Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 65
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rente@check24.de
Das Wichtigste in Kürze
Wie hoch fällt meine Rente aus? Diese Frage stellen sich viele Menschen. Aufschluss darüber geben die Informationsschreiben der Deutschen Rentenversicherung. Im Laufe ihres Erwerbslebens erhalten Versicherte drei verschiedene Arten von Auskunftsschreiben:
Die Informationsschreiben helfen Ihnen abzuschätzen, wie hoch Ihre spätere Rente in etwa ausfallen und ob sie für Ihren Lebensunterhalt im Ruhestand ausreichen wird. In den meisten Fällen dürfte dies allerdings nicht der Fall sein, sodass Sie Ihre gesetzliche Rente durch eine betriebliche oder private Altersvorsorge ergänzen müssen.
Beantragen Sie am Ende des Erwerbslebens Ihre Altersrente, erhalten Sie einen endgültigen Rentenbescheid.
Die Renteninformation erhalten alle Versicherten ab dem 27. Lebensjahr, die mindestens fünf Beitragsjahre vorweisen können. Diese Mindestversicherungszeit ist Voraussetzung dafür, dass Sie Anspruch auf eine Altersrente haben.
Mit der Renteninformation unterrichtet die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig ihre Mitglieder über die bereits erzielten Rentenansprüche und wie sich diese nach dem aktuellen Stand voraussichtlich entwickeln werden.
Das jährliche Informationsschreiben zeigt den bisher erfassten Zeitraum der eigenen Beitragszahlungen sowie die reguläre Regelaltersgrenze. Auf Basis der bislang angesammelten Rentenpunkte multipliziert mit dem geltenden Rentenwert errechnet die Rentenversicherung den aktuellen Stand Ihrer Altersrente sowie der Erwerbsminderungsrente für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit.
Außerdem informiert das Schreiben darüber, wie sich die Altersrente bis zum regulären Rentenbeginn entwickelt, wenn Sie weiterhin Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre einzahlen. Auch dieser Hochrechnung liegt der aktuelle Wert eines Rentenpunktes zugrunde.
Darüber hinaus prognostizieren zwei Hochrechnungen, wie sich die Altersbezüge bis zum Renteneintritt entwickeln, wenn sich die Rente jährlich um einen oder zwei Prozentpunkte erhöhen wird. Diese beiden Werte stützen sich auf Annahmen der Bundesregierung zur mittel- und langfristigen Lohnentwicklung. Die regelmäßigen Rentenanpassungen bewirken auf lange Sicht einen deutlichen Unterschied zur ausgewiesenen Rentenleistung ohne eine solche jährliche Erhöhung.
Die Angaben in der Renteninformation sollten Sie richtig einordnen. Die genannten Zahlen sind Bruttobeträge. Sie berücksichtigen also weder die im Rentenalter anfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung noch die seit Einführung der nachgelagerten Besteuerung fälligen Steuern.
Auch der langfristige Kaufkraftverlust durch die Inflation ist nicht eingerechnet. Er führt beispielsweise dazu, dass ein heutiges Einkommen in Höhe von 1.000 Euro in 20 Jahren – bei einer angenommenen Inflationsrate von 1,5 Prozent pro Jahr – nur noch eine Kaufkraft von rund 740 Euro haben wird.
Um die Wirkung der Inflation besser einschätzen zu können, rechnet die Renteninformation vor, wie viel 100 Euro noch wert sein werden, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Diese Angabe soll dabei helfen, die Höhe der eigenen Rentenlücke besser abschätzen zu können.
Sie ermöglicht, die Leistungen einer zusätzlichen Altersvorsorge mit Ihrer heutigen Einkommenssituation sowie der späteren Rente zu vergleichen. Zugleich sollten Sie berücksichtigen, dass die Renten im Vergleich zu den Löhnen und Gehältern in Zukunft weniger stark steigen werden, wodurch sich die Rentenlücke zusätzlich vergrößert.
Damit die Renteninformation eine möglichst genaue Einschätzung Ihrer späteren Rente erlaubt, ist es wichtig, dass Ihre Daten bei der gesetzlichen Rentenversicherung vollständig und richtig erfasst sind. Ob das zutrifft, können Sie mit der ersten Renteninformation überprüfen, die Sie erhalten.
Denn diese enthält auch einen persönlichen „Kontoauszug“, den sogenannten Versicherungsverlauf. Stellen Sie fest, dass Versicherungszeiten fehlen, sollten Sie das der Rentenversicherung mitteilen. Gleiches gilt für fehlerhaft gespeicherte Zeiten.
Einen ausführlichen Versicherungsverlauf erhalten Sie zudem ab dem 55. Lebensjahr mit der dann regelmäßig zugesandten Rentenauskunft.
Versicherte, die mindestens fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben, erhalten ab einem Alter von 55 Jahren alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Diese ersetzt in diesem Jahr die Renteninformation und enthält neben dem kompletten Versicherungsverlauf ausführliche Informationen über die folgenden Punkte:
Eine der wichtigsten Informationen der Rentenauskunft ist der detaillierte Versicherungsverlauf. Er informiert ausführlich darüber, welche Daten die Deutsche Rentenversicherung über Ihre Versicherungsbiografie gespeichert hat. Dazu gehören alle Pflichtbeiträge, alle freiwilligen Beiträge sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit, einer Hoch- oder Fachschulausbildung, von Wehr- und Zivildienst oder Kindererziehungszeiten.
Wichtig: Prüfen Sie den Versicherungsverlauf chronologisch auf Lücken. Zwar werden der Deutschen Rentenversicherung die meisten Versicherungszeiten heute automatisch gemeldet. Es gibt aber nach wie vor Versicherungszeiten, die man selbst beantragen und durch Belege nachweisen muss.
Dies betrifft beispielsweise Schulzeiten, Studienzeiten und Kindererziehungszeiten, eventuell auch Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR oder berufliche Auslandsaufenthalte. Wenn Sie noch Belege wie beispielsweise Zeugnisse, Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen, Nachweise über Krankheitszeiten oder Arbeitslosenmeldekarten über Zeiten haben, die bislang nicht im Versicherungsverlauf gespeichert sind, sollten Sie diese zur Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen.
Jeder nicht erfasste Monat kostet Geld
Denken Sie daran: Jeder nicht erfasste Beitrag und jeder nicht erfasste Monat kostet Sie Rente! Einen aktuellen Versicherungsverlauf können Sie jederzeit bei der Deutschen Rentenversicherung