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Private Rentenversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine private Renten­versicherung garantiert Ihnen eine lebenslange, monatliche Rente im Ruhestand. Sie können aus drei Varianten wählen:
  • Mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung haben Sie die höchsten Rendite­chancen. Das Aktienrisiko kann durch die Wahl eines breit gestreuten ETF-Fonds minimiert werden.
  • Eine klassische Rentenversicherung bietet eine garantierte Rentenhöhe, allerdings sind die Rendite­chancen sehr gering.
  • Bei einer hybriden Rentenversicherung werden die Beiträge teils sicherheits­orientiert, teils in Fonds angelegt. Dadurch sind die garantierte Rente niedriger als bei einem klassischen und die Rendite­chancen geringer als bei einem fonds­gebundenen Vertrag.
  • Je früher Sie eine private Renten­versicherung abschließen, desto geringere Beiträge müssen Sie einzahlen, um eine ausreichende monatliche Rente anzusparen.

Warum ist eine private Renten­versicherung sinnvoll?

Sie sollten privat für das Alter vorsorgen, da die gesetzliche Rente allein nicht ausreichend sein wird, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten. Bereits heute erhalten Rentner aus der gesetzlichen Rente im besten Fall nur knapp die Hälfte ihres vorherigen Einkommens.

Dieses Rentenniveau wird in Zukunft voraussichtlich noch weiter sinken. Denn die Rentenversicherung wird über ein Umlageverfahren finanziert: Die aktiven Arbeitnehmer versorgen mit ihren Beiträgen die heutigen Rentner. Die Bevölkerung altert jedoch, sodass künftig immer weniger Arbeitnehmer für immer mehr Ruheständler aufkommen müssen.

Daher müssen Sie zusätzlich Geld ansparen, wenn Sie im Alter mehr als eine reine Grund­versorgung haben und Ihren Lebensstandard halten möchten. Ansonsten droht Ihnen im Ruhestand eine Rentenlücke: Die Einnahmen reichen nicht aus, um alle notwendigen Ausgaben zu decken.

Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern: Entwicklung von 2015 bis 2035

Um Ihre Rentenlücke zu schließen, ist neben der staatlich geförderten Riester- und Rürup-Rente vor allem eine private Rentenversicherung sinnvoll.

Was ist eine private Renten­versicherung?

Mit einer privaten Rentenversicherung sparen Sie privat Geld für das Alter an und sichern sich eine monatliche Rentenzahlung. Der große Vorteil einer Rentenversicherung und entscheidende Unterschied zu einer reinen Kapitalanlage: Die Rentenversicherung zahlt ab Rentenbeginn eine lebenslange monatliche Rente aus – unabhängig davon, wie alt Sie einmal werden. Sie müssen daher nicht befürchten, dass Ihnen im hohen Alter das Geld ausgeht.

Zudem bietet sie steuerliche Vorteile: Die spätere Rente wird nur mit einem niedrigen Ertragsanteil besteuert. Sollten Sie sich das gesamte angesparte Kapital als Einmalzahlung auszahlen lassen, ist zudem nach zwölf Jahren und ab einem Alter von 62 die Hälfte der Erträge steuerfrei (bei einer Fondspolice: 57,5 Prozent) und somit mehr als beim Verkauf eines Aktien-ETFs (30 Prozent).

Betriebliche Altersvorsorge – Unterstützung vom Arbeitgeber

Als Arbeitnehmer können Sie auch über die Firma vorsorgen – mit einer betrieblichen Alters­vorsorge (bAV). Hier sparen Sie einen Teil Ihres Gehalts per Entgeltumwandlung für eine Betriebsrente an. Unternehmen müssen solche Verträge mit mindestens 15 Prozent bezuschussen. Meist lohnt sich das allerdings erst, wenn die Firma noch mehr dazu gibt. Auch können Sie einen Vertrag in der Regel nicht zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen.

Varianten der privaten Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung wird grundsätzlich in drei Varianten angeboten. Welche Variante der Rentenversicherung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Risikobereitschaft ab.

