherungsnehmer den KFZ-Steuerbescheid. Da ihm die Steuer zu hoch erscheint, besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid zu erheben und im Anschluss gerichtlich dagegen vorzugehen. Hierfür erhält der Betroffene juristische Unterstützung.
Kommt es mit Verkehrsbehörden zu Streitigkeiten, erhält der Betroffene juristische Unterstützung.
Beispiel: Dem Versicherungsnehmer soll von der Führerscheinbehörde der Führerschein entzogen werden. Er erhebt Widerspruch und möchte notfalls gerichtlich dagegen vorgehen. Hierfür erhält er juristische Unterstützung.
Kommt es mit Sozialbehörden zu Streitigkeiten, erhält der Betroffene juristische Unterstützung. Hierunter fallen sämtliche Belange rund um die gesetzliche Krankenversicherung, die Pflege-, Renten-, oder die Arbeitslosenversicherung.
Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall kann das Unfallopfer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten. Der Geschädigte stellt daraufhin einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Wird der Antrag abgelehnt, kann die Rente vor dem Sozialgericht eingefordert werden. Hierfür übernimmt die Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten.
Es besteht die Möglichkeit, sich gegen den Vorwurf eines nicht vorsätzlich begangenen Delikts zu wehren. Die Versicherung greift nur, wenn der Betroffene vor Gericht freigesprochen wird. Vorsätzliche Delikte wie Körperverletzung, Betrug, Beleidigung, Totschlag und Mord sind grundsätzlich nicht mitversichert.
Beispiel: Auf dem Weg zur Arbeit kollidiert ein Fahrradfahrer mit einem Fußgänger. Der Fußgänger bricht sich dabei den Arm und zeigt den Radfahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB an. Der Radfahrer möchte sich dagegen wehren und erhält hierfür juristische Unterstützung. Wird der Betroffene vor Gericht freigesprochen, werden die Kosten von der Rechtsschutz-Versicherung übernommen.
Alle versicherten Personen sind auch versichert, wenn sie mit einem fremden Fahrzeug fahren (Fahrer-Rechtsschutz).
Beispiel: Als fremdes Fahrzeug gilt beispielsweise ein Mietwagen oder ein Auto von einem Bekannten. Fährt der Versicherungsnehmer oder eine andere mitversicherte Person ein solches Fahrzeug und es kommt zu rechtlichen Streitigkeiten, erhält der Betroffene juristische Unterstützung.
Streitigkeiten im Straßenverkehr entstehen, wenn das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abgestellt wird.
Beispiel: Nach ordnungswidrigem Abstellen des Autos wird der Halter mit einem Bußgeld belegt, obwohl ein Dritter das Fahrzeug dort geparkt hat. Für den Halter besteht die Möglichkeit dagegen vorzugehen.
Der Verkehrsrechtsschutz greift bei Forderungen und Ansprüchen gegenüber Dritten sowie gegenüber einem selbst. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die Unterschiede auf, wann der Verkehrsrechtsschutz, die Kasko- oder die Kfz-Haftpflichtversicherung greifen und Schäden abdecken.
Verkehrsrechtsschutz | Kaskoversicherung | Kfz-Haftpflichtversicherung |
Beispiel: Bei vorsätzlichen Straftaten, wie dem Fahren mit einem nicht zugelassenen Kraftfahrzeug, greift der Verkehrsrechtsschutz nicht. |
Beispiel: |
Beispiel: Beim Ausparken kollidieren Sie mit einem anderen Fahrzeug. Die verursachten Schäden an diesem Fahrzeug werden durch die Kfz-Haftpflicht abgedeckt. Die Schäden am eigenen Fahrzeug wiederum müssen selbst getragen oder können über eine Kfz-Vollkasko abgedeckt werden. |
Der Verkehrsrechtsschutz kann in Einzelfällen und bei bestimmten Anbietern auch nachträglich abgeschlossen werden, beispielsweise bei Überschreitung des Tempolimits oder Anfechtung eines Bußgeldbescheids.
Rückwirkender Schutz ist jedoch in der Regel nur mit einer langen Vertragslaufzeit von 3 Jahren und einem höheren Versicherungsbeitrag verbunden. CHECK24 empfiehlt deshalb einen vorbeugenden Abschluss der Verkehrsrechtsschutzversicherung, um im Falle einer Ordnungswidrigkeit abgesichert zu sein.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für Singles gibt es bereits ab 3,19 € im Monat. Die genauen Kosten hängen jedoch immer von den individuellen Lebensumständen sowie dem gewünschten Leistungsumfang eines Tarifs ab. Den Verkehrsrechtsschutz können Sie entweder einzeln oder zusammen mit anderen Bausteinen der Rechtsschutzversicherung abschließen – etwa dem Privat- oder dem Mietrechtsschutz.
In der Regel tritt der Versicherungsschutz beim Verkehrsrechtsschutz unmittelbar nach Vertragsabschluss in Kraft. Sie sind somit ab Vertragsabschluss versichert.
Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt. Vorher entstandene Schäden sind nicht versichert.
