Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
089 - 24 24 12 65 Hilfe und Kontakt

Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 65

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rente@check24.de

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Wird die private Rentenversicherung staatlich gefördert?

Nein, die private Rentenversicherung wird in der Ansparphase nicht staatlich gefördert.

Anders als bei der Riester-Rente oder Rürup-Rente gibt es keine staatlichen Zulagen oder Steuervorteile auf die eingezahlten Beiträge.

Dafür werden die Auszahlungen einer privaten Rentenversicherung im Alter nur vergleichsweise gering besteuert. Von den monatlichen Renten müssen Sie lediglich einen Ertragsanteil versteuern, der sich danach richtet, wie alt Sie bei Beginn der Rentenzahlungen sind.

Beziehen Sie die Rente beispielsweise ab einem Alter von 65 Jahren, müssen Sie nur 18 Prozent der Rente mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

Beispiel: So viel Steuern müssen Sie auf eine private Rente zahlen

Höhe der privaten Rente

500 €

Alter bei Rentenbeginn

65 Jahre

Ertragsanteil

18 %

Persönlicher Steuersatz in der Rente

25 %

Berechnung

500 € * 18% * 25%

Steuern

22,50 €

Höhere Flexibilität als bei Riester und Rürup

Zudem bietet die private Rentenversicherung eine höhere Flexibilität. So können Sie den Renten­beginn bei den meisten Tarifen auf ein Alter zwischen 55 und 75 Jahren legen. Eine Riester- oder Rürup-Rente lässt sich hingegen frühestens mit 62 Jahren auszahlen, nur bei älteren Verträgen mit einem Abschluss vor dem Jahr 2012 ist ein Rentenbeginn bereits ab 60 Jahren möglich.

Auch eine Auszahlung des angesparten Kapitals ist bei den meisten privaten Rentenversicherungen möglich. Bei einer solchen Einmalauszahlung müssen Sie in der Regel nur 50 Prozent (bei einem fondsgebundenen Vertrag: 42,5 Prozent) der Erträge versteuern, auf den Rest werden keine Steuern fällig.

Bei der staatlich geförderten Riester-Rente lassen sich zu Rentenbeginn dagegen maximal 30 Prozent des Kapitals auf einen Schlag auszahlen, bei der Rürup-Rente ist eine Auszahlung des Guthabens sogar grundsätzlich ausgeschlossen.