  • Fondsgebundene Rentenversicherung

    Bei langen Laufzeiten ist eine fondsgebundene Rentenversicherung meist am sinnvollsten und verspricht die höchsten Renditen. Hier werden die Beiträge in Investmentfonds – meist Aktienfonds – angelegt und unterliegen damit den Schwankungen der Kapitalmärkte. Welche Rente am Ende ausbezahlt werden kann, hängt also von der Wertentwicklung der eingezahlten Beiträge ab und steht zu Vertragsbeginn nicht fest. Mit einem breit gestreuten ETF – etwa auf den Weltaktienindex MSCI World – werden die Anlagerisiken gering gehalten. Eine solche Anlage vereint somit auf lange Sicht – bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren – Sicherheit und Rendite.

  • Hybride Rentenversicherung

    Bei der hybriden Rentenversicherung werden die Beiträge zu einem Teil sicherheitsorientiert und zu einem anderen Teil in Investmentfonds angelegt. Sie können selbst bestimmen, wie Ihre Beiträge aufgeteilt werden. Die Renditechancen sind allerdings deutlich geringer als bei der fondsgebundenen Variante. Die hybride Variante kann bei kürzeren Laufzeiten von weniger als 12 Jahren sinnvoll sein, da das Risiko von Kursschwankungen geringer ist als bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung.

  • Klassische Rentenversicherung

    Bei einer klassischen Rentenversicherung werden die Sparbeiträge sicherheitsorientiert angelegt. Ein großer Teil der Beiträge wird dazu meist in festverzinsliche Anleihen investiert. Sie bietet eine garantierte Mindestverzinsung auf den Sparanteil der Beiträge. Momentan ist diese Mindestverzinsung mit 0,25 Prozent sehr gering, zum Januar 2025 wird der Garantiezins auf 1,0 Prozent erhöht – die erste Erhöhung seit mehr als 30 Jahren. Die Renditeaussichten bleiben dennoch weiterhin niedrig.

Expertenempfehlung

Wählen Sie bei Laufzeiten von mindestens zwölf Jahren eine fondsgebundene Rentenversicherung, die auf einem kostengünstigen, möglichst breit streuenden ETF basiert. So sichern Sie sich die höchste Renditechance für Ihre Beiträge!

Private Rentenversicherung: Früh sparen lohnt sich! Monatliche Beiträge nach Alter bei Sparbeginn

Die drei Varianten der privaten Rentenversicherung im Überblick:

Variante: klassisch fonds­gebunden hybrid
Geldanlage
  • festver­zinsliche Anleihen (Sicherungs­vermögen)
  • Investment­fonds
  • Kombination aus Anleihen und Fonds
Vorteile
  • hohe Sicherheit und garantierte Renten­höhe
  • lebenslange Rente
  • hohe Rendite-chancen, besonders bei langen Laufzeiten
  • lebenslange Rente
  • Sicherheits­bedürfnis und Rendite­chancen individuell wählbar
  • lebenslange Rente
Nachteile
  • niedrige Rendite­chancen, da garantierte Mindest­verzinsung gering
  • spätere Renten­höhe nicht von Anfang an garantiert
  • niedrige garantierte Rente
  • geringere Rendite­chancen als fonds­gebundene Police
sinnvoll für
  • sicherheits­orientierte und risikoscheue Sparer
  • chancen­orientierte Sparer
  • Lange Laufzeiten (>12 Jahre)
  • Sparer, die eine Versicherung mit kurzer Laufzeit (<12 Jahre) abschließen

 

Freie Wahl des Rentenbeginns

Bei einer privaten Rentenversicherung lässt sich der Rentenbeginn relativ frei wählen. In der Regel darf eine festgelegte Mindestlaufzeit und Mindestrente nicht unterschritten werden. Bei den Tarifen im CHECK24-Vergleich ist der Rentenbeginn ab einem Alter von 55 Jahren möglich.

Steuervorteil der privaten Rente: der Ertragsanteil

Eine private Rentenversicherung bietet steuerliche Vorteile. Zwar werden die Beiträge während der Ansparphase nicht steuerlich gefördert wie etwa bei einem Riester- oder Rürup-Vertrag. Dafür ist nur ein Teil der späteren Rente steuerpflichtig – der sogenannte Ertragsanteil. Der Ertragsanteil ist der prozentuale Anteil einer privaten Rente, der vom Finanzamt mit der Einkommenssteuer belegt wird.

Wie hoch der zu versteuernde Ertragsanteil ausfällt, richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Je später Sie in Rente gehen, desto niedriger fällt der Prozentsatz aus, den Sie versteuern müssen. Gehen Sie etwa mit 62 Jahren in Rente, müssen Sie lediglich einen Anteil von 21 Prozent Ihrer Rente versteuern, mit 65 Jahren sind es nur noch 18 Prozent.

