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Rentenversicherung: Das ändert sich 2022 bei Rente und Altersvorsorge

München, 23.12.2021 | 12:40 | mst

Die Renten und der steuerliche Freibetrag steigen, der Garantiezins sinkt auf kümmerliche 0,25 Prozent. Zum Jahreswechsel ändern sich einige Rechenwerte und Regelungen für die gesetzliche Rente und die private Altersvorsorge. Wir stellen die wichtigsten Änderungen im Überblick vor.
 

Jahreswechsel: Holzwürfel werden auf 2022 gedreht.Im Jahr 2022 gibt es einige Änderungen für Rentner und Vorsorgesparer.
  1. Gesetzliche Rente steigt
  2. Höherer Steuerfreibetrag – auch für Rentner
  3. Höherer Hinzuverdienst für Frührentner
  4. Rentenpunkt, Rentenanspruch und Beitragsbemessungsgrenze
  5. Höchstbeitrag für die Basisvorsorge
  6. Garantiezins sinkt auf 0,25 Prozent
  7. Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge von 15 Prozent


Gesetzliche Rente steigt

Rentner können 2022 mit einer deutlichen Erhöhung ihrer Bezüge rechnen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte im November angekündigt, dass die Renten zum 1. Juli 2022 um 4,4 Prozent (Osten: 5,1 Prozent) steigen sollen. Ursprünglich war eine Erhöhung von 5,2 Prozent im Westen sowie 5,9 Prozent im Osten prognostiziert worden. Die Ampel-Koalition hat allerdings beschlossen, dass der Nachholfaktor wieder eingeführt wird.

Eine gesetzliche Rentengarantie verhindert seit der Finanzkrise im Jahr 2009, dass die Renten bei sinkenden Löhnen gekürzt werden. Der Nachholfaktor soll dafür sorgen, dass bei später steigenden Gehältern die Rentenkürzung rechnerisch nachgeholt wird – um die Beitragszahler nicht übermäßig zu belasten. Dazu sollen die Renten in einem wirtschaftlichen Aufschwung weniger stark steigen. Die Große Koalition hatte den Nachholfaktor seit 2018 ausgesetzt.

Höherer Steuerfreibetrag – auch für Rentner

Rund jeder vierte Rentner zahlt derzeit Steuern – meist bei zusätzlichen Einnahmen aus Vermietung oder Kapitaleinkünften. An der Steuerbelastung dürfte sich bei den meisten im Jahr 2022 nicht viel ändern. Denn ein höherer Steuerfreibetrag sorgt in vielen Fällen dafür, dass trotz Rentenerhöhung nicht mehr Steuern fällig werden.

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 9.984 Euro (2021: 9.744 Euro) für Alleinstehende. Paare dürfen ein doppelt so hohes Einkommen haben, ohne Steuern darauf zahlen zu müssen. Der Freibetrag soll das Existenzminimum absichern, auf das keine Steuern zu zahlen sind.

Höherer Hinzuverdienst für Frührentner

2022 bleibt es bei einer höheren Hinzuverdienstgrenze für Rentner, die eine vorgezogene Altersrente beziehen. Die Grenze liegt nach wie vor bei 46.060 Euro. Frührentner dürfen bis zu dieser Höhe Jahreseinkünfte haben, ohne dass ihre Altersrente gekürzt wird.

Die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro wurde 2020 auf zunächst 44.590 Euro angehoben. Der Gesetzgeber reagierte damit auf einen Personalengpass, der durch die Corona-Krise in einigen Wirtschaftsbereichen aufgetreten ist – etwa bei medizinischem Personal. Die höhere Verdienstgrenze soll das Weiterarbeiten oder die Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach dem Renteneintritt erleichtern. Ab dem regulären Rentenalter dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen.

Rentenpunkt, Rentenanspruch und Beitragsbemessungsgrenze

Ein Rentenpunkt, der die Höhe der Rente bestimmt, entspricht zum Jahreswechsel weiterhin einer Monatsrente von 34,19 Euro (West) sowie 33,47 Euro (Ost). Der Wert wird zum 1. Juli angepasst – die nötigen Daten dafür liegen erst im Frühjahr vor.

Um einen Anspruch in Höhe eines Rentenpunkts zu erhalten, müssen Arbeitnehmer im nächsten Jahr 38.901 Euro brutto verdienen (2021: 41.541 Euro).

Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Rentenbeiträge auf den Lohn fällig werden, sinkt im nächsten Jahr im Westen leicht von 7.100 Euro auf 7.050 Euro monatlich. Im Osten steigt sie von 6.700 Euro auf 6.750 Euro.

Höchstbeitrag für die Basisvorsorge

Beiträge für die Basisvorsorge – etwa zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einer Rürup-Rente – können bis zu einem Höchstbeitrag als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Da die Löhne wegen der Corona-Krise im Schnitt gesunken sind, verringert sich 2022 der Höchstbeitrag auf 25.639 Euro (2021: 25.787 Euro). Für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag.

Die Beiträge werden vom Finanzamt im nächsten Jahr zu 94 Prozent berücksichtigt – bei Alleinstehenden also maximal 24.101 Euro.

Garantiezins sinkt auf 0,25 Prozent

Ab dem 1. Januar 2022 sinkt der Höchstrechnungszins, den die Versicherer ihren Kunden versprechen dürfen, von 0,9 Prozent auf nur noch 0,25 Prozent. Damit sinkt die garantierte Verzinsung von klassischen Lebens- und Rentenversicherungen, die neu abgeschlossen werden.

Viele Anbieter von Riester-Verträgen haben bereits im Vorfeld auf die angekündigte Absenkung reagiert: Sie bieten im Neugeschäft keine Riester-Rentenversicherungen mehr an. Denn mit der maximal erlaubten Verzinsung haben die Versicherer Schwierigkeiten, nach Abzug der Kosten noch die gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie zu Rentenbeginn gewährleisten zu können.

Den Garantiezins legt die Versicherung zu Vertragsbeginn fest. Bestehende Verträge sind daher von der Absenkung grundsätzlich nicht betroffen.

Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge von 15 Prozent

Wer einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge besitzt, hat ab dem nächsten Jahr Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent. Schon seit 2019 gilt dies für neue Verträge, ab 2022 muss der Arbeitgeber den Zuschuss auch für Altverträge zahlen.

Anspruch auf den vollen Zuschuss besteht, wenn man weniger als die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung verdient. Diese Grenze liegt im nächsten Jahr unverändert bei einem Bruttogehalt von 58.050 Euro. Wer mehr verdient, dem darf der Chef den Zuschuss kürzen.

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