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Reiserücktrittsversicherung Flugreise

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Reiserücktrittsversicherung für Flugreisen Das Wichtigste zusammengefasst

  • Eine Reiserücktrittsversicherung für Flugreisen schützt Sie vor hohen Stornokosten und sichert auch ungenutzte Reiseleistungen und Umbuchungen ab, wenn die Kosten dafür in die Versicherungssumme einberechnet wurden.
  • Versichert sind unter anderem schwere Erkrankungen, Unfallverletzungen, Todesfälle, Schäden am Eigentum oder der Verlust des Arbeitsplatzes.
  • Tarife gibt es im Einmal- und Jahresschutz für Singles, Paare oder Familien.
  • Single-Tarife bei Reisekosten von 1.000 Euro gibt es z.B. bereits ab 28 Euro im Jahresschutz.
  • Die Reiserücktrittsversicherung sollte in der Regel 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
  • Tarife können bei kurzfristigen Reisen noch bis zu 5 Tage nach Buchung abgeschlossen werden.
Juliane Anders, CHECK24-Expertin für Reiseversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Juliane Anders, CHECK24-Expertin für Reise­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 03.01.2025

1.

Was deckt eine Reiserücktrittsversicherung für Flugreisen ab?

Eine Reiserücktrittsversicherung für Flugreisen bietet einen umfassenden Schutz vor finanziellen Schäden, wenn Sie eine bereits gebuchte Reise aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses nicht antreten können. Sie wird häufig auch als Stornokostenversicherung bezeichnet und beinhaltet folgende Leistungen:

  • Stornokosten für Flugreisen: Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten für Flugreisen, wenn ein versicherter Schadensfall eintritt.
  • Nicht genutzte Reiseleistungen: Die Reiserücktrittsversicherung deckt außerdem die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen, beispielsweise bereits bezahlte Hotelübernachtungen oder Mietwagenkosten.
  • Umbuchungskosten: Falls Sie Ihren ursprünglichen Flug wegen eines versicherten Grundes nicht antreten können, übernimmt die Versicherung die Umbuchungskosten.
  • Verspätungsschutz: Die Versicherung deckt zusätzliche Unterkunfts-, Fahrt- und Nachreisekosten ab. Dies gilt sowohl für Verspätungen als auch für notwendige Verlängerungen. Es werden dann zusätzliche Unterkunfts-, Fahrt- und/oder Nachreisekosten erstattet. Dieser Schutz wird jedoch nicht von jeder Versicherung abgedeckt.

Zu den häufigsten versicherten Gründen gehören:

  • Unerwartete schwere Erkrankungen
  • Unfallverletzungen, die Sie reiseunfähig machen
  • Tod eines nahen Angehörigen
  • Erhebliche Schäden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung

Informieren Sie sich im Zweifelsfall genau über die versicherten Gründe und Leistungen eines Tarifes. In unserem Vergleich für Reiserücktrittsversicherungen finden Sie schnell und einfach die wichtigsten Leistungen im Überblick und erleben im Ernstfall keine bösen Überraschungen.

Unterschied Flug und Flugreise

Beim Versicherungsschutz gibt es eine Unterschied zwischen „Flug“ und „Flugreise“. Bei einer Reiserücktrittsversicherung für Flüge wird nur das Flugticket versichert. Bei einer Reiserücktrittsversicherung für Flugreisen werden alle Reisebausteine versichert, also Flugticket und dazugebuchte Reiseleistungen.

2.

Arten von Reiserücktrittsversicherungen für Flugreisen

Je nach Ihrer persönlichen Situation können Sie zwischen verschiedenen Versicherungsarten wählen:

Personen-Tarife:

  • Single-Tarife für Alleinreisende
  • Paar-Tarife für gemeinsam Reisende
  • Familientarife für Eltern mit Kindern
  • Single-mit-Kind-Tarife für Alleinerziehende

Je größer der zu versichernde Personenkreis, desto höher die Prämie.