Erhalten Sie etwa im Alter von 62 Jahren eine Rente in Höhe von 1.000 Euro, müssten Sie nur 21 Prozent davon versteuern. Angenommen, Ihr persönlicher Steuersatz liegt bei 30 Prozent, ergibt sich daraus eine Steuerbelastung von lediglich 63 Euro.

Ertragsanteil bei der Rentenversicherung je nach Rentenbeginn

Quelle: Einkommen­steuer­gesetz, Bundes­ministerium der Finanzen (EStG § 22)
Alter
bei Rentenbeginn
Ertragsanteil
(Prozent)
57 25
58 24
59 23
60 22
61 22
62 21
63 20
64 19
65 18
66 18
67 17

Auch eine Auszahlung des angesparten Kapitals zum Rentenbeginn ist bei einer privaten Rentenversicherung möglich. Hier müssen in der Regel nur 50 Prozent der aufgelaufenen Erträge versteuert werden, die andere Hälfte ist steuerfrei. Dafür muss der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren haben und die Auszahlung frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr erfolgen.

Bei einer fondsgebundenen Police sind 15 Prozent der Erträge in jedem Fall steuerfrei. Sind die Voraussetzungen bei Laufzeit und Alter erfüllt, müssen die restlichen 85 Prozent auch hier nur zur Hälfte versteuert werden.

Bei einer privaten Geldanlage in Aktienfonds müssen Sie dagegen bereits in der Ansparphase vorab einen Teil des Ertrags (Vorabpauschale) versteuern, sofern der Wert des Fonds in einem Jahr gestiegen ist. Beim Verkauf der Anteile wird dann der tatsächliche Gewinn versteuert. Bei ETF-Aktienfonds müssen Sie so Abgeltungssteuer auf 70 Prozent der aufgelaufenen Gewinne zahlen.

Fondsgebundene Rentenversicherung – ETF-Sparplan: Die Unterschiede

Wer mit ETFs (Exchange Traded Funds) für das Alter vorsorgen möchte, hat grundsätzlich die Wahl zwischen einem ETF-Sparplan und einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die eine Investition in solche Wertpapiere erlaubt. Um den Ruhestand abzusichern, ist eine Renten­versicherung die erste Wahl. Mit einem garantierten Rentenfaktor oder je nach Tarif auch einem Ablauf­management ist hier alles auf eine lebenslange, sichere monatliche Rente ausgerichtet.

Ein ETF-Sparplan ist hingegen gut geeignet, um freies Vermögen anzusparen. Er garantiert jedoch keine lebenslange Rente oder einen festen Rentenfaktor.

* Bei 30 % Teilfreistellung für Aktienfonds.
  Renten­versicherung ETF-Sparplan
Anbieter Versicherer Bank / Online-Broker
Lebenslange Rente
Garantierter
Rentenfaktor
Garantie auf
eingezahlte Beiträge
Ablaufmanagement
Steuern Rente:
nur Ertragsanteil wird besteuert
Auszahlung:
Hälfte des Gewinns ist steuerfrei
Auszahlung:
25 % Abgeltungssteuer
+ Soli-Zuschlag
(+ Kirchensteuer)
auf 70 % der Erträge*
Umschichtungen steuerfrei Steuern auf Erträge bei Verkauf
Ziel Ruhestand absichern Vermögen ansparen

Häufige Fragen

  • Für wen ist eine private Rentenversicherung sinnvoll?

    Eine private Rentenversicherung ist grundsätzlich für jeden sinnvoll, der seinen Lebensstandard im Alter halten und dafür seine gesetzlichen Rentenansprüche durch eine private Vorsorge ergänzen möchte.

    Ob eine private Rentenversicherung oder ein staatlich geförderter Riester- oder Rürup-Vertrag für Sie sinnvoll ist, hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. Dies sollten Sie vorab prüfen – zum Beispiel mit dem Renten-Vergleich von CHECK24.

  • Wird die private Rentenversicherung staatlich gefördert?

