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Als Bewertungsreserven, auch stille Reserven genannt, bezeichnet man Überschüsse, die eine Versicherung durch die Anlage der Versicherungsbeiträge erwirtschaftet.
Die Beiträge, die Versicherte in ihre Rentenversicherung einbezahlen, legt die Versicherung an – beispielsweise in festverzinsliche Wertpapiere oder Immobilien. So erwirtschaftet die Versicherung Rendite, die der Anleger am Ende der Laufzeit anteilig ausbezahlt bekommt.
Eine stille Reserve entsteht dann, wenn der aktuelle Marktwert einer Anlage höher ist als zum Zeitpunkt des Kaufs. Die Versicherten werden zu einem gewissen Anteil an den Bewertungsreserven beteiligt.
Der Versicherer muss die Beteiligung an den Bewertungsreserven zum Ende der Laufzeit (Ansparphase) oder bei einer Kündigung sowie im Todesfall sicherstellen. Bei Rentenversicherungen geht der Anteil an den stillen Reserven in die Rentenzahlung ein.
Die Bewertungsreserven müssen nach gesetzlichen Vorgaben mindestens einmal jährlich berechnet und veröffentlicht werden. Sie sind die Grundlage für die Berechnung der anteiligen Auszahlung an die Versicherten.