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Die gesetzliche Rente ist für die meisten Menschen die wichtigste Einkommensquelle im Alter. Gut 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner im In- und Ausland beziehen aktuell insgesamt über 25 Millionen Renten. Neben dem größten Posten, der Altersrente, zahlt die Deutsche Rentenversicherung auch Erwerbsminderungsrenten, Witwenrenten, Waisenrenten sowie Renten für Bergleute.
Das aktuelle Niveau der Altersrente beträgt etwa 48 Prozent des durchschnittlichen Bruttoverdienstes in Deutschland. Damit lässt sich der gewohnte Lebensstandard im Alter kaum halten. Es ist daher wichtig, dass Sie nicht nur Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sondern zusätzlich im Rahmen der betrieblichen und privaten Altersvorsorge vorsorgen.
Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren. Das heißt, die eingezahlten Beiträge werden nicht angespart, sondern sofort an die aktuellen Rentenempfänger weitergereicht. Die vielen Beschäftigten in Deutschland zahlen also mit ihren Beiträgen Monat für Monat die Renten der heutigen Ruheständler.
Allerdings reicht das Beitragsaufkommen insgesamt nicht aus, um alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu finanzieren. Das liegt einerseits daran, dass die Rentenkasse versicherungsfremde Leistungen finanzieren muss – zum Beispiel Reha-Leistungen für Versicherte oder Bonuszahlungen für Mütter.
Andererseits gerät das Umlageverfahren durch die zunehmende Alterung der Gesellschaft immer mehr in Bedrängnis. Die steigende Lebenserwartung und anhaltend niedrige Geburtenzahlen sorgen dafür, dass der Anteil der Senioren an der Gesamtbevölkerung immer weiter steigt. Zudem muss die gesetzliche Rentenversicherung den Ansturm der Baby-Boomer verkraften. Die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre werden ab Mitte der 2020er Jahre in großer Zahl in Rente gehen.
Die Arbeitsmarktoffensiven der Bundesregierung – etwa für mehr Erwerbstätigkeit von Frauen oder mehr qualifizierte Zuwanderung – werden nicht ausreichen, um die Beitragslücke der Rentenkasse zu schließen. Und die kürzlich beschlossene Aktienrente, die das Umlageverfahren langfristig entlasten soll, wird ihre Wirkung erst in der Zukunft entfalten.
Um die Finanzierungslücke auszugleichen, ist die gesetzliche Rentenversicherung daher auf Steuermittel angewiesen. Im Bundeshaushalt für 2023 wurden deswegen gut 112 Milliarden Euro allein für die Rentenkasse bereitgestellt.
Rund 56 Millionen Versicherte können Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beanspruchen.
Rentenansprüche erwerben dabei folgende Personen:
Pflichtversicherte zahlen einen Teil ihres Einkommens an die gesetzliche Rentenversicherung. Der Gesamtbeitrag beträgt aktuell 18,6 Prozent. Er wird jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.
Das heißt, Arbeitnehmer führen derzeit 9,3 Prozent ihres Einkommens an die gesetzliche Rentenversicherung ab, den gleichen Satz zahlt der Arbeitgeber. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll laut Bundesregierung bis zum Jahr 2026 stabil bleiben. Danach könnte sich der Beitragssatz erhöhen.
Im Unterschied zu den Pflichtversicherten bestimmen freiwillig Versicherte die Höhe ihrer Rentenbeiträge selbst. Im Jahr 2023 können sie zwischen einem monatlichen Mindestbeitrag von 96,72 Euro und einem Höchstbeitrag von 1.357,80 Euro frei wählen.
Selbstständige und Freiberufler sollten aber bedenken, dass bei ihnen – im Gegensatz zu Arbeitnehmern – in der Regel kein Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags übernimmt. Sie müssen den Rentenbeitrag in voller Höhe selbst schultern. Eine Ausnahme besteht bei selbstständigen Künstlern, Journalisten und Musikern, die im Rahmen der Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind. Hier übernimmt die KSK die Hälfte des Rentenbeitrags.
Der Beitrag zur Rentenversicherung ist nach oben gedeckelt. Entscheidend dafür ist die Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze liegt im Jahr 2023 bei 87.600 Euro Jahreseinkommen in den alten Bundesländern und 85.200 Euro in den neuen Bundesländern. Auf Einkommen, das über der jeweiligen Höchstgrenze liegt, wird kein Rentenbeitrag erhoben.
Ein Arbeitnehmer mit einem Brutto-Monatsgehalt von 7.300 Euro (87.600 Euro jährlich) zahlt somit den maximalen Rentenbeitrag von 687,90 Euro, sein Arbeitgeber überweist den gleichen Betrag. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst.
Die gesetzliche Altersrente berechnet sich nach einer bestimmten Formel. Die Leistungshöhe wird durch viele verschiedene Faktoren beeinflusst, zum Beispiel die Zahl der Beitragsjahre, die Höhe der eingezahlten Beiträge, Anrechnungszeiten und Ersatzzeiten sowie dem Zeitpunkt des Rentenbeginns.
Die Rentenformel lautet:
Monatliche Rente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
Beispiel für eine Altersrente zum regulären Eintrittsalter:
35 Entgeltpunkte x 1,0 x 37,60 € x 1,0 = 1.316 € Monatliche Rente
Die Basis für die Höhe der Altersrente sind die im Laufe des Berufslebens gesammelten Entgeltpunkte. Dazu wird Jahr für Jahr das eigene Einkommen mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen.
Liegt das Einkommen exakt auf der Höhe des Durchschnitts, erhalten Versicherte einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Liegt das Einkommen über oder unter dem Durchschnittsverdienst, bekommt man anteilig mehr oder weniger als einen Punkt gutgeschrieben. Die Beitragsbemessungsgrenze sorgt dafür, dass Versicherte pro Jahr maximal etwa zwei Rentenpunkte erzielen können.
Für Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen werden fiktive Einkommen angerechnet. Mütter oder Väter werden beispielsweise so gestellt, als hätten Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Für ein Jahr Kindererziehung wird somit etwa ein Rentenpunkt gutgeschrieben.
Zum Ausgleich von Fehlzeiten oder von Rentenkürzungen wegen Frührente können Sie unter bestimmten Bedingungen Rentenpunkte kaufen.
Die Höhe der Rente wird stark vom Zeitpunkt des Rentenbeginns beeinflusst. Die Rechengröße dafür ist der Zugangsfaktor. Gehen Sie exakt zu Ihrer Regelaltersgrenze in den Ruhestand, beträgt der Zugangsfaktor 1. Gehen Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente, müssen Sie mit Abschlägen rechnen, arbeiten Sie länger, erhalten Sie dagegen Zuschläge. Bei Frührente beträgt der Abschlag vom Zugangsfaktor 0,003 (0,3 Prozent) pro Monat, bei späterem Rentenbeginn erhalten Sie einen Zuschlag von 0,005 (0,5 Prozent) pro Monat.
Beispiel
Gehen Sie 36 Monate früher in Rente als vorgesehen, müssen Sie einen Abschlag von 0,108 verkraften. Im Ergebnis wird Ihr erzielter Rentenanspruch nicht mit dem Zugangsfaktor 1, sondern mit dem Faktor 0,892 multipliziert. 1.500 Euro Monatsrente würden sich dadurch auf 1.338 Euro verringern.
Diese Rechengröße zeigt den Geldwert eines Rentenpunkts. Im Jahr 2024 entspricht ein Rentenpunkt einem Geldbetrag von 39,32 Euro. Ein Rentenpunkt ist seit dem Jahresbeginn 2023 bundeseinheitlich gleich viel Wert. Davor galten in Ost und West unterschiedlich hohe Rentenwerte.
Die Höhe des Rentenwerts wird jährlich neu festgelegt. Stichtag ist jeweils der 1. Juli. Die Anpassung richtet sich nach der Einkommensentwicklung in Deutschland. Ist das Durchschnittseinkommen gegenüber dem Vorjahr gestiegen, wird die Rente in der Regel ebenfalls angehoben.
Sollte die Einkommensentwicklung negativ sein, wird die Rente wegen der gesetzlich verankerten Rentengarantie aber nicht gekürzt. Sie bleibt gleich hoch, bis die Einkommensentwicklung wieder nach oben zeigt. Müsste dann auch die Rente wieder angepasst werden, dämpft ein Nachholfaktor den Anstieg der Renten, bis diese wieder mit der realen Einkommensentwicklung im Gleichklang sind.
Wegen der ungünstigen demografischen Entwicklung in Deutschland steigen die Renten langfristig aber langsamer als die Löhne und Gehälter. Der Nachhaltigkeitsfaktor bremst hierzu die allgemeine Rentenentwicklung. Er soll dafür sorgen, dass die Rentenlast für die jüngere Generation bezahlbar bleibt und der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht ins Unermessliche steigt. Langfristig bewirkt der Nachhaltigkeitsfaktor ein langsames, kontinuierliches Absinken des Rentenniveaus.
Der Rentenartfaktor richtet sich nach der Art der Rente. Altersrenten erhalten den Rentenartfaktor 1, andere Renten haben oft niedrigere Faktoren.
Beispiele für Rentenartfaktoren:
Grundrente für Menschen mit geringem Verdienst
Im Jahr 2021 wurde die Grundrente eingeführt für Menschen, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben. Sie soll sicherstellen, dass jeder Versicherte, der mindestens 33 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, mehr als die Grundsicherung im Alter bekommt. Dazu wird die Rente bei Bedarf aufgestockt.
Eine wichtige Info ist die Renteninformation. Diese erhalten Versicherte ab einem Alter von 27 Jahren einmal jährlich, wenn sie eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben. Die Renteninformation zeigt den aktuellen Stand Ihrer erworbenen Rentenansprüche sowie die Höhe einer Erwerbsminderungsrente.
Zugleich informiert die Rentenversicherung anhand von Hochrechnungen über die mögliche Höhe der späteren Rente, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Die Berechnungen basieren auf Ihren Beitragszahlungen der letzten fünf Kalenderjahre.
Gemeinsam mit der ersten Renteninformation erhalten Sie einen Versicherungsverlauf. Diesem können Sie die in Ihrem Versicherungskonto gespeicherten Beitragszeiten und Verdienste entnehmen.
Ab einem Alter von 55 Jahren versendet die Rentenversicherung alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Diese ersetzt die Renteninformation und enthält neben einem aktuellen Versicherungsverlauf ausführliche Informationen zu den einzelnen Altersrenten, zur Erwerbsminderungsrente und zur Hinterbliebenenrente. Eine Rentenauskunft können Sie auch schon vor dem 55. Lebensjahr erhalten. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen.
Der Begriff Eckrentner steht für eine gesetzlich versicherte Person, die 45 Beitragsjahre auf ihrem Rentenkonto gesammelt hat. Dabei hat diese Musterperson stets so viel verdient, wie der Durchschnitt aller Arbeitnehmer. Die aus diesem Durchschnittseinkommen ermittelte Rente, die sogenannte Eck- oder Standardrente, wird zur Berechnung des Rentenniveaus herangezogen. Dazu wird die Eckrente mit dem Einkommen eines heutigen Durchschnittsverdieners verglichen.
In der Praxis liegt die Eckrente über den Leistungen, die ein durchschnittlicher Ruheständler in Deutschland an gesetzlicher Altersrente erhält. Während ein Eckrentner seit Juli 2023 mit einer Bruttorente von 1.692 Euro rechnen könnte, erhalten langjährig Versicherte zu Rentenbeginn im Jahr 2023 im Schnitt nur 1.522 Euro.
Das liegt zum einen daran, dass die wenigsten Rentenbezieher auf 45 Beitragsjahre kommen. Zum anderen verdienen viele zu Beginn ihrer Berufslaufbahn weniger als der Durchschnitt der Arbeitnehmer. Zudem kann eine zwischenzeitliche Auszeit, eine Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Teilzeitarbeit über einen längeren Zeitraum die Rentenansprüche mindern.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei Selbstständigen, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Viele zahlen, um Kosten zu sparen, nur geringe Beiträge. Dies wirkt sich unmittelbar auf ihre spätere Rentenhöhe aus.
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente steigt derzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 und später gilt die Regelaltersrente von 67 Jahren. Für ältere Beschäftigte gelten monatlich abgestufte Renteneintrittsalter. Wer zum Beispiel 1960 geboren wurde, darf mit 66 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.
Übersicht: Renteneintrittsalter
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
---|---|
1957 |
65 Jahre 11 Monate |
1958 |
66 Jahre |
1959 |
66 Jahre 2 Monate |
1960 |
66 Jahre 4 Monate |
1961 |
66 Jahre 6 Monate |
1962 |
66 Jahre 8 Monate |
1963 |
66 Jahre 10 Monate |
1964 oder später |
67 Jahre |
Gesetzlich Versicherte müssen nicht bis zum Beginn ihrer Regelaltersrente warten, bevor sie in Rente gehen. Der Gesetzgeber erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand bereits mit 63 Jahren.
Bei einem vorzeitigen Renteneintritt müssen Sie jedoch mit einer Kürzung Ihrer Rente rechnen. Jeder Monat vorzeitiger Ruhestand kostet 0,3 Prozent der monatlichen Rente. Ausnahmen sind für langjährig Versicherte und besonders langjährig Versicherte möglich. Allerdings steigt auch für diese Versicherten schrittweise der abschlagsfreie Rentenbeginn an.
Das gleiche gilt für Renten wegen Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrenten sowie für Renten für langjährig versicherte Bergleute.
Wer bei guter Gesundheit ist und länger arbeiten möchte, darf den Beginn der Regelaltersrente hinausschieben. Für jeden Monat, den Sie länger arbeiten, steigt Ihre Rente um 0,5 Prozent. Bleiben Sie ein Jahr länger berufstätig, erhöht sich Ihre Rente also lebenslang um sechs Prozent. Dazu kommen die zusätzlich gesammelten Rentenpunkte durch die weiteren Beitragszahlungen.
Die gesetzliche Rente unterliegt der Einkommensteuer. Allerdings ist nicht die gesamte Rente mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig, sondern derzeit nur ein Teil davon. Wie hoch der zu versteuernde Anteil Ihrer Rente ist, hängt davon ab, wann Sie in Rente gehen. Seit 2005 wird der Umstieg auf die nachgelagerte Besteuerung der Renten schrittweise vollzogen. Im Gegenzug werden die eingezahlten Rentenbeiträge steuerfrei gestellt.
Der steuerpflichtige Teil der Rente steigt Jahr für Jahr an. Beginnend mit 50 Prozent im Jahr 2005, sind im Jahr 2024 bereits 83 Prozent der Brutto-Rente eines Neurentners steuerpflichtig. Ursprünglich sollte sich der steuerpflichtige Anteil jedes Jahr um einen Prozentpunkt bis zum Jahr 2040 erhöhen.
Um eine Doppelbesteuerung der Rente zu verhindern, hat die Bundesregierung mit dem Wachstumschancengesetz diesen Anstieg jedoch verlangsamt. Der steuerpflichtige Anteil steigt jetzt ab 2023 jährlich nur noch um einen halben Prozentpunkt an. Die 100-prozentige Besteuerung der gesetzlichen Altersrente wird damit erst im Jahr 2058 erreicht.
Der einmal zu Rentenbeginn festgelegte Steueranteil bleibt dabei ein Leben lang gleich.
Bezieher kleiner Renten brauchen unter Umständen überhaupt keine Steuern auf ihre Rente zu zahlen. Die entscheidende Schwelle dafür ist der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer. Dieser Freibetrag, der das Existenzminimum sichern soll, liegt im Jahr 2023 bei 10.908 Euro.
Überschreitet der steuerpflichtige Rentenanteil zusammen mit allen anderen Einnahmen nicht diesen Betrag, bleibt die Rente steuerfrei. Wer 2023 in Rente geht, kann demnach bei einem zu versteuernden Rentenanteil von 82,5 Prozent rund 1.100 Euro Brutto-Monatsrente steuerfrei beziehen.
Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, zahlen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung bestimmt sich nach dem bundesweit einheitlichen Beitragssatz. Er liegt derzeit bei 14,6 Prozent. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden von den Rentnern und dem Rentenversicherungsträger zu jeweils 7,3 Prozent getragen.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen Sie als Rentner in voller Höhe selbst. Kinderlose Versicherte zahlen aktuell vier Prozent ihres Einkommens an die gesetzliche Pflegeversicherung. Rentner, die ein oder mehrere Kinder nachweisen können, müssen nur 3,4 Prozent entrichten. Sollten Sie Kinder haben, die jünger als 25 Jahre sind, verringert sich der Beitragssatz noch etwas mehr.
Rentenversicherung behält Kranken- und Pflegebeitrag ein
Die Deutsche Rentenversicherung behält die Kranken- und Pflegebeiträge direkt von der Rente ein und überweist sie zusammen mit ihrem eigenen Anteil an die Kranken- und Pflegekasse.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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