    Die private Rentenversicherung wird während der Ansparphase nicht steuerlich gefördert, bietet dafür allerdings steuerliche Vorteile in der Rentenphase. Die Rente ist nur zu einem geringen Teil steuerpflichtig. Bei einer Auszahlung des Kapitals ist nur die Hälfte des Gewinns steuerpflichtig, wenn Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sind und der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren hat. Bei fondsgebundenen Policen werden 42,5 Prozent des Gewinns versteuert.

    Anders als bei Riester- oder Rürup-Verträgen gibt es aber keine steuerlichen Vorteile oder staatliche Zuschüsse vor der Rentenphase.

  • Wie hoch sind die Kosten für die private Rentenversicherung?

    Wie hoch die Beiträge ausfallen, hängt vor allem von der gewünschten Höhe der monatlichen Rente sowie dem Eintrittsalter ab. Beim Alter gilt: Je früher Sie die Rentenversicherung abschließen, desto geringer sind die monatlichen Beiträge, die Sie aufwenden müssen. Denn dann bleibt mehr Zeit bis zum Rentenbeginn, um Vermögen für die lebenslange Rente anzusparen.

    Wer etwa mit 67 Jahren eine mögliche monatliche Rente in Höhe von 500 Euro beziehen will, muss bei einem Sparbeginn mit 45 Jahren 250 Euro monatlich aufbringen. Schließt er die Rentenversicherung jedoch schon mit 30 Jahren ab, sind dafür nur 100 Euro Beitrag pro Monat nötig (Fondspolice, Stand 06/2024).

    Nutzen Sie unseren privaten Rentenversicherungs-Rechner, um einen passenden Tarif zu finden und die Höhe der Beiträge für eine gewünschte monatliche Rente zu berechnen.

    Kosten & Rendite einer Rentenversicherung

    Wie für jede Geldanlage fallen für die Rentenversicherungen Kosten an – genauer Abschluss- und Verwaltungskosten. Dafür erhalten Sie die Garantie einer lebenslangen Rente und müssen sich nicht selbst um die Geldanlage kümmern.

    Wie hoch die Rendite einer Rentenversicherung ausfällt, ist je nach Anbieter und Tarif sehr unterschiedlich und lässt sich vorab nicht genau beziffern. Vergleichen Sie daher die garantierten Renten unterschiedlicher Anbieter.

  • Werden auf eine private Rente Krankenkassenbeiträge fällig?

    Die meisten Arbeitnehmer müssen keine Krankenkassenbeiträge auf ihre private Rentenversicherung zahlen. Wer in der zweiten Hälfte seines Berufslebens zu mindestens 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenkasse versichert war, ist in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) versichert und muss von seiner privaten Rente keine Beiträge abführen.

    Nur wer als Rentner freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, muss Abgaben zahlen. Es wird dann ein ermäßigter Beitragssatz von derzeit 14 Prozent sowie der jeweilige Zusatzbeitrag der Kasse fällig.

    Keine Abgaben für Privatversicherte

    Wer eine private Krankenversicherung hat, muss in keinem Fall Abgaben auf seine private Rente zahlen. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung richten sich nach dem jeweiligen Tarif und sind unabhängig von den Einkünften des Privatversicherten.

  • Was passiert beim Tod des Versicherungsnehmers?

    Stirbt der Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn und wurde eine Beitragsrückgewähr vereinbart, werden bei einer klassischen Versicherung die gezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen zurückgezahlt. Hinzu kommt eine mögliche Überschussbeteiligung. Bei einer fondsgebundenen Versicherung wird meist der aktuelle Wert der Fondsanteile ausgezahlt. Je nach Laufzeit und Kursentwicklung der Anteile kann dieser Wert variieren.

    Stirbt der Versicherungsnehmer in der Rentenphase, endet die monatliche Rentenzahlung grundsätzlich. Sie können jedoch eine Rentengarantiezeit vereinbaren – zum Beispiel für zehn Jahre. Dann wird die Rente auf jeden Fall für zehn Jahre gezahlt, selbst wenn Sie vorher sterben sollten.

    Rentengarantiezeit kostet Rente

    Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit geht zulasten der Rentenhöhe. Je länger die vereinbarte Garantiezeit ist, umso geringer fällt Ihre monatliche Rente aus.

  • Kann ich eine private Rentenversicherung kündigen?

    Ja, eine private Rentenversicherung können Sie kündigen. Sie sollten allerdings vor einer Kündigung zunächst andere Alternativen prüfen. Denn bereits bezahlte Abschlusskosten gehen bei einer Kündigung verloren. Die Versicherung zahlt Ihnen nur einen Rückkaufswert aus.

    Oft ist es sinnvoll, den Vertrag statt einer Kündigung beitragsfrei zu stellen. Dann zahlen Sie keine Beiträge mehr. Zu Rentenbeginn erhalten Sie das angesparte Kapital als lebenslange Rente oder einmalige Auszahlung.

  • Welche Bedeutung hat der Rentenfaktor?

    Der Rentenfaktor bestimmt, wie hoch die monatliche Rente später ausfällt. Er gibt an, welche Rente der Versicherer pro 10.000 Euro Kapital auszahlt. Beträgt der Wert zum Beispiel 25, erhalten Sie für ein angespartes Kapital von 100.000 Euro eine Monatsrente von 250 Euro.

    Bei einer klassischen Rentenversicherung garantiert der Versicherer eine Mindestrente. Diese errechnet sich aus dem garantierten Kapital zu Rentenbeginn sowie einem garantierten Rentenfaktor. Dieser Teil der Rente steht fest. In der Regel kommen später noch Überschüsse hinzu, die der Versicherer erwirtschaftet hat. Der Rentenfaktor für diese Überschüsse wird jedoch erst zu Rentenbeginn festgelegt.

    Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es keine garantierte Mindestrente. Oft gibt der Versicherer dennoch einen Rentenfaktor an. Achten Sie darauf, dass dieser Rentenfaktor wirklich garantiert ist! Im CHECK24 Vergleich sehen sie innerhalb der Tarifnote sowie im Detailvergleich der Tarife

    • welche Tarife einen garantierten Rentenfaktor haben und
    • wie hoch der garantierte Rentenfaktor im Vergleich zu anderen Tarifen ausfällt sowie
    • ob der Rentenfaktor nur auf die eingezahlten Beiträge oder den gesamten angesparten Betrag angewendet wird.

    Mehr zum Rentenfaktor

     

  • Was ist die Überschussbeteiligung in der privaten Rentenversicherung?

    Wenn Versicherer Überschüsse erwirtschaften, werden die Kunden an diesen Gewinnen beteiligt. Dies ist auch bei privaten Rentenversicherungen der Fall: Hat Ihre Versicherung mehr Einnahmen erwirtschaftet als zu Vertragsbeginn prognostiziert, erhöht sich Ihre monatliche Rente.

    In der Regel kalkulieren die Versicherer eher konservativ, um ihre vertraglich vereinbarten Garantien in jedem Fall auszahlen zu können.

Der Renten-Vergleich von CHECK24

Mit CHECK24 können Sie zahlreiche Rentenversicherungen bequem und gleichzeitig detailliert miteinander vergleichen. Unser Rechner berücksichtigt dabei insgesamt 136 Tarife von 21 verschiedenen Anbietern.

Der Vergleich von CHECK24 zeigt Ihnen zudem, ob eine Rürup-Rente (Basis-Rente), Riester-Rente oder private Rentenversicherung sinnvoll für Sie ist. Bei den privaten Rentenversicherungen können Sie Tarife der klassischen, fondsgebundenen oder hybriden Variante vergleichen – Sie entscheiden, welcher Vertrag am besten zu Ihnen passt.

Online-Abschluss bei CHECK24

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Denis Geb
Leiter Kundenberatung Altersvorsorge

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Garantierter Rentenfaktor
Der Versicherer garantiert einen bestimmten Faktor, mit dem das angesparte Kapital später verrentet wird. Bei einem Rentenfaktor von 25 zahlt der Anbieter zum Beispiel 25 Euro monatliche Rente pro 10.000 € Guthaben.

Abhängig vom jeweiligen Tarif.

Abhängig vom jeweiligen Tarif.

Ablaufmanagement
Der Versicherer beginnt einige Jahre vor Rentenbeginn damit, die angesparten Aktienfonds-Anteile in schwankungsärmere Anlagen – meist Anleihefonds – umzuschichten.

Abhängig vom jeweiligen Tarif.

Dies gilt ab einem Alter von 62 Jahren sowie 12 Jahren Laufzeit.

Bei einer fonds­gebundenen Renten­versicherung sind 15 Prozent in jedem Fall steuerfrei. Die restlichen 85 Prozent werden ab einem Alter von 62 sowie 12 Jahren Laufzeit auch hier nur zur Hälfte besteuert.