Laufzeit-Optionen:

  • Einmalschutz für eine bestimmte Reise
  • Jahresschutz für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres. Dieser Schutz lohnt sich bereits ab zwei Reisen pro Jahr

Selbstbehalt-Varianten:

  • Ohne Selbstbehalt: höherer Beitrag, aber volle Erstattung im Schadensfall
  • Mit Selbstbehalt: geringerer Beitrag, Eigenbeteiligung von bis zu 20 Prozent der Schadenssumme

Wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihren Reisegewohnheiten und Ihrem Budget passt.

3.

Kosten einer Reiserücktrittsversicherung für Flugreisen

Je nach Ihrer persönlichen Situation können Sie zwischen verschiedenen Versicherungsarten wählen:

Personen-Tarife:

  • Single-Tarife für Alleinreisende
  • Paar-Tarife für gemeinsam Reisende
  • Familientarife für Eltern mit Kindern
  • Single-mit-Kind-Tarife für Alleinerziehende

Je größer der zu versichernde Personenkreis, desto höher die Prämie.

Laufzeit-Optionen:

  • Einmalschutz für eine bestimmte Reise
  • Jahresschutz für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres. Dieser Schutz lohnt sich bereits ab zwei Reisen pro Jahr

Selbstbehalt-Varianten:

  • Ohne Selbstbehalt: höherer Beitrag, aber volle Erstattung im Schadensfall
  • Mit Selbstbehalt: geringerer Beitrag, Eigenbeteiligung von bis zu 20 Prozent der Schadenssumme

Wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihren Reisegewohnheiten und Ihrem Budget passt.

4.

Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Flugreisen

Um Ihre Flugreise abzusichern, sollten Sie beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Flugreisen diese Punkte beachten:

  • Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihren Versicherungsschutz. Die Versicherung sollte spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
  • Bei kurzfristigen Reisen können Sie bestimmte Tarife noch bis zu 5 Tage nach der Buchung abschließen. Prüfen Sie die genauen Fristen im Tarif.
  • Informieren Sie die Versicherung umgehend, wenn ein Versicherungsfall eintritt. Dies kann die Stornierungskosten verringern und die Abwicklung beschleunigen.
  • Der Abschluss eines Jahresschutzes beginnt ab dem im Vertrag festgelegten Versicherungsbeginn und läuft für ein Jahr.

Persönliche Expertenberatung

Bei Fragen rund um das Thema Reiserücktrittsversicherung beraten unsere Experten Sie gerne unverbindlich und individuell per Telefon oder E-Mail.

Juliane Anders, Spezialistin für Reiseversicherungen
5.

Schadenfall und Stornierung: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kostenerstattung

  1. Schadenfall melden
    Am besten direkt nach Kenntnisnahme des Stornierungsgrundes. Informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft telefonisch oder online.
  2. Stornierung nachweisen
    Hierfür reicht meistens die Stornierungsbestätigung der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. Diese dient dem Versicherer als Nachweis, dass die Reise tatsächlich storniert wurde.
  3. Belege sammeln
    Je nach Stornierungsgrund benötigen Sie z.B. Arztbescheinigungen, Sterbeurkunden oder Kündigungsschreiben.
  4. Schadensformular ausfüllen
    Das Schadensformular muss vollständig und korrekt ausgefüllt werden, damit die Erstattung erfolgen kann. Bei Fragen können Sie jederzeit Ihren Versicherer kontaktieren.
  5. Unterlagen einreichen
    Alle gesammelten Belege, Dokumente und das ausgefüllte Schadensformular müssen bei der Versicherung eingereicht werden. Dies kann meistens per Post oder per E-Mail erfolgen. Sie sollten alle Kopien der Dokumente für Ihre eigenen Unterlagen behalten.
  6. Bearbeitungszeit abwarten
    Die Bearbeitungszeit kann je nach Komplexität des Schadensfalls unterschiedlich lange dauern.
  7. Rückfragen beantworten
    Sie sollten jederzeit für das Versicherungsunternehmen erreichbar sein, da für einige Fälle zusätzliche Dokumente und Informationen für die Prüfung benötigt werden.
  8. Erstattung erhalten
    Die Versicherung informiert Sie über den erfolgreichen Abschluss der Prüfung und die Höhe der Erstattung. Die Kosten werden dann auf das von Ihnen angegebene Konto erstattet.
6.

