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Das Wichtigste in Kürze
Eine private Rentenversicherung soll den Ruhestand finanziell absichern. Dazu zahlt sie ab dem Rentenbeginn eine monatliche Rente aus.
Die lebenslange Rentenzahlung ist die wichtigste Leistung einer Rentenversicherung. Nur mit ihr können Sie das Langlebigkeitsrisiko absichern. Denn die Rente zahlt der Versicherer ein Leben lang – egal, wie alt Sie werden.
Wenn Sie sich eine lebenslange Rente auszahlen lassen, profitieren Sie zudem von einer niedrigen Besteuerung der monatlichen Zahlungen.
Die Höhe Ihrer Rente setzt sich aus einem garantierten Teil sowie Überschüssen, welche der Versicherer erwirtschaftet, zusammen. Die Überschüsse sind jedoch nicht garantiert und können jährlich schwanken. Sie legen dabei fest, wie die Überschüsse verwendet werden sollen.
Je nach Tarif stehen Ihnen dafür bis zu drei Varianten zur Auswahl.
Bei den meisten Tarifen haben Sie ein Kapitalwahlrecht. Das heißt, zu Rentenbeginn haben Sie die Möglichkeit, sich das angesparte Guthaben teilweise oder komplett auszahlen zu lassen. Entscheiden Sie sich für eine Teilauszahlung, sinkt die monatliche Rente, die Sie vom Versicherer erhalten. Lassen Sie sich das Guthaben komplett auszahlen, entfallen die Rentenzahlungen ganz.
Eine Auszahlung ist steuerpflichtig: Sie müssen mit steuerlichen Abzügen in Höhe von 50 Prozent des aufgelaufenen Gewinns rechnen.
Regeln für Riester und Rürup
Bei einer staatlich geförderten Rentenversicherung ist eine Auszahlung zu Rentenbeginn nur eingeschränkt oder gar nicht möglich: Bei einer Riester-Rente können Sie sich maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen, bei einer Rürup-Rente ist eine Auszahlung ganz ausgeschlossen.
Je nach Tarif können Sie auch vorzeitig über einen Teil des angesparten Guthabens Ihrer privaten Rentenversicherung verfügen – wenn Sie etwa für eine größere Reise oder eine Renovierung Ihrer Immobilie dringend Geld benötigen sollten. Häufig darf bei der Kapitalentnahme aber ein bestimmtes Mindestguthaben nicht unterschritten werden.
In den Versicherungsbedingungen Ihrer Police können Sie nachlesen, ob eine vorzeitige Auszahlung möglich ist. Hier ist genau festgelegt, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie Guthaben entnehmen können.
Vorzeitige Auszahlung verringert Ihre Rente!
Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie sich angespartes Guthaben wirklich vorzeitig auszahlen lassen. Denn jede Auszahlung verringert Ihre spätere Rente. Sollten Sie keine zusätzlichen Einzahlungen leisten, werden Sie im Alter jeden Monat weniger Geld zur Verfügung haben.
Sollte Ihr Tarif keine vorzeitige Auszahlung vorsehen, bleibt Ihnen ansonsten nur die Kündigung oder der Verkauf der Rentenversicherung. Ihre Altersvorsorge würden Sie damit jedoch ganz verlieren.
Wie eine Auszahlung versteuert wird, hängt davon ab, ob es sich um eine monatliche Rente oder einmalige Kapitalauszahlung handelt.
Die Rentenzahlung einer privaten Rentenversicherung wird nur gering besteuert. Sie müssen lediglich einen Ertragsanteil, der sich nach dem Alter zu Rentenbeginn richtet, mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.
Beziehen Sie Ihre Rente etwa ab einem Alter von 65 Jahren, müssen Sie nur 18 Prozent der monatlichen Rente versteuern. Beträgt die Rente 1.000 Euro und liegt Ihr Steuersatz bei 30 Prozent, müssen Sie daher nur 54 Euro ans Finanzamt abführen.
Krankenkassenbeiträge auf eine Rente
Auf die monatlichen Zahlungen einer privaten Rentenversicherung müssen Sie Krankenkassenbeiträge zahlen, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind. Als pflichtversicherter Rentner zahlen Sie dagegen keine Beiträge.
Bei einer Kapitalauszahlung müssen Sie in der Regel nur die Hälfte des Gewinns versteuern – die andere Hälfte bleibt steuerfrei. Dafür müssen Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sein und der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren haben.
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung sind 15 Prozent des Gewinns steuerfrei. Die restlichen 85 Prozent werden auch hier zur Hälfte versteuert, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Steuerfreiheit für alte Verträge
Bei älteren Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, ist eine Kapitalauszahlung in der Regel komplett steuerfrei, wenn der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren hatte und mindestens fünf Jahre lang bespart wurde. Zudem muss ein Todesfallschutz in Höhe von mindestens 60 Prozent der gezahlten Beiträge bestehen, was bei älteren Policen üblich war.
Ob bei einer privaten Rentenversicherung eine lebenslange Rente oder eine Kapitalauszahlung die bessere Wahl ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Das kommt ganz auf Ihre persönliche Situation und Ihre Pläne an.
Sie sollten sich fragen, ob Ihre Fixkosten für Ausgaben wie Miete, Lebensmittel oder Strom durch monatliche Einkünfte gedeckt sind. Diese Kosten sollten Sie über die gesetzliche Rente, eine Betriebsrente oder private Rente lebenslang absichern. Reichen Ihre monatlichen Einnahmen im Alter dafür noch nicht aus, sollten Sie sich für die Rentenzahlung entscheiden.
Wer am Ende seines Arbeitslebens eine größere Reise plant, braucht dafür das nötige Kleingeld. Sind Ihre Fixkosten bereits abgesichert, können Sie die Reise mit einer Kapitalauszahlung finanzieren. Das gleiche gilt, wenn Sie zu Rentenbeginn Geld benötigen, um eine Immobilie zu renovieren. Das restliche Kapital können Sie sich als lebenslange Leibrente auszahlen lassen.
Die Rentenzahlungen fließen, solange Sie leben. Je älter Sie werden, desto höher ist die Summe der ausgezahlten Renten. Umgekehrt gilt auch: Sollten Sie unter gesundheitlichen Beschwerden leiden und davon ausgehen, nicht so alt zu werden, wird sich eine lebenslange Rente wahrscheinlich nicht lohnen. Die Auszahlung des angesparten Guthabens dürfte in diesem Fall die bessere Wahl sein.
Rente oder Auszahlung im Überblick
Lebenslange Rente | Auszahlung zu Rentenbeginn | |
---|---|---|
Zeitraum | monatlich bis zum Lebensende |
einmalig (Teil des Guthabens oder komplett) |
Steuern auf | geringen Ertragsanteil (je nach Alter bei Rentenbeginn) |
klassische Police: 50 % des Gewinns fondsgebundene Police: 42,5 % des Gewinns |
Lohnt sich in diesen Fällen |
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Nachteil |
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Steht bei Ihnen die Auszahlung einer privaten Rentenversicherung an? Prüfen Sie anhand unserer Punkte oben, ob Sie mit einer lebenslangen Rente oder einer Kapitalauszahlung besser fahren. Falls Sie sich unsicher sind, helfen Ihnen auch unsere Experten gerne weiter – rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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