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Das Wichtigste in Kürze
Das 63. Lebensjahr ist der frühestmögliche Zeitpunkt, zu dem gesetzlich Rentenversicherte derzeit in Deutschland eine Altersrente beziehen können. Eine solche vorgezogene Altersrente oder Frührente können Sie frühestens nach 35 Versicherungsjahren beziehen.
Wer diese in Anspruch nimmt, muss jedoch mit Abschlägen rechnen, es sei denn, er leistet vorher Sonderzahlungen. Wenn Sie mehr als 45 Versicherungsjahre vorweisen können, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente.
Langjährig Versicherte können bereits mit 63 in Rente gehen. Dafür benötigen Sie 35 Versicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung. Die nötigen Versicherungsjahre können durch Beitragszeiten, Anrechnungszeiten oder Ersatzzeiten erworben werden.
Die Frührente für langjährig Versicherte gibt es allerdings nicht zum Nulltarif. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Dieser Abschlag gilt lebenslang. Es gibt aber Möglichkeiten, die Abschläge auszugleichen.
Für die Ermittlung der Versicherungsjahre werden alle Monate zusammengerechnet, die Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren.
Dazu zählen zum Beispiel:
Welche Versicherungszeiten bislang anerkannt wurden, und ob die Voraussetzungen für eine Frührente ab 35 Versicherungsjahren vorliegen, erfahren Sie in der detaillierten Rentenauskunft, die jedem Versicherten ab dem 55. Geburtstag regelmäßig zugesendet wird.
Wer 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, zählt zu den besonders langjährigen Versicherten. Diese Personen dürfen jederzeit in Rente gehen. Dabei gilt allerdings folgende Einschränkung: Alle Rentenversicherten, die vor 1953 geboren wurden, durften ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen. Für Personen, die zwischen 1953 und 1963 geboren wurden, erhöht sich das Renteneintrittsalter stufenweise im Gleichschritt mit der offiziellen Anhebung des Rentenalters.
Ab dem Geburtsjahrgang 1964 kann man auch mit 45 Versicherungsjahren erst ab einem Alter von 65 abschlagsfrei in Rente gehen.
Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise pro Lebensjahr angehoben. Das gilt einerseits für das reguläre Renteneintrittsalter, das von 65 Jahre auf 67 Jahre steigt. Im Ergebnis müssen alle ab 1964 Geborenen bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren arbeiten. Das gilt andererseits aber auch für die abschlagsfreie Frührente mit 63, die dadurch auf 65 Jahre ansteigt.
Das bedeutet: Wer 45 Versicherungsjahre auf seinem Rentenkonto hat, kann ohne Rentenabschläge nicht mehr mit 63 Jahren, sondern je nach Geburtsjahr erst bis zu zwei Jahre später in Frührente gehen.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Jahrgang |
Anhebung |
Renteneintrittsalter |
---|---|---|
1953 |
2 Monate |
63 Jahre + 2 Monate |
1954 |
4 Monate |
63 Jahre + 4 Monate |
1955 |
6 Monate |
63 Jahre + 6 Monate |
1956 |
8 Monate |
63 Jahre + 8 Monate |
1957 |
10 Monate |
63 Jahre + 10 Monate |
1958 |
12 Monate |
64 Jahre |
1959 |
14 Monate |
64 Jahre + 2 Monate |
1960 |
16 Monate |
64 Jahre + 4 Monate |
1961 |
18 Monate |
64 Jahre + 6 Monate |
1962 |
20 Monate |
64 Jahre + 8 Monate |
1963 |
22 Monate |
64 Jahre + 10 Monate |
1964 |
24 Monate |
65 Jahre |
Wer vor Erreichen seiner Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen möchte, muss eine Kürzung seiner Rente hinnehmen. Für jeden Monat vor der regulären Altersgrenze werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Soll die Rente zum Beispiel drei Jahre früher als vom Gesetzgeber vorgesehen starten, ergibt sich ein Rentenminus von 10,8 Prozent.
Stellt die Renteninformation 1.500 Euro Monatsrente bei Erreichen der Regelaltersrente in Aussicht, so mindert sich bei einem Abschlag von 10,8 Prozent die Monatsrente um 162 Euro. Die Bruttorente beträgt demnach nur 1.338 Euro. Die ausgezahlte Netto-Rente liegt noch einmal niedriger, da davon Steuern sowie Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge gezahlt werden müssen.
Die höchsten Rentenabschläge gibt es für die Geburtsjahrgänge ab 1964, wenn sie nach 35 Beitragsjahren mit 63 statt mit 67 Jahren in Frührente gehen. Dann summieren sich die Abzüge auf 14,4 Prozent.
Abzüge bei Frührente mit 63 Jahren
Jahrgang |
Reguläres |
Vorgezogener |
Abzüge |
---|---|---|---|
1955 |
65 Jahre, 9 Monate |
33 Monate |
9,9 |
1956 |
65 Jahre, 10 Monate |
34 Monate |
10,2 |
1957 |
65 Jahre, 11 Monate |
35 Monate |
10,5 |
1958 |
66 Jahre |
36 Monate |
10,8 |
1959 |
66 Jahre, 2 Monate |
38 Monate |
11,4 |
1960 |
66 Jahre, 4 Monate |
40 Monate |
12,0 |
1961 |
66 Jahre, 6 Monate |
42 Monate |
12,6 |
1962 |
66 Jahre, 8 Monate |
44 Monate |
13,2 |
1963 |
66 Jahre, 10 Monate |
46 Monate |
13,8 |
1964 |
67 Jahre |
48 Monate |
14,4 |
Bei einem frühen Rentenbezug gehen zudem Beitragsjahre durch das vorzeitige Ausscheiden aus der Arbeitswelt verloren. Angenommen, dass Sie drei Jahre früher in Rente gehen und jährlich in etwa wie ein durchschnittlicher Arbeitnehmer in Deutschland verdient haben (Durchschnittsverdienst 2023: 43.142 Euro): In diesem Fall fehlen Ihnen am Ende insgesamt drei Rentenpunkte auf Ihrem Rentenkonto. Beim Wert eines Rentenpunktes von 37,60 Euro (Stand 2023) schmälert dies Ihre Bruttorente um 112,80 Euro. Hinzu kommen mögliche Rentenerhöhungen, wodurch der Abschlag noch größer wird.
Geringere Versicherungszeiten und Abschläge wegen einer Frührente lassen sich durch freiwillige Sonderzahlungen ausgleichen. Dies ist ab einem Alter von 50 Jahren auf einen Schlag oder in Raten möglich. Die Kosten dafür sind seit 2023 komplett von der Steuer absetzbar. Der Rentenausgleich hat allerdings seinen Preis: Ein Rentenpunkt im Wert von 37,60 Euro Monatsrente kostet 2023 beispielsweise 8.024 Euro. Der Preis hängt unter anderem von der jährlichen Einkommensentwicklung in Deutschland ab.
Antrag stellen
Wie viel Sie bei einer Frührente mit 63 an Ausgleichszahlung leisten müssten, um ohne Abschläge in Rente gehen zu können, berechnet die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag (Antragsformular V0210).
Der Ausgleich von drohenden Rentenabschlägen bringt nicht nur mehr Rente im Alter. Die Sonderzahlungen erhöhen auch den Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung (Witwenrente) für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner.
Alternative: Private Altersvorsorge besparen
Alternativ zur Sonderzahlung in die Rentenkasse besteht die Möglichkeit, Einzahlungen in eine private Altersvorsorge zu tätigen. Dazu können Sie eine private Rentenversicherung oder Sofortrente gegen Einmalbeitrag abschließen. Wahlweise können Sie auch Vermögen für den Ruhestand mit Hilfe von Aktienfonds oder ETFs aufbauen.
Gehen Sie früher in Rente, können Sie neben der Altersrente so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Seit 2023 wird sowohl bei der Frührente ab 63 Jahren als auch bei der Schwerbehindertenrente der Hinzuverdienst nicht mehr auf die Rente angerechnet und die Rente somit nicht mehr gekürzt.
Seit 2023 können Sie damit die Rente ab 63 beziehen und gleichzeitig in Ihrem Job weiterarbeiten. Sie gelten dann offiziell als Rentner – Steuern und Sozialabgaben fallen aber auf beide Einkunftsarten an. Abschläge für die vorgezogene Rente gelten auch hier ein Leben lang. Diese werden allerdings ein Stück weit reduziert, da Sie bis zur regulären Altersgrenze weiter Rentenbeiträge zahlen.
Die Frührente müssen Sie wie die normale Altersrente auch bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Die Rentenversicherung empfiehlt, den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem geplanten Renteneintritt zu stellen. Bei einer späteren Antragstellung kann es passieren, dass die Rentenzahlung erst verspätet beginnt. Den Rentenantrag (Antrag R0100) können Sie bequem online stellen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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