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Die Beitragsrückgewähr beschreibt die Option bei einer privaten Rentenversicherung, dass sämtliche eingezahlten Beiträge im Todesfall des Versicherungsnehmers zurückbezahlt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Tod während der Ansparphase – also vor Erreichen des Rentenbeginns – eintritt.
Ausbezahlt werden dann alle einbezahlten Beträge sowie gegebenenfalls erwirtschaftete Überschüsse. Stirbt die versicherte Person, gehen die Leistungen nach dem Tod an den im Vertrag genannten Begünstigten. Wird niemand explizit genannt, erhalten die gesetzlichen Erben das Kapital.
Falls vertraglich geregelt, können auch während der Ansparphase angesammelte Überschüsse ganz oder zumindest teilweise ausbezahlt werden. Eine solche Regelung führt jedoch zu höheren Beiträgen und wird deshalb häufig nicht getroffen.