Die Selbstbeteiligung ist die Summe, die Sie im Schadensfall selbst zahlen müssen. Diese kann zwischen 0 und 1.000 € liegen.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt die versicherte Person bei rechtlichen Streitigkeiten, deren Ursache im Straßenverkehr liegt - vom Fußgänger bis zum Kraftfahrzeugführer. Die Versicherung kann für Singles, Paare sowie Paare mit Kindern abgeschlossen werden.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt auch Streitigkeiten rund um den Gebrauch und die Benutzung eines Leasing-Fahrzeuges. Zum Beispiel bei Komplikationen rund um die Rückgabe des Leasing-Fahrzeuges nach Ende der Leasingdauer. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das betreffende Fahrzeug vom Versicherungsumfang gedeckt ist.
Rechtsstreitigkeiten um die Benutzung von Carsharing-Fahrzeugen können über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgesichert werden. Hierzu ist es notwendig, dass Sie einen Tarif wählen, der alle von Ihnen genutzten Fahrzeuge absichert.
Bei den meisten Tarifen handelt es sich um eine personenbezogene Versicherung, die in der Regel die Teilnahme am Straßenverkehr unabhängig vom gefahrenen Fahrzeug absichert. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in der Regel nicht.
Es gibt jedoch auch eine fahrzeugbezogene Variante der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, bei der ein bestimmtes Kraftfahrzeug versichert ist. Wird dieses Fahrzeug verkauft oder verschrottet, besteht unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Wegfalls des Versicherungsrisikos. Ob ein solches Sonderkündigungsrecht besteht, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen des Versicherers ab.
Durch die Mitgliedschaft in einem Automobilclub (beispielsweise dem ADAC) können Sie bei einigen Versicherern Rabatte erhalten. Sollte Ihre Mitgliedschaft im Automobilclub enden, wird das zu einer Beitragserhöhung führen.
Bei anderen Versicherern wie beispielsweise der KS/Auxillia ist die Mitgliedschaft im Automobilclub bereits im Versicherungsbeitrag
enthalten. So sind Sie umfassend im Straßenverkehr abgesichert und profitieren von zusätzlichen Leistungen.
Sie suchen nach einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, die optimal zu Ihren Bedürfnissen passt? Dann nutzen Sie den kostenlosen und unverbindlichen CHECK24-Vergleich und profitieren Sie von der großen Auswahl mit über 60 verschiedenen Tarifoptionen. Die Auswahl enthält exklusive Tarife, die nur über CHECK24 abschließbar sind.
In unserem Detailvergleich können Sie unkompliziert die Tarifdetails verschiedener Policen auf einen Blick miteinander vergleichen – so finden Sie mühelos den idealen Tarif für Ihre persönliche Situation, egal ob Sie die Nutzung eines Fahrzeugs, mehrerer Fahrzeuge oder eines E-Autos absichern möchten.
Ein passendes Angebot gefunden? Schließen Sie den Tarif direkt online ab oder lassen Sie sich von unseren Verkehrsrechtsschutz-Experten per Telefon oder E-Mail beraten.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 240 Tarifvarianten der Rechtsschutzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß Paragraph 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Sie schließen für Ihren bestehenden Rechtsfall ein Soforthilfe-Paket ab in Kombination mit einer passenden Rechtsschutzversicherung für zukünftige Fälle.
Auszeichnung von Handelsblatt & ServiceValue
CHECK24 ist der beste Dienstleister in der Kategorie „Portale Versicherungsvergleich”. Das hat ServiceValue im Auftrag des Handelsblatts ermittelt. CHECK24 sicherte sich bei der Untersuchung „Deutschlands beste Dienstleister im Versicherungswesen 2023” den ersten Rang.
Weitere Informationen finden Sie hier.
TÜV-geprüfte Funktion & Nutzerfreundlichkeit
Der Rechtsschutzversicherung-Vergleich von CHECK24 wurde vom TÜV SÜD auf seine Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität untersucht. Anhand strenger Kriterien und sorgfältiger Prüfung wurde damit sichergestellt, CHECK24 Verbrauchern sicher und zuverlässig Orientierung bei der Suche nach dem passenden Versicherungstarif zu geben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Benötigen Sie sofort Rechtshilfe?
Hier finden Sie telefonische Rechtsberatung ab 20 € über Dokumentenprüfung bis hin zu Vertretung im außergerichtlichen Verfahren ab 299 €.
Arbeitnehmer:
Sie sind als Arbeitnehmer erwerbstätig.
Hinweis: Eine Absicherung des Baustein Beruf ist nicht möglich, wenn Sie einen Anstellungsvertrag haben (z.B. Geschäftsführer).
Selbständig/Freiberuflich:
Sie sind hauptberuflich (oder nebenberuflich mit einem Jahresumsatz über 22.000€) als Selbständiger/ Freiberufler erwerbstätig.
Beamter/Öffentlicher Dienst:
Sie sind Beamter/Angestellter im öffentlichen Dienst.
Azubi/Student:
Sie befinden sich in Ausbildung/im Studium.
Rentner:
Bezug Ihres Lebensunterhalts überwiegend aus einer Rente.
Ohne berufliche Tätigkeit:
Keine der anderen Angaben passt.
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Beispielrechnung:
Preis: 3,19 € monatlich
Quelle: Customer Survey, 17/10/2024