Kindererziehungszeiten in der EU können anerkannt werden
Wer seine Kinder im EU-Ausland großzieht, sammelt laut einem aktuellen Urteil unter bestimmten Voraussetzungen dadurch Rentenansprüche in Deutschland.
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München, 27.8.2020 | 14:46 | mst
Gesetzliche Rente, Betriebsrente und private Verträge: Bislang ist es für Verbraucher schwierig, sich einen Überblick über ihre künftigen Rentenzahlungen zu verschaffen. Die Bundesregierung will dies mit einem digitalen Rentenportal jetzt ändern.
Wer seine Kinder im EU-Ausland großzieht, sammelt laut einem aktuellen Urteil unter bestimmten Voraussetzungen dadurch Rentenansprüche in Deutschland.
Seit Ende 2023 können Versicherte auf die digitale Rentenübersicht zugreifen. Über drei Millionen Menschen haben das Online-Angebot bereits genutzt.
Die gesetzliche Rente wird zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent erhöht. Damit wird das Mindestsicherungsniveau einer Standardrente von 48 Prozent eingehalten.