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Große Koalition setzt Rentenbeitragssenkung für 2014 aus

München, 20.12.2013 | 15:23 | mtr

Union und SPD wollen die gesetzlich vorgeschriebene Senkung des Rentenbeitrags zum 1. Januar 2014 aussetzen. Hierfür haben die Koalitionsfraktionen gestern einen Gesetzentwurf zur ersten Lesung in den Bundestag eingebracht. Der dazu im Bundesanzeiger veröffentlichte Entwurf sieht vor, die Beitragssätze für die gesetzlichen Rentenversicherungen einzufrieren. Die Verabschiedung eines Gesetzes, das rückwirkend gelten soll, erfolgt voraussichtlich erst im Februar 2014. Experten und Oppositionsparteien kritisieren das parlamentarische Vorgehen der Regierung als verfassungswidrig.

Ordner mit der Aufschrift Die Große Koalition hat in einem umstrittenen Verfahren die Rentenbeitragssenkung für 2014 ausgesetzt.
Nach aktueller Rechtslage müssen die Rentenbeiträge gesenkt werden, wenn die Rücklagen der Rentenkassen 1,5 Monatsausgaben überschreiten. Medienberichten zufolge betragen die Reserven der deutschen Rentenversicherungen derzeit rund 31 Milliarden Euro – dies entspricht 1,75 Monatsausgaben der Rentenversicherung. Das bedeutet, der Rentenbeitrag für die allgemeine Rentenversicherung müsste von 18,9 Prozent auf 18,3 Prozent gesenkt werden. Die Beiträge für Arbeiter und Angestellte in knappschaftlichen Betrieben oder berufsständischen Organisationen des Bergbaus müssten von 25,1 Prozent auf 24,3 Prozent reduziert werden.

Eine Senkung der Rentenbeiträge zum 1. Januar 2014 hätte Arbeitnehmer und Arbeitgebern nächstes Jahr jeweils um etwa 2,9 Milliarden Euro entlastet. Ein Durchschnittsverdiener hätte somit jährlich rund 90 Euro mehr in der Tasche.  Zudem würden durch die Beitragssenkungen die staatlichen Zuschüsse an die Rentenkassen um gut eine Milliarde Euro zurückgehen. Insgesamt rechnet die Große Koalition durch die Aussetzung der Beitragssenkung für 2014 mit Mehreinnahmen von 7,5 Milliarden Euro. Damit soll die „Rente mit 63“, eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten sowie die Mindest- und Mütterrente finanziert werden.

Wird die Beitragsfestsetzung wirksam, würden sich die Beitragsreserven im kommenden Jahr auf etwa 39 Milliarden Euro erhöhen. Um Rücklagen in dieser Höhe zu legitimieren, muss jedoch das Gesetz so geändert werden, dass die Festsetzung rückwirkend legal ist und der „Rücklagendeckel“ angehoben werden kann. Sowohl der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages als auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber bezweifeln jedoch, dass ein solches Verfahren verfassungskonform ist. Die Wirtschaftsexpertin der Grünen, Kerstin Andrea, warf der Regierung vor, die Rentenkasse zu plündern und kündigte "entschlossenen Widerstand" an. Der CDU-Abgeordnete Karl Schiewerling hingegen spricht von einem "ordnungsgemäßen Verfahren".

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