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Rentenversicherung: 1.435 € Rente für 800.000 € Beiträge? Kann nicht sein.

München, 14.2.2025 | 10:48 | mst

Die deutsche TV-Schauspielerin Katerina Jacob hatte sich über ihre vermeintlich zu geringe Rente beschwert. Ihren Zahlen hat die Deutsche Rentenversicherung jedoch widersprochen.

Filmteam am Set mit SchauspielerinSchauspieler haben immer wieder Zeiten, in denen sie nicht drehen und kein Einkommen erzielen.
Die Deutsche Rentenversicherung widerspricht der Schauspielerin Katerina Jacob, die sich über ihre zu geringe Rente beschwert hatte. Der TV-Star – bekannt aus der Krimiserie „Der Bulle von Bad Tölz“ – hatte in einem Interview behauptet, insgesamt rund 800.000 Euro Rentenbeiträge gezahlt zu haben, um jetzt eine gesetzliche Rente in Höhe von lediglich 1.435 Euro zu beziehen. Das mache sie fassungslos, hatte die 66 Jahre alte Darstellerin erklärt.
 
Laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerk Deutschlands (RND) wies die Deutsche Rentenversicherung diese Darstellung zurück. Die Schauspielerin könne gar keine Einzahlung von 800.000 Euro geleistet haben.
 
„Unterstellt, in den letzten 45 Jahren wurden immer Beiträge aufgrund eines Verdienstes bis zur Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt, entspricht dies zirka 510.000 Euro. Daraus würde sich derzeit eine Rente von rund 3.400 Euro brutto ergeben“, erklärte die Rentenversicherung laut dem Bericht des RND.
 
Katerina Jacob hatte ihre niedrige Rente mit den langen Zeiten begründet, in denen Schauspieler nicht drehen würden. Schauspieler kämen so nicht auf die nötigen Punkte für eine ausreichend hohe Rente.

Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an

Die Deutsche Rentenversicherung stellte laut dem RND dagegen klar, dass auch bei hohen Verdiensten nicht unbegrenzt Beiträge zur gesetzlichen Rente gezahlt werden müssten. Die Beiträge würden immer nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt. Auf eine Beitragssumme von 800.000 Euro könne Jacob daher gar nicht gekommen sein.
 
Die Höhe der gesetzlichen Rente berechnet sich grundsätzlich nach der Anzahl der erworbenen Rentenpunkte. Wer etwa im Jahr 2025 50.493 Euro verdient, erwirbt damit genau einen Rentenpunkt. Dieser entspricht aktuell einer Monatsrente in Höhe von 39,32 Euro.
 
Rentenbeiträge werden in diesem Jahr bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 96.600 Euro erhoben. Für Einkommen, das über dieser Grenze liegt, müssen Versicherte keine Beiträge mehr zahlen.

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