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Wenn Sie die Beiträge für eine private Rentenversicherung nicht mehr zahlen können, haben Sie vor allem diese beiden Möglichkeiten:
Sollten Sie nur für kurze Zeit knapp bei Kasse sein, bietet es sich an, die Beiträge zu stunden. Dann schieben Sie die Beitragszahlung für eine bestimmte Frist auf – meist ist dies für bis zu zwei Jahre möglich. Allerdings müssen Sie später in der Lage sein, die Beiträge inklusive Zinsen nachträglich zu zahlen. Bei längerfristigen finanziellen Schwierigkeiten eignet sich eine Stundung daher nicht.
Alternativ können Sie eine Rentenversicherung beitragsfrei stellen. Dazu muss in der Regel ein bestimmtes Mindestguthaben vorhanden sein – zum Beispiel 1.000 Euro. Je länger eine Beitragsfreistellung andauert, desto geringer fällt auch die spätere Rente aus.
Beginnen Sie innerhalb einer Frist von meist drei Jahren wieder mit der Beitragszahlung, gelten weiter die Rechnungsgrundlagen vom Vertragsabschluss. Nehmen Sie die Beitragszahlung erst nach dieser Frist wieder auf, gelten die aktuellen Rechnungsgrundlagen – zum Beispiel für den Garantiezins oder Rentenfaktor.
Falls Sie dringend Geld benötigen, können Sie bei den meisten Tarifen auch Kapital vorzeitig entnehmen. Es hängt dabei vom jeweiligen Tarif ab, wie viel Geld Sie dafür bereits angespart haben müssen und welchen Betrag Sie sich maximal auszahlen lassen können.
Alternativ können Sie eine klassische Rentenversicherung verkaufen oder die Rentenversicherung kündigen.
Altersvorsorge nur im Notfall auflösen
Ihre private Rentenversicherung dient der Absicherung des Ruhestands. Einen Vertrag sollten Sie daher nur im absoluten Notfall verkaufen oder kündigen, wenn Sie das Geld unbedingt benötigen.