Höchstrechnungszins steigt auf 1,0 Prozent
Der Höchstrechnungszins soll 2025 auf 1,0 Prozent steigen. Die Versicherer begrüßen den Schritt, Verbraucher können mit höheren Garantieleistungen rechnen.
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München, 1.7.2024 | 16:50 | mst
Zum 1. Juli ist eine Erhöhung der gesetzlichen Rente in Kraft getreten. Doch bei den meisten Ruheständlern wird das Rentenplus erst am Monatsende auf dem Konto landen. Auch einige Bezieher einer Erwerbsminderungsrente können sich über einen Zuschlag freuen.
Der Höchstrechnungszins soll 2025 auf 1,0 Prozent steigen. Die Versicherer begrüßen den Schritt, Verbraucher können mit höheren Garantieleistungen rechnen.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Das beschlossene Wachstumschancengesetz senkt die Steuerlast für Rentner. Auch Verbraucher mit einer Rürup-Rente profitieren von den neuen Regeln.