Häufige Fragen

  • Bekomme ich Mehrkosten erstattet, wenn eine mitreisende Person aus einem versicherten Grund die Reise nicht antreten kann, ich die Reise aber trotzdem antrete?

    Sofern die mitreisende Person bei der Versicherung mitversichert ist, werden die Stornokosten für die ausfallende Person übernommen.

  • Übernimmt die Versicherung die Kosten, wenn der Flug aufgrund von Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel verpasst wurde?

    Solche Gründe sind nicht immer versichert. Meist sollten die Reisenden genügend Zeit einplanen, um rechtzeitig am Flughafen erscheinen zu können. Es wird geraten, dass man ungefähr zwei Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffen sollte. Mit unserem Vergleich finden Sie Tarife, welche diese Leistung anbieten.

In den letzten 12 Monaten wurden die CHECK24 Versicherungen nach Vertragsabschluss 35.999 Mal über das unabhängige Portal eKomi.de bewertet.

Durchschnittlich vergaben die Nutzer 5 Sterne.

Insgesamt gibt es 428.743 Bewertungen für die CHECK24 Versicherungen.

CHECK24 ist Testsieger

CHECK24 ist bester Dienstleister in der Kategorie „Portale Versicherungsvergleich”. Das ergab die Untersuchung „Deutschlands beste Dienstleister im Versicherungswesen 2024” der ServiceValue GmbH. Die Untersuchung erfolgte im Auftrag der Tageszeitung Handelsblatt. CHECK24 sicherte sich dabei den ersten Rang. Test von Handelsblatt & ServiceValue (08/2024). Weitere Informationen finden Sie hier.

(Quelle: 2024 – Handelsblatt & ServiceValue: Die beliebtesten Versicherungen bei Verbrauchern)

 

So viel können Sie sparen

Günstigster Tarif
4,00 €
Teuerster Tarif
47,01 €
43,01 €Gesamtersparnis (91 %)

Beispielrechnung: Reiserücktrittsversicherung für eine Person unter 40 Jahren, im Einmalschutz für eine Reisedauer von 1 Tag. 

Günstigste Reiseversicherung: 4,00 € einmalig
BD24 Berlin Direkt, TravelCare Basic Plus

Teuerste Reiseversicherung: 47,01 € einmalig
andsafe, Rücktritt

Quelle: CHECK24 Vergleichsrechner für Reiseversicherung, Stand 01/2025

Beispielrechnung: Reiserücktrittsversicherung für eine Person unter 60 Jahren, im Einmalschutz für eine Reisedauer von 1 Tag und 100 € Reisepreis. Berechnung vom 03.01.2025.

Insgesamt können Sie bis zu 4 Bereiche versichern:

Rücktritt
Erstattet die Kosten, wenn man eine Reise nicht antreten kann.

Reiseabbruch
Erstattet die Kosten, wenn man eine bereits begonnene Reise ungeplant abbrechen oder verlängern muss.

Reisekranken
Erstattet die Kosten, wenn man während einer Reise ärztlich behandelt werden muss.

Gepäck
Erstattet die Kosten bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust des Gepäcks.

Beispielrechnung: Reiserücktrittsversicherung für eine Single-Person im Alter von 25 Jahren, im Jahresschutz und 1.000 € Reisepreis. Sie ist nicht Mitglied beim ADAC und weltweit geschützt.