Höchstrechnungszins steigt auf 1,0 Prozent
Der Höchstrechnungszins soll 2025 auf 1,0 Prozent steigen. Die Versicherer begrüßen den Schritt, Verbraucher können mit höheren Garantieleistungen rechnen.
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München, 20.12.2013 | 15:23 | mtr
Union und SPD wollen die gesetzlich vorgeschriebene Senkung des Rentenbeitrags zum 1. Januar 2014 aussetzen. Hierfür haben die Koalitionsfraktionen gestern einen Gesetzentwurf zur ersten Lesung in den Bundestag eingebracht. Der dazu im Bundesanzeiger veröffentlichte Entwurf sieht vor, die Beitragssätze für die gesetzlichen Rentenversicherungen einzufrieren. Die Verabschiedung eines Gesetzes, das rückwirkend gelten soll, erfolgt voraussichtlich erst im Februar 2014. Experten und Oppositionsparteien kritisieren das parlamentarische Vorgehen der Regierung als verfassungswidrig.
Der Höchstrechnungszins soll 2025 auf 1,0 Prozent steigen. Die Versicherer begrüßen den Schritt, Verbraucher können mit höheren Garantieleistungen rechnen.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Das beschlossene Wachstumschancengesetz senkt die Steuerlast für Rentner. Auch Verbraucher mit einer Rürup-Rente profitieren von den neuen Regeln.