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Eine private Rentenversicherung ist über die Sicherungseinrichtungen der deutschen Versicherer bei einer möglichen Pleite des Anbieters weitgehend geschützt.
Sollte eine Versicherungsgesellschaft tatsächlich einmal zahlungsunfähig werden, springt eine Auffanggesellschaft ein. Dies ist für die deutschen Lebensversicherer die Protektor Lebensversicherung AG.
Bei der Zahlungsunfähigkeit eines Versicherers würde Protektor die private Rentenversicherung fortführen. Die garantierten Leistungen der Versicherung sind damit weitgehend abgesichert. Es könnte allerdings sein, dass Protektor die Überschüsse für einen Vertrag kürzt.
Ist die Sanierung der Gesellschaft später abgeschlossen, können die Verträge anschließend auf einen anderen Versicherer übertragen werden.
Bei der klassischen Rentenversicherung garantiert der Versicherer eine bestimmte Mindestverzinsung der Sparbeiträge. Eine fondsgebundene Rentenversicherung, auch als Fondspolice bezeichnet, legt die Beiträge dagegen in Investmentfonds an und bietet keine Garantien. Hier trägt der Versicherte das volle Anlagerisiko, hat aber auch die Chance auf höhere Gewinne.
Bei einem hybriden Tarif – einer Kombination aus klassischer und fondsgebundener Versicherung – haben Sie die Möglichkeit, zumindest einen Teil der eingezahlten Beiträge abzusichern. Meist lassen sich zwischen 50 und 100 Prozent der Prämien absichern. Dafür ist die mögliche Rendite jedoch geringer als bei einem rein fondsgebundenen Tarif.