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Die Günstigerprüfung wird vor allem für Besitzer einer Riester-Rente bei der Steuererklärung zum Thema. Denn bei Riester kann der Anleger entweder durch die gewährten Zulagen oder aber durch den Steuervorteil bei einem Sonderausgabenabzug ein besseres Ergebnis erzielen.
Bei welcher Variante der Steuerpflichtige besser abschneidet, überprüft das Finanzamt automatisch durch eine Günstigerprüfung individuell und legt diese bei der Festlegung der Steuer zugrunde.
Die Prüfung läuft wie folgt ab:
Auch bei der Rürup-Rente gibt es eine Günstigerprüfung. Hierbei wurde bis zum Steuerjahr 2019 überprüft, ob der Steuervorteil nach dem bis 2005 geltenden Recht oder dem seit 2005 gültigen höher ist.