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Riester-Rente: Auszahlung der Zulagen verbessert

München, 8.1.2025 | 14:44 | whe

Beim Zulagenverfahren der Riester-Rente gibt es ab diesem Jahr Verbesserungen für Verbraucher: Rückforderungen von Zulagen sollen so gut wie nicht mehr vorkommen. Grund hierfür ist ein verbesserter Datenabgleich vor der Auszahlung.

Ein Ehepaar schaut sich gemeinsam Verträge an.Rückforderungen von Riester-Zulagen wird es künftig kaum noch geben.
Die Rückforderung bereits gezahlter Zulagen dürfte ab diesem Jahr für die meisten Menschen mit einem Riester-Rentenvertrag keine Rolle mehr spielen. Denn bei allen ab dem Beitragsjahr 2024 gestellten Anträgen auf Zulagenzahlung werden sämtliche Daten zur Zulagenberechtigung im Vorfeld maschinell geprüft. Zu einer Auszahlung der Zulagen kommt es nur noch, wenn die Daten bei diesem Abgleich bestätigt werden. Laut der Deutschen Rentenversicherung wird damit ein wesentlicher Kritikpunkt am Zulageverfahren der Riester-Rente beseitigt.
 
Besteht kein Anspruch auf Zulagen, werden diese künftig gar nicht erst ausgezahlt. In einem solchen Fall unterscheidet sich die berechnete von der beantragten Zulage. Betroffene Riester-Sparer werden seit Beginn des Jahres von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) direkt darüber informiert. Sie bekommen einen Festsetzungsbescheid, gegen den sie Einspruch erheben können.

Zulagenrückforderungen nur noch in Einzelfällen

Zu Rückforderungen ausgezahlter Zulagen soll es damit nur noch in Ausnahmefällen kommen.
 
Dies kann etwa der Fall sein, wenn festgestellt wird, dass doch keine Kindergeldberechtigung vorliegt und diese von der Familienkasse rückwirkend aufgehoben wurde, oder wenn sich die Anzahl der beantragten Kinderzulagen verringert. Auch wenn eine Kinderzulage im Nachhinein dem Ehepartner zugeordnet wird, können bereits gezahlte Zulagen zurückgefordert werden.

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