Mo. - So. 8:00 - 18:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
reiseversicherung@check24.de
Zu teuer versichert?
Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahren
Eine Reiseversicherung bietet Ihnen finanzielle Unterstützung in verschiedenen Situationen, die das Reisevergnügen trüben können. Die Bausteine Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Reisegepäck- und Reisekrankenversicherung können jeweils einzeln oder als Kombi-Pakete mit anderen Varianten Reiseversicherung abgeschlossen werden.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist hilfreich, wenn Sie eine bereits gebuchte und bezahlte Reise aus unvorhersehbaren, schwerwiegenden Gründen letztendlich doch nicht antreten können. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie vor Reisebeginn schwer erkranken.
Werden Sie krank, wenn Sie bereits im Urlaub sind, leistet die Reiseabbruchversicherung umfassend, falls Sie die Reise deswegen vorzeitig beenden müssen. Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie den Urlaub außerplanmäßig verlängern müssen.
Mit einer Reisegepäckversicherung ist Ihr Gepäck gegen Verlust, Beschädigung und Diebstahl abgesichert. Auch Schäden durch Feuer und weitere Risiken sind abgedeckt.
Eine Reisekrankenversicherung sollte im Urlaub auch mit im Gepäck sein, damit Sie bei Arztbesuchen im Ausland nicht auf den hohen Kosten sitzen bleiben. Erstattet werden unter anderem Ihre Auslagen für Arznei- und Verbandsmittel.
Wissenswert: Beim Abschluss einer Reiseversicherung haben Sie stets die Wahl zwischen einer Jahresversicherung und dem einmaligen Schutz für eine bestimmte Reise.
Um den Versicherungsschutz Ihrer Reiseversicherung nicht zu riskieren, müssen Sie den Versicherungsbedingungen zufolge zunächst einmal darum bemüht sein, einen Schadensfall möglichst zu vermeiden. Das bedeutet beispielsweise, dass Sie Ihr Gepäck am Flughafen nicht unbeaufsichtigt irgendwo stehen lassen sollten, um einen Diebstahl nicht zu begünstigen.
Tritt dennoch ein Schadensfall ein, ist es Ihre Pflicht, darauf zu achten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Zusätzlich müssen dem Anbieter Ihrer Reiseversicherung auf Verlangen bestimmte Unterlagen vorlegen, damit geprüft werden kann, ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch besteht.
Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass Sie Buchungsunterlagen Ihrer Reise einreichen oder das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers, falls Sie wegen der Kündigung eine Reise vorzeitig abbrechen oder gar nicht erst antreten können. Unter Umständen müssen Sie auch Ihren behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden.
Ihre wichtigste Pflicht im Versicherungsfall ist es, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Andernfalls kann der Versicherer die Leistung kürzen oder gänzlich verweigern.
Haben Sie beim Abschluss Ihrer Reiseversicherung einen einmaligen Schutz für eine bestimmte Reise gewählt, endet der Versicherungsvertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, zum Beispiel nach 30 Tagen. Sie müssen also keine weiteren Schritte mehr unternehmen.
Haben Sie die Reiseversicherung als Jahresschutz abgeschlossen, beträgt die reguläre Kündigungsfrist - je nach Anbieter - einen bis drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Welche Kündigungsfrist bei Ihrem Vertrag gilt, entnehmen Sie am besten den Versicherungsbedingungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Reiseversicherung auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist gekündigt werden. Dies ist etwa nach einem regulierten Versicherungsfall möglich. Beachten Sie aber, dass auch der Versicherer in einem solchen Fall ein Sonderkündigungsrecht hat.
Wichtig: Sollten Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, endet der Versicherungsschutz der Reiseversicherung ebenfalls vorzeitig.
Sie haben unseren kostenlosen und unverbindlichen Vergleich der Reiseversicherung genutzt und ein Angebot gefunden, das ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist als Ihre aktuelle Reiseversicherung? Kein Problem – unter Berücksichtigung der richtigen Vorgehensweise ist der Versicherungswechsel ein Kinderspiel.
Zunächst sollten Sie sich informieren, welche Kündigungsfrist bei Ihrer bisherigen Reiseversicherung gilt. Die Kündigung reichen Sie schriftlich ein. Ideal ist ein Einschreiben mit Rückschein, damit Sie bei Bedarf einen Nachweis über die fristgerecht erfolgte Kündigung haben.
Zeitgleich können Sie auf Wunsch auch bereits Ihre neue Reiseversicherung abschließen. Achten Sie darauf, dass der Vertragsbeginn der neuen mit dem Laufzeitende der alten Versicherung zusammenfällt. Dadurch kann eine Lücke im Versicherungsschutz ebenso wie eine teure Doppelversicherung vermieden werden.