Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 65
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rente@check24.de
Das Wichtigste in Kürze
Die Aktienrente ist ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, durch das die gesetzliche Rentenversicherung mit einer zusätzlichen Kapitaldeckung gestärkt werden soll. Denn bislang beruht die gesetzliche Rente ausschließlich auf dem Umlageprinzip: mit den Beiträgen der Versicherten werden die laufenden Renten finanziert. Rücklagen für die Zukunft werden dabei nicht aufgebaut.
Die Aktienrente soll den Einstieg in eine kapitalgedeckte Finanzierung der Rente markieren. Es soll Geld am Kapitalmarkt angelegt werden, um mit den Erträgen später einen Teil der Rentenzahlungen zu finanzieren. Zu Beginn will der Bund dafür neue Schulden aufnehmen: für das Jahr 2023 sollen Haushaltsmittel in Höhe von zehn Milliarden Euro bereitgestellt werden – sozusagen als Anschubfinanzierung. Später will der Staat weitere Milliarden einzahlen.
Ab Mitte der 2030er Jahre sollen die anfallenden Erträge zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen. Die Aktienrente wird daher nicht dazu führen, dass die Höhe der gesetzlichen Rente steigt. Sie soll nur dafür sorgen, dass die Beiträge zur Rentenversicherung möglichst stabil bleiben und nicht zu schnell angehoben werden müssen.
Da die Versicherten selbst erst einmal keine Beiträge einzahlen, handelt es sich bei der deutschen Aktienrente eher um eine Aktienrücklage. Die Versicherten haben daher auch kein eigenes Konto, mit dem sie aktienbasiert für das Alter vorsorgen.
Die Gelder der Aktienrente soll eine öffentlich-rechtliche Einrichtung verwalten, die erst noch geschaffen werden muss. In den ersten Entwürfen zur Aktienrente war ursprünglich geplant, dass die Bundesbank die Verwaltung übernehmen soll. Diese Idee hatte man aber später verworfen.
Als Vorbild soll nun der „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (Kenfo) dienen. In diesen Fonds hatten die Betreiber der deutschen Atomkraftwerke eingezahlt, um die künftigen Kosten für die Endlagerung von radioaktivem Abfall zu finanzieren. Er verwaltet derzeit rund 24 Milliarden Euro, die am Kapitalmarkt investiert sind.
Als Vorbilder für die Aktienrente gelten die skandinavischen Länder – allen voran Schweden und Norwegen. Deren gesetzlichen Rentensysteme setzen bereits seit Längerem zumindest in Teilen auf eine kapitalgedeckte Altersvorsorge.
In Schweden gibt es seit dem Jahr 2000 eine Prämienrente. Erwerbstätige zahlen 16 Prozent ihres Brutto-Einkommens in eine einkommensabhängige, umlagefinanzierte Rente – damit werden wie in Deutschland die laufenden Renten finanziert. Zusätzlich fließen 2,5 Prozent des Bruttogehalts automatisch und verpflichtend in eine Prämienrente, bei der es die Wahl zwischen hunderten privaten und einem staatlich verwalteten Aktienfonds gibt. Dieser AP7 Såfa-Fonds zählt zu den größten Pensionsfonds in Europa und erzielte in den letzten 20 Jahren im Schnitt eine Rendite von elf Prozent pro Jahr.
In Norwegen erhält jeder Rentner über einen staatlichen Aktienfonds im Schnitt 1.600 Euro im Monat. Allerdings profitiert das Land von seinen Öl- und Gasvorkommen: Der rund eine Billion US-Dollar schwere Government Pension Fund - Global wird durch Einnahmen aus dem Energiegeschäft des Landes finanziert. Er wurde in den 1990er Jahren aufgelegt und ist weltweit an rund 9.300 Unternehmen beteiligt.
Die Anlage am Kapitalmarkt bietet die Chance auf überdurchschnittlich hohe Renditen. Der Gewinn aus der Aktienanlage kann dazu beitragen, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung stabil zu halten. Zumindest ein kleiner Teil der gesetzlichen Rente wäre damit kapitalbasiert. So wäre die Aktienrente ein zusätzlicher Baustein zum umlagefinanzierten Rentensystem.
Wenn man von den staatlichen Aktienfonds in Schweden und Norwegen ausgeht, dürften die Kosten der Aktienrente zudem gering sein. Beim schwedischen AP7-Fonds liegen die jährlichen Kosten zum Beispiel bei nur rund 0,1 Prozent – vergleichbar mit denen eines kostengünstigen privaten ETFs.
Jede Anlage am Kapitalmarkt unterliegt immer einem gewissen Risiko. Das von der Aktienrente verwaltete Vermögen ist daher den Schwankungen der Aktienmärkte ausgesetzt. Bei fallenden Märkten wird es zwangsläufig zu zwischenzeitlichen Verlusten kommen. Da die Beiträge jedoch langfristig und weltweit gestreut angelegt werden sollen, ist das Verlustrisiko vergleichsweise gering. Bei einer Anlage in den deutschen Aktienindex Dax gab es etwa in den letzten 50 Jahren bei einer Anlagedauer von mindestens 15 Jahren keinen Verlust.
Trotzdem könnte der gesetzlichen Rentenversicherung am Ende Geld fehlen, weil die Anlage weniger Rendite einbringt als angenommen. Allerdings ist das anfängliche Volumen von zehn Milliarden Euro recht gering. Zum Vergleich: Der Bund muss derzeit jedes Jahr einen Zuschuss von mehr als 100 Milliarden Euro an die Rentenversicherung überweisen. Die zehn Milliarden Euro reichen gerade einmal aus, um damit rund eine Woche lang die laufenden Renten zu finanzieren.
Erst wenn später einmal größere Summen über die Aktienrente investiert werden, würde das Risiko für hohe Verluste steigen.
Zugriff für den Staat gesetzlich ausgeschlossen
Es soll ausgeschlossen werden, dass der Staat Zugriff auf die Gelder der Aktienrente hat. Es soll daher gesetzlich eine Zweckbindung der Erträge zugunsten der Deutschen Rentenversicherung vorgeschrieben werden. Die Hürden für eine Regierung, damit etwa Haushaltslöcher zu stopfen, sind daher aus heutiger Sicht recht hoch.
Die Aktienrente ist in der derzeitigen Form dazu gedacht, den Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren. Eine höhere Rente können Sie dadurch jedoch nicht erwarten. Sie selbst investieren damit nicht in den Kapitalmarkt. Sie sollten daher unabhängig von der Aktienrente eine individuelle, zusätzliche Altersvorsorge aufbauen, um Ihren Lebensstandard im Alter halten zu können.
Als Möglichkeiten dafür gibt es die betriebliche Altersversorgung (bAV) über den Arbeitgeber sowie die private Altersvorsorge. Hier bietet sich vor allem eine Rentenversicherung an, denn nur diese garantiert eine lebenslange, monatliche Rente. Sie haben hierbei die Wahl zwischen einer Riester-Rente, Rürup-Rente oder privaten Rentenversicherung.
Persönliche Beratung zur Altersvorsorge
Sie möchten wissen, wie Sie Ihre gesetzliche Rente am besten mit einer privaten Altersvorsorge ergänzen können? Unsere Experten für die Rentenversicherung helfen Ihnen gerne weiter und ermitteln zusammen mit Ihnen, welcher Tarif am besten für Sie geeignet ist. Rufen Sie uns einfach an unter der 089 - 24 24 12 65 oder schreiben Sie uns eine E-Mail!
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.