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Private Renten­versicherung – Auszahlung

Eine private Rentenversicherung sichert mit einer lebenslangen monatlichen Rente den Ruhestand ab. Häufig haben Sie jedoch auch die Möglichkeit, sich zum Rentenbeginn das angesparte Guthaben komplett oder teilweise auszahlen zu lassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine private Rentenversicherung zahlt Ihnen ab Rentenbeginn eine lebenslange monatliche Rente aus.
  • Bei den meisten Tarifen haben Sie ein Kapitalwahl­recht: Sie können sich das angesparte Guthaben dann komplett oder teilweise auszahlen lassen.
  • Eine monatliche Rente wird nur mit einem geringen Ertrags­anteil versteuert, der von Ihrem Alter bei Rentenbeginn abhängt.
  • Ob eine Rente oder Kapital­auszahlung die bessere Wahl ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Plänen ab.

Monatliche Rente

Auszahlung einer Rentenversicherung: Seniorenpaar erntet Gemüse im GartenEine private Rentenversicherung soll den Ruhestand finanziell absichern. Dazu zahlt sie ab dem Rentenbeginn eine monatliche Rente aus.

Die lebens­lange Rentenzahlung ist die wichtigste Leistung einer Rentenversicherung. Nur mit ihr können Sie das Langlebig­keits­risiko absichern. Denn die Rente zahlt der Versicherer ein Leben lang – egal, wie alt Sie werden.

Wenn Sie sich eine lebenslange Rente auszahlen lassen, profitieren Sie zudem von einer niedrigen Besteuerung der monatlichen Zahlungen.

Drei Varianten einer Rente

Die Höhe Ihrer Rente setzt sich aus einem garantierten Teil sowie Überschüssen, welche der Versicherer erwirtschaftet, zusammen. Die Überschüsse sind jedoch nicht garantiert und können jährlich schwanken. Sie legen dabei fest, wie die Überschüsse verwendet werden sollen.

Je nach Tarif stehen Ihnen dafür bis zu drei Varianten zur Auswahl.

  1. Dynamische Rente
    Die Rente ist zu Beginn meist nur so hoch wie der garantierte Teil. Die Rente steigt in der Regel jedes Jahr um einen geringen Prozentsatz an. Eine einmal erreichte Rente kann nicht mehr sinken.
  2. Flexible Rente
    Die Überschüsse werden bei der flexiblen Variante dafür verwendet, dass die Rente im ersten Jahr möglichst hoch ausfällt. Verringern sich die prognostizierten Überschüsse, sinkt die Rente. Diese Variante wird je nach Anbieter auch als „konstante Rente“ bezeichnet.
  3. Teildynamische Rente
    Die Rente ist im ersten Jahr höher als bei der dynamischen, aber niedriger als bei der flexiblen Variante. Verringern sich die Überschüsse, kann die Rente auch hier sinken – allerdings nicht so stark wie bei der flexiblen Variante.

Kapitalauszahlung: Auszahlung zu Rentenbeginn

Bei den meisten Tarifen haben Sie ein Kapitalwahlrecht. Das heißt, zu Rentenbeginn haben Sie die Möglichkeit, sich das angesparte Guthaben teilweise oder komplett auszahlen zu lassen. Entscheiden Sie sich für eine Teilauszahlung, sinkt die monatliche Rente, die Sie vom Versicherer erhalten. Lassen Sie sich das Guthaben komplett auszahlen, entfallen die Rentenzahlungen ganz.

Eine Auszahlung ist steuerpflichtig: Sie müssen mit steuerlichen Abzügen in Höhe von 50 Prozent des aufgelaufenen Gewinns rechnen.

Regeln für Riester und Rürup

Bei einer staatlich geförderten Renten­versicherung ist eine Auszahlung zu Renten­beginn nur eingeschränkt oder gar nicht möglich: Bei einer Riester-Rente können Sie sich maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen, bei einer Rürup-Rente ist eine Auszahlung ganz ausgeschlossen.

Vorzeitige Auszahlung

Je nach Tarif können Sie auch vorzeitig über einen Teil des angesparten Guthabens Ihrer privaten Rentenversicherung verfügen – wenn Sie etwa für eine größere Reise oder eine Renovierung Ihrer Immobilie dringend Geld benötigen sollten. Häufig darf bei der Kapital­entnahme aber ein bestimmtes Mindestguthaben nicht unterschritten werden.

In den Versicherungsbedingungen Ihrer Police können Sie nachlesen, ob eine vorzeitige Auszahlung möglich ist. Hier ist genau festgelegt, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie Guthaben entnehmen können.

Vorzeitige Auszahlung verringert Ihre Rente!

Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie sich angespartes Guthaben wirklich vorzeitig auszahlen lassen. Denn jede Auszahlung verringert Ihre spätere Rente. Sollten Sie keine zusätzlichen Einzahlungen leisten, werden Sie im Alter jeden Monat weniger Geld zur Verfügung haben.

Sollte Ihr Tarif keine vorzeitige Auszahlung vorsehen, bleibt Ihnen ansonsten nur die Kündigung oder der Verkauf der Rentenversicherung. Ihre Altersvorsorge würden Sie damit jedoch ganz verlieren. 

Steuern auf die Auszahlung

Wie eine Auszahlung versteuert wird, hängt davon ab, ob es sich um eine monatliche Rente oder einmalige Kapitalauszahlung handelt.

Steuern auf die Monatliche Rente

Die Rentenzahlung einer privaten Rentenversicherung wird nur gering besteuert. Sie müssen lediglich einen Ertragsanteil, der sich nach dem Alter zu Rentenbeginn richtet, mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

Beziehen Sie Ihre Rente etwa ab einem Alter von 65 Jahren, müssen Sie nur 18 Prozent der monatlichen Rente versteuern. Beträgt die Rente 1.000 Euro und liegt Ihr Steuersatz bei 30 Prozent, müssen Sie daher nur 54 Euro ans Finanzamt abführen.

Kranken­kassen­beiträge auf eine Rente

Auf die monatlichen Zahlungen einer privaten Rentenversicherung müssen Sie Kranken­kassen­beiträge zahlen, wenn Sie in der gesetzlichen Kranken­versicherung freiwillig versichert sind. Als pflichtversicherter Rentner zahlen Sie dagegen keine Beiträge.

Steuern auf die Kapitalauszahlung

Bei einer Kapital­auszahlung müssen Sie in der Regel nur die Hälfte des Gewinns versteuern – die andere Hälfte bleibt steuerfrei. Dafür müssen Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sein und der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren haben.

Bei einer fondsgebundenen Renten­versicherung sind 15 Prozent des Gewinns steuerfrei. Die restlichen 85 Prozent werden auch hier zur Hälfte versteuert, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Steuerfreiheit für alte Verträge

Bei älteren Renten­versicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, ist eine Kapitalauszahlung in der Regel komplett steuerfrei, wenn der Vertrag eine Mindest­laufzeit von zwölf Jahren hatte und mindestens fünf Jahre lang bespart wurde. Zudem muss ein Todesfall­schutz in Höhe von mindestens 60 Prozent der gezahlten Beiträge bestehen, was bei älteren Policen üblich war.

Rente oder Kapitalauszahlung – was ist besser?

Ob bei einer privaten Rentenversicherung eine lebenslange Rente oder eine Kapitalauszahlung die bessere Wahl ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Das kommt ganz auf Ihre persönliche Situation und Ihre Pläne an.

Reichen Ihre Einkünfte im Alter aus?

Sie sollten sich fragen, ob Ihre Fixkosten für Ausgaben wie Miete, Lebensmittel oder Strom durch monatliche Einkünfte gedeckt sind. Diese Kosten sollten Sie über die gesetzliche Rente, eine Betriebsrente oder private Rente lebenslang absichern. Reichen Ihre monatlichen Einnahmen im Alter dafür noch nicht aus, sollten Sie sich für die Rentenzahlung entscheiden.

Große Reise oder Renovierung geplant?

Wer am Ende seines Arbeitslebens eine größere Reise plant, braucht dafür das nötige Kleingeld. Sind Ihre Fixkosten bereits abgesichert, können Sie die Reise mit einer Kapitalauszahlung finanzieren. Das gleiche gilt, wenn Sie zu Rentenbeginn Geld benötigen, um eine Immobilie zu renovieren. Das restliche Kapital können Sie sich als lebenslange Leibrente auszahlen lassen.

Haben Sie gesundheitliche Beschwerden?

Die Rentenzahlungen fließen, solange Sie leben. Je älter Sie werden, desto höher ist die Summe der ausgezahlten Renten. Umgekehrt gilt auch: Sollten Sie unter gesundheitlichen Beschwerden leiden und davon ausgehen, nicht so alt zu werden, wird sich eine lebenslange Rente wahrscheinlich nicht lohnen. Die Auszahlung des angesparten Guthabens dürfte in diesem Fall die bessere Wahl sein.

Rente oder Auszahlung im Überblick

  Lebenslange Rente Auszahlung zu Rentenbeginn
Zeitraum monatlich bis zum Lebensende einmalig
(Teil des Guthabens oder komplett)
Steuern auf geringen Ertragsanteil (je nach Alter bei Rentenbeginn) klassische Police: 50 % des Gewinns

fondsgebundene Police: 42,5 % des Gewinns
Lohnt sich in diesen Fällen
  • Sie benötigen eine monatliche Rente, um Ihre laufenden Kosten zu decken.
  • Sie gehen davon aus, recht alt zu werden und die Rente lange zu beziehen.
  • Sie gehen davon aus, wegen gesundheitlicher Beschwerden nicht sehr alt zu werden.
  • Sie haben Ihre laufenden Kosten bereits abgesichert.
  • Sie benötigen zu Rentenbeginn eine größere Summe (z.B. für Weltreise).
Nachteil
  • Wenn Sie früh sterben, wird die Rendite der Versicherung gering sein.
  • höhere Besteuerung
  • Bei fehlenden anderen Einkünften besteht das Risiko, dass Sie im Alter zu wenig Geld haben.

Persönliche Beratung zur Auszahlung

Steht bei Ihnen die Auszahlung einer privaten Rentenversicherung an? Prüfen Sie anhand unserer Punkte oben, ob Sie mit einer lebenslangen Rente oder einer Kapitalauszahlung besser fahren. Falls Sie sich unsicher sind, helfen Ihnen auch unsere Experten gerne weiter – rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

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