Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 65
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rente@check24.de
Die meisten Rentner müssen auf die Rente einer privaten Rentenversicherung keine Krankenkassenbeiträge zahlen.
Dazu müssen sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein. Pflichtversichert ist jeder, der während der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent der Zeit bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war – selbst oder auch über die Familienversicherung seines Partners. Wer immer gesetzlich krankenversichert war, ist als Rentner daher automatisch pflichtversichert.
Wer in der Vergangenheit allerdings für eine gewisse Zeit privat krankenversichert war, muss die 90-Prozent-Regel beachten. Ansonsten gilt er als freiwillig versicherter Rentner.
Pflichtversicherte Rentner zahlen auf eine private Rente keine Krankenkassenbeiträge. Dies gilt auch für Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, die sie neben der gesetzlichen Rente beziehen.
Wer als Rentner hingegen freiwillig versichert ist, muss auf eine private Rente Beiträge zur Krankenkasse zahlen. Auf die Rente wird dann ein verminderter Beitragssatz von 14 Prozent zuzüglich des Zusatzbeitrags der Krankenkasse fällig.
Keine Auswirkung auf private Krankenversicherung
Auf eine private Krankenversicherung hat eine private Rente keine Auswirkung. Wer privat krankenversichert ist, zahlt einen festgelegten Beitrag an seinen Versicherer. Die Höhe der Einkünfte spielt hierbei keine Rolle.