Höchstrechnungszins steigt auf 1,0 Prozent
Der Höchstrechnungszins soll 2025 auf 1,0 Prozent steigen. Die Versicherer begrüßen den Schritt, Verbraucher können mit höheren Garantieleistungen rechnen.
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München, 23.1.2014 | 17:35 | kro
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge - der Arbeitnehmer muss jedoch nicht auf diese Möglichkeit hinweisen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag entschieden und damit die Schadensersatzklage eines Angestellten abgewiesen. Der Kläger war bereits in allen Vorinstanzen gescheitert.
Der Höchstrechnungszins soll 2025 auf 1,0 Prozent steigen. Die Versicherer begrüßen den Schritt, Verbraucher können mit höheren Garantieleistungen rechnen.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Das beschlossene Wachstumschancengesetz senkt die Steuerlast für Rentner. Auch Verbraucher mit einer Rürup-Rente profitieren von den neuen Regeln.