Eine Antwort der Bundesregierung zeigt, wie hoch die gesetzliche Rente nach 45 Versicherungsjahren ausfällt. Die Politikerin Sahra Wagenknecht nutzt dies für eine Kritik an der deutschen Rentenversicherung – stellt einige Fakten dabei jedoch verkürzt dar.
Was können sich Rentner leisten? Die gesetzliche Rente allein wird für Extras in den meisten Fällen nicht ausreichen. Rund jeder fünfte Rentner mit 45 Versicherungsjahren erhält eine Rente von weniger als 1.200 Euro monatlich. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Sahra Wagenknecht von der Bundestagsgruppe BSW, über die Tagesschau Online berichtet.
Bei rund 1,08 Millionen von insgesamt 5,24 Millionen Altersrenten mit mindestens 45 Versicherungsjahren lag die monatliche Zahlung unter 1.200 Euro. In den ostdeutschen Ländern liegt der Anteil an geringen Renten dabei noch höher als im Westen.
So erhalten in Brandenburg 71.000 Rentner nach 45 Versicherungsjahren eine Rente von unter 1.200 Euro, 212.000 Rentner liegen über dieser Grenze. In Sachsen beträgt das Verhältnis 145.000 zu 363.000, in Thüringen 74.000 zu 189.000 Renten.
Durchschnittsrente beträgt bundesweit 1.604 Euro
Die Durchschnittsrente nach 45 Versicherungsjahren liegt bundesweit bei 1.604 Euro. Im Westen ist die Rente im Schnitt 1.663 Euro hoch, im Osten 1.471 Euro. Bei der Durchschnittsrente insgesamt – also für sämtliche Versicherungsjahre – ist das Verhältnis jedoch umgekehrt: Hier liegt die Rente im Osten höher als im Westen, da in den ostdeutschen Ländern viele Menschen länger gearbeitet haben – vor allem Frauen.
„Dass jeder fünfte Rentner nach 45 Arbeitsjahren sogar weniger als 1.200 Euro Rente bekommt, ist ein politischer Skandal“, sagte Sahra Wagenknecht laut Tagesschau Online der Deutschen Presse Agentur. Wagenknecht forderte, dass sich Deutschland ein Vorbild an Österreich nehmen sollte – dort liege die Durchschnittsrente für langjährig Versicherte um 800 Euro höher.
Versicherungsjahre sind keine Arbeitsjahre
Die Deutsche Rentenversicherung stellte die Aussagen von Wagenknecht allerdings richtig. Ohne den Namen der Politikerin zu erwähnen, verwies die Rentenversicherung auf den Unterschied zwischen Arbeits- und Versicherungsjahren. Zu den Versicherungsjahren zählten auch Zeiten, in denen Versicherte nicht gearbeitet hatten und zum Beispiel Kinder groß gezogen hatten oder arbeitslos gewesen waren.
Zudem weist die Behörde darauf hin, dass es in Deutschland neben der
gesetzlichen Rente noch die
betriebliche Vorsorge und
private Altersvorsorge gebe. Es reiche daher nicht aus, nur die Einkünfte aus der gesetzlichen Rente isoliert zu betrachten. So stehe nach dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung einem Ehepaar in Deutschland ein durchschnittliches Netto-Einkommen in Höhe von 2.907 Euro zur Verfügung.
Auch sei ein Vergleich mit dem Rentensystem in Österreich nur bedingt möglich. Die höheren Renten dort seien unter anderem in einer jüngeren Bevölkerung, einem seit über 20 Jahren höheren Beitragssatz sowie einem größeren staatlichen Zuschuss begründet.
Darüber hinaus erhält man in Österreich erst nach 15 Versicherungsjahren eine Altersrente. In Deutschland reichen bereits fünf Jahre für einen Rentenanspruch.
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