Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
089 - 24 24 12 65 Hilfe und Kontakt

Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 65

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rente@check24.de

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Kassenbeitrag: Entlastung von Betriebsrentnern lässt auf sich warten

München, 17.2.2020 | 12:40 | mst

Seit Anfang 2020 sollten Betriebsrentner weniger für ihre Krankenkasse zahlen. Doch aufgrund technischer Probleme verzögert sich die Entlastung, zeigt eine Antwort der Bundesregierung.

Ein Taschenrechner liegt neben Euroscheinen und Münzen.Taschenrechner mit Geldscheinen und Münzen: Betriebsrentner sollen bei den Beiträgen zur Krankenkasse entlastet werden.
Betriebsrentner müssen aller Voraussicht nach noch Monate auf eine Entlastung bei den Krankenkassenbeiträgen warten. Das berichtet Spiegel Online und beruft sich dabei auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei.
 
Demnach konnten die Krankenkassen ihre technischen Systeme nicht rechtzeitig auf die neuen Berechnungsgrundlagen umstellen. Laut einem Informationsblatt der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) sollen zu viel gezahlte Beiträge rückwirkend erstattet werden. Dies könne jedoch noch einige Monate dauern, unter Umständen bis Ende 2020.

Seit Jahresanfang gilt Freibetrag von rund 159 Euro

Seit Anfang des Jahres gilt für Betriebsrenten ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro. Nur für den Teil einer Betriebsrente, der diesen Betrag übersteigt, müssen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden. Vorher galt eine Freigrenze von 155,75 Euro pro Monat. Überstieg die Rente diesen Wert, wurden auf die gesamte Auszahlung Abgaben fällig.
 
Das Bundesgesundheitsministerium hat die lange Frist für die Umstellung kritisiert. Aus Sicht der Bundesregierung sei das nicht hinnehmbar, heißt es in der Antwort.
 
Bei Bezug von nur einer Betriebsrente sei davon auszugehen, dass die Neuregelung zeitnah erfolgen könne. Davon sei mit rund zwei Dritteln der Großteil aller Betriebsrentner betroffen.

Weitere Nachrichten zum Thema Rentenversicherung