Höchstrechnungszins steigt auf 1,0 Prozent
Der Höchstrechnungszins soll 2025 auf 1,0 Prozent steigen. Die Versicherer begrüßen den Schritt, Verbraucher können mit höheren Garantieleistungen rechnen.
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München, 26.7.2012 | 15:28 | tei
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einige umstrittene Kündigungs-Klauseln in Verträgen von privaten Lebens- und Rentenversicherungen für unwirksam erklärt. Ein entsprechendes Urteil fällten die Karlsruher Richter am Mittwoch. Die nun vom BGH als höchstem deutschen Zivilgericht gekippten Bedingungen führen unter anderem dazu, dass Versicherte nur einen Bruchteil der bereits eingezahlten Summe zurückerhalten, wenn sie ihre Policen in den ersten Jahren auflösen. Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen den Versicherer Deutscher Ring geklagt.
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