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alle BewertungenDas Wichtigste in Kürze
Mit einer privaten Rentenversicherung kann man frühzeitig etwas für die Altersvorsorge der Kinder tun und Vermögen aufbauen. Dies ist vor allem deshalb sinnvoll, weil durch die lange Laufzeit bis zur Rente viel Kapital angespart werden kann. Durch die lange Vertragslaufzeit kann sich der Zinseszins-Effekt wirkungsvoll entfalten, sodass anfallende Erträge wieder angelegt und zusätzliche Zinsen erwirtschaftet werden.
Das angesparte Kapital wird in der Regel zum Rentenbeginn als lebenslange, monatliche Rente ausgezahlt. Alternativ ist es bei vielen Verträgen möglich, sich das Kapital teilweise oder komplett auszahlen zu lassen.
Da Kinder bis zu ihrem Renteneintritt noch viel Zeit vor sich haben, sind vor allem fondsgebundene Rentenversicherungen zu empfehlen. Bei solchen Verträgen wird der Sparbeitrag in Investmentfonds angelegt – meist Aktienfonds. Kurzfristige Wertschwankungen der Fondsanteile spielen für den langen Zeitraum dabei kaum eine Rolle.
Wenn man regelmäßig Geld in die Rentenversicherung einzahlt, gleichen sich kurzfristige Schwankungen an den Märkten aus. Fallen die Kurse, erwirbt man für seinen Sparanteil verhältnismäßig viele Anteile eines Aktienfonds. Stehen die Kurse hoch, kauft man hingegen weniger Anteile. Der durchschnittliche Kaufkurs gleicht sich daher aus (Cost-Average-Effekt).
Geht man davon aus, dass die Wirtschaft langfristig weiterwachsen wird und die Aktienmärkte steigen, profitieren fondsgebundene Verträge damit von deutlich höheren Wertzuwächsen als klassische Verträge. Allerdings ist zu beachten, dass die spätere Rente nicht feststeht. Anders als bei einer klassischen Rentenversicherung gibt es keine garantierte Verzinsung der Beiträge und daher auch keine garantierte Mindestrente.
Klassische Verträge rechnen sich kaum noch
Klassische Rentenverträge, bei denen die Beiträge meist in festverzinsliche Anleihen investiert werden, lohnen sich für lange Zeiträume der Altersvorsorge derzeit kaum. Neu abgeschlossene Verträge bieten derzeit lediglich eine garantierte Verzinsung von 0,25 Prozent.
Bei den langen Laufzeiten der Verträge für Kinder – in der Regel mehrere Jahrzehnte – ist es besonders wichtig, dass die Tarife möglichst flexibel sind. Die Versicherungsbedingungen sollten es erlauben, den Vertrag nachträglich anzupassen.
So sollte es möglich sein, dass sich der Sparbeitrag ändern oder für bestimmte Zeiten ganz pausieren lässt. Zudem sollte man auch vorzeitig über das angesparte Kapital verfügen können, ohne dass hohe Gebühren für eine Teilentnahme anfallen.
Auch der Zeitpunkt des Rentenbeginns sollte flexibel sein. Schließlich lässt sich nicht genau vorhersagen, wie hoch das gesetzliche Rentenalter in Zukunft sein wird und in welchem Alter das Kind einmal in Rente geht.
Wird das Kind volljährig, kann es den Vertrag in der Regel übernehmen und die Beiträge dann selbst zahlen. Alternativ können Sie die Rentenversicherung auch weiterhin für Ihr Kind besparen.
Kinder in der gesetzlichen Rentenversicherung
Kinder wirken sich auch auf die Höhe der gesetzlichen Rente aus. Denn für Kindererziehungszeiten erhält man Rentenpunkte, welche die gesetzliche Rente erhöhen. In bestimmten Fällen erwirbt man so überhaupt einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente, wenn dadurch die Mindestversicherungszeit erreicht wird.
Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, gibt es bis zu 2,5 Rentenpunkte (Mütterrente). Für jedes Kind, das ab dem 1. Januar 1992 geboren wurde, gibt es maximal drei Rentenpunkte. Die Rentenpunkte (Entgeltpunkte) erwirbt dabei der Elternteil, der das Kind in den ersten drei Lebensjahren überwiegend betreut.
Wer neben der Kindererziehung arbeiten geht, erhält die Rentenpunkte zusätzlich. Allerdings werden Beiträge zur Rentenversicherung maximal bis zur jährlichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Wer viel verdient, erhält daher unter Umständen weniger oder überhaupt keine zusätzlichen Rentenansprüche.