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Das Wichtigste in Kürze
Ja, eine private Rentenversicherung können Sie kündigen.
Bevor Sie Ihren Vertrag kündigen, sollten Sie jedoch vorab prüfen, ob nicht eine Alternative zu einer Kündigung für Sie in Frage kommt. Sie müssen zudem damit rechnen, dass Sie je nach Laufzeit weniger Geld herausbekommen, als Sie eingezahlt haben. Daher ist die Kündigung einer privaten Rentenversicherung in der Regel nicht sinnvoll.
Bei der Kündigung einer privaten Rentenversicherung müssen Sie die Kündigungsfrist Ihres Vertrags beachten. Häufig lässt sich die Versicherung jederzeit zum Ende einer Zahlungsperiode kündigen – bei einer monatlichen Zahlung der Beiträge also jeden Monat.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – per Fax, Post oder E-Mail. Im Kündigungsschreiben sollten Ihr Name und Ihre Anschrift sowie die Versicherungsnummer des Vertrags stehen.
Mit Einschreiben auf Nummer sicher gehen
Die Kündigung senden Sie am besten per Einschreiben an die Versicherungsgesellschaft. Dann haben Sie einen Nachweis, dass Ihre Kündigung bei der Versicherung auch tatsächlich eingegangen ist.
Kündigt man eine private Rentenversicherung, erhält man keine Rückzahlung der geleisteten Beiträge. Stattdessen zahlt die Versicherung einen sogenannten Rückkaufswert aus.
Gerade in den ersten Vertragsjahren liegt dieser Rückkaufswert regelmäßig unter der Summer der gezahlten Beiträge. Denn die Versicherung belastet den Vertrag in diesen Jahren mit den Abschluss- und Vertriebskosten. Daher ist eine Kündigung in der Anfangszeit eines Vertrags besonders verlustreich. Gewinne erwirtschaftet eine Rentenversicherung in der Regel erst nach einigen Jahren.
Für Verträge, die seit 2008 abgeschlossen wurden, schreibt das Versicherungsvertragsgesetz vor, dass der Rückkaufswert so hoch sein muss wie das Deckungskapital. Das sind alle gezahlten Beiträge abzüglich der Kosten und zuzüglich möglicher Überschüsse und Zinsen. Die Versicherung kann zudem einen Stornoabschlag für die vorzeitige Beendigung des Vertrags abziehen.
Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen berechnet sich der Rückkaufswert nach dem Wert der Fondsanteile zum Zeitpunkt der Kündigung. Auch bei ihnen werden die Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre gestreckt.
Ja, Sie können eine staatlich geförderte Riester-Rente kündigen. Eine Kündigung ist meist jederzeit zum Ende eines Zahlungszeitraums möglich – in der Regel zum Ende eines Monats.
Bei einer Kündigung müssen Sie jedoch alle bis dahin erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Sollte danach ein Gewinn übrigbleiben, müssen Sie diesen auch noch versteuern.
Eine Kündigung der Riester-Rente ist daher in vielen Fällen nicht sinnvoll. Besser ist es meist, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
Nein, eine Rürup-Rente (Basisrente) können Sie nicht kündigen.
Die Rürup-Rente wird durch hohe Steuervorteile staatlich gefördert und zählt zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Dazu gehören auch die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und die landwirtschaftliche Alterskasse. Diese Vorsorgeformen lassen sich alle nicht kündigen, die eingezahlten Beiträge werden später nur in Form einer lebenslangen Altersrente ausgezahlt.
Sie können eine Rürup-Rente lediglich beitragsfrei stellen, sodass Sie keine Beiträge mehr in den Vertrag einzahlen. Die spätere Rente wird dann entsprechend niedriger ausfallen.
Wer seine private Rentenversicherung kündigt, hat damit zunächst mehr Geld zur Verfügung – die Auszahlung in Höhe des Rückkaufswerts. Zudem entfallen künftige Beitragszahlungen – es steht also monatlich mehr Geld zur Verfügung.
Doch gerade in den ersten Vertragsjahren liegt der Rückkaufswert unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Sie machen mit einer Kündigung dann unter dem Strich einen Verlust.
Weniger Geld für die private Rentenversicherung bedeutet zwar mehr Geld für andere Ausgaben, doch dieses Geld fehlt für die Altersvorsorge. Wer dauerhaft nichts für das Alter spart, wird später auf die Grundversorgung der gesetzlichen Rente angewiesen sein – unter Umständen sogar auf Sozialleistungen wie eine Grundsicherung im Alter.
Die Kündigung einer privaten Rentenversicherung ist daher in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Besser ist es in der Regel, bei Zahlungsschwierigkeiten auf eine Alternative zu setzen und die eigene Altersvorsorge nach Möglichkeit zu erhalten.
Die wichtigsten Alternativen zu einer Kündigung sind:
Wenn das Geld knapp ist, sollten Sie prüfen, ob Sie zumindest einen Teil des monatlichen Beitrags zahlen können. Bei den meisten Tarifen ist es möglich, den Beitrag zu reduzieren. Für die Versicherung entspricht dies einer teilweisen Beitragsfreistellung. Je nach Tarif darf ein Mindestbeitrag dabei nicht unterschritten werden.
Wurde bei Abschluss der Versicherung eine Dynamik vereinbart, erhöhen sich die Sparbeiträge in regelmäßigen Abständen um einen bestimmten Prozentsatz – zum Beispiel jährlich um zwei Prozent. Um den Beitrag stabil zu halten, können Sie dieser Dynamik widersprechen. Der Beitrag bleibt dann für die restliche Laufzeit unverändert.
Haben Sie zusammen mit der Rentenversicherung Zusatzversicherungen abgeschlossen, sollten Sie prüfen, ob Sie den Versicherungsschutz wirklich benötigen. Unnötige Zusatzversicherungen können Sie kündigen, um den Beitrag zu senken.
Die Beiträge zu einer Rentenversicherung können in der Regel gestundet werden. Das bedeutet, die Beitragszahlung wird für eine bestimmte Frist ausgesetzt – häufig für bis zu 24 Monate.
Meist müssen Versicherte dazu eine schriftliche Vereinbarung mit der Versicherung treffen.
In der Regel werden für eine Stundung Zinsen fällig. Die Beiträge inklusive der Stundungszinsen müssen Sie später in einer Summe oder in einigen Tarifen optional auch über die restliche Ansparphase gestreckt nachzahlen. Werden die Beiträge nicht nachgezahlt, verringert sich die Höhe der garantierten Leistungen.
Sie haben das Recht, eine private Rentenversicherung beitragsfrei stellen. Das ist meist nach den ersten zwei bis drei Jahren Laufzeit möglich. Dann zahlen sie für einen bestimmten Zeitraum keine Beiträge mehr. Da sie weniger einzahlen als ursprünglich geplant, verringert sich damit die Höhe der garantierten Rente oder Kapitalzahlung.
Wenn Sie die Beiträge wieder zahlen, gelten bei guten Tarifen die ursprünglichen Rechnungsgrundlagen – etwa die Höhe des garantierten Rentenfaktors, der angibt, wie viel monatliche Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital ausgezahlt wird.
Wer das Geld aus seiner privaten Rentenversicherung unbedingt benötigt, kann über einen Verkauf seiner Rentenversicherung am Zweitmarkt nachdenken. Private Anbieter kaufen Lebens- und Rentenversicherungen auf, um sie selbst weiterzuführen und am Ende der Beitragszahlungsdauer die Ablaufleistung zu kassieren.
Allerdings hängt es vom Vertrag ab, ob sich ein Käufer dafür findet. Meist muss der Rückkaufswert mindestens 10.000 Euro betragen und der Vertrag noch mindestens fünf oder zehn Jahre laufen.
Auch kaufen die meisten Anbieter keine fondsgebundenen Rentenversicherungen auf, sondern nur klassische Verträge mit garantierten Zinsen.
Findet sich ein Aufkäufer, zahlt dieser meist ein paar Prozent mehr als der Rückkaufswert des Versicherers.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.