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Eine Reiseversicherung kann als Reisekranken-, Reiserücktritts-, Reiseabbruch- oder Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden. Einige Versicherer bieten auch Kombi-Pakete an, die aus mehreren dieser Bausteine bestehen.
Eine Reiserücktrittsversicherung greift, wenn Sie aus unerwarteten, schwerwiegenden Gründen einen bereits gebuchten und bezahlten Urlaub nicht antreten können. Ein Beispiel hierfür ist, dass Sie vor dem Beginn Ihrer Reise einen folgenschweren Unfall haben oder schwer erkranken.
Sind Sie schon im Urlaub und müssen diesen vorzeitig abbrechen oder außerplanmäßig verlängern, hilft Ihnen eine Reiseabbruchversicherung weiter. Wichtig ist auch in diesem Fall, dass der Grund schwerwiegend und unerwartet ist – wie etwa der Tod eines Familienangehörigen.
Mit einer Reisekrankenversicherung sind Sie optimal abgesichert, wenn Sie im Urlaub zum Arzt müssen. Dieser Schutz ist sinnvoll, weil die deutschen Krankenversicherungen für ärztliche Behandlungen im Ausland nur teilweise oder überhaupt nicht aufkommen.
Geht Ihr Gepäck bei der An- beziehungsweise Abreise verloren oder wird es während Ihres Aufenthaltes am Urlaubsort beschädigt oder zerstört, kommt eine Reisegepäckversicherung für den finanziellen Schaden auf. Auch Schäden durch Feuer und weitere Risiken sind im Versicherungsumfang enthalten.
Egal, ob Sie sich für einen einzelnen Baustein oder ein Kombi-Paket entscheiden: Beim Abschluss einer Reiseversicherung können Sie wählen, ob Sie eine Jahresversicherung möchten oder den einmaligen Schutz für eine bestimmte Reise abschließen.
Die Gründe, weswegen Sie einen bereits gebuchten und bezahlten Urlaub letztendlich doch nicht antreten, sind sehr vielfältig. Um Leistungen von Ihrer Reiserücktrittsversicherung zu erhalten, ist es wichtig, dass Sie einen unerwarteten und schwerwiegenden Grund für Ihren Reiserücktritt haben. Dazu zählt etwa, dass Sie vor Reisebeginn plötzlich erkranken oder einen schweren Unfall haben.
Viele Versicherer leisten zudem, wenn Sie plötzlich Ihren Arbeitsplatz verlieren und deswegen nicht mehr verreisen können – oder, anders herum, wenn Sie nach längerer Arbeitslosigkeit während des geplanten Urlaubszeitraums ein neues Arbeitsverhältnis beginnen können.
Der Schutz einer Reiserücktrittsversicherung greift in aller Regel auch, wenn Sie eine Prüfung an einer Schule oder Hochschule nicht bestehen und die Nachholprüfung im geplanten Reisezeitraum stattfindet.
Anspruch auf Leistungen aus der Reiserücktrittsversicherung besteht außerdem, wenn Sie Ihren Hinflug verpassen, weil sich die Anreise zum Flughafen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln um mindestens zwei Stunden verzögert.
Die Reiseabbruchversicherung greift, wenn Sie Ihren Urlaub aus unerwarteten und schwerwiegenden Gründen vorzeitig abbrechen oder gar außerplanmäßig verlängern müssen. Ein Beispiel hierfür wäre, dass ein naher Verwandter plötzlich verstirbt und Sie daher vorzeitig wieder den Heimweg antreten müssen. Auch wenn ein Mitreisender während des Urlaubs unerwartet verstirbt, kommt die Reiseabbruchversicherung für die Mehrkosten der außerplanmäßigen Rückreise auf.
Einen Anspruch auf Leistungen haben Sie ebenso, wenn Sie selbst auf der Reise einen schweren Unfall erleiden oder erkranken. Das Gleiche gilt, wenn Sie während des Urlaubs die unerwartete Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten.
Die Reiseabbruchversicherung kommt zudem für die finanziellen Folgen auf, wenn Sie Ihren Rückflug verpassen, weil sich die Fahrt zum Flughafen mit öffentlichen Verkehrsmitteln um mindestens zwei Stunden verzögert.
Eine Reisekrankenversicherung ist hilfreich, wenn Sie im Urlaub krank werden oder einen Unfall erleiden und einen Arzt aufsuchen müssen. Dieser Versicherungsschutz ist empfehlenswert, um in einem solchen Fall nicht auf hohen Arztkosten sitzen zu bleiben.
Denn die deutschen Krankenkassen übernehmen ärztliche Behandlungen im Ausland höchstens teilweise oder überhaupt nicht. In der Regel beteiligt sich Ihre Krankenversicherung ausschließlich in Urlaubsländern an den Behandlungskosten, in denen diese ähnlich hoch wie in Deutschland sind.
Darum ist es wichtig, dass Sie sich selbst für den Fall der Fälle absichern. Eine Reisekrankenversicherung übernimmt unter anderem Arznei- und Verbandsmittel – je nach Anbieter werden bis zu 100 Prozent der Kosten erstattet.
Ebenfalls im Versicherungsumfang enthalten ist der Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus durch den Rettungsdienst. Ist in Ihrem Urlaubsland keine zufriedenstellende medizinische Versorgung gewährleistet, kommt der Versicherer außerdem für den Rücktransport an Ihren Wohnort auf.
Mit einer Reisegepäckversicherung ist Ihr Gepäck sowohl bei der An- und Abreise als auch während Ihres Aufenthaltes am Urlaubsort versichert. Welche Gegenstände im Einzelnen im Versicherungsumfang inbegriffen sind, hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab. Im Allgemeinen sind alle Gegenstände versichert, die Sie für Ihren privaten Bedarf im Gepäck haben. Auch im Urlaub erworbene Mitbringsel werden im Versicherungsfall erstattet.
Die Reisegepäckversicherung leistet, wenn Ihr Gepäck auf der Hin- oder Rückreise verloren geht oder es am Urlaubsort mutwillig beschädigt, zerstört oder gestohlen wird. Auch Schäden durch Feuer und weitere Risiken sind im Versicherungsschutz üblicherweise enthalten.
Müssen Sie unterwegs beispielsweise neue Kleidung kaufen, weil Ihr Gepäck nicht rechtzeitig am Urlaubsort ankommt, werden Sie ebenfalls finanziell entschädigt. Beim Abschluss einer Reisegepäckversicherung können Sie entscheiden, in welcher Höhe Sie Ihr Gepäck versichern möchten – beispielsweise mit 1.500 oder 3.000 Euro.