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Private Renten- und Lebensversicherungen dienen beide dem langfristigen Vermögensaufbau, unterscheiden sich aber vor allem in der Art der Auszahlung und des Hinterbliebenenschutzes.
Die private Rentenversicherung ist mit monatlichen Rentenzahlungen ganz auf die Absicherung des Ruhestands ausgerichtet. Man spart in der Regel über einen langen Zeitraum hinweg Vermögen an. Ab dem Renteneintritt zahlt der Versicherer daraus eine lebenslange monatliche Rente.
Angehörige können mit einer festen Rentengarantiezeit oder einer Hinterbliebenenrente abgesichert werden – diese Optionen kosten allerdings und verringern die Höhe der Rentenzahlungen.
Rentenversicherung | Lebensversicherung | |
---|---|---|
Ziel | Vermögensaufbau | Vermögensaufbau + Todesfallschutz |
Auszahlung | Lebenslange monatliche Rente | Einmalzahlung |
Hinterbliebenenschutz | Optional: Rentengarantiezeit, Hinterbliebenenrente | Auszahlung der Todesfallsumme |
Die kapitalbildende Lebensversicherung kombiniert dagegen das Sparen mit einem Todesfallschutz. Verstirbt die versicherte Person vor Ende der Laufzeit, wird eine festgelegte Versicherungssumme ausgezahlt. Damit können Angehörige für den Todesfall finanziell abgesichert werden.
Ansonsten zahlt der Versicherer zum Ende der Laufzeit das angesparte Vermögen als Einmalzahlung aus – inklusive angefallener Überschüsse. Wer im Ruhestand eine monatliche Rente benötigt, muss mit der Auszahlung der Lebensversicherung dann erst wieder eine Sofortrente abschließen.
Kapital-Lebensversicherungen lohnen sich nicht mehr
Aufgrund der hohen Kosten und geringen Verzinsung lohnt sich der Abschluss einer kapitalbildenden Versicherung nicht. Es gibt auch nur noch wenige Versicherer, die solche Verträge anbieten. Wer Angehörige für den Todesfall absichern möchte, sollte stattdessen eine preisgünstige Risikolebensversicherung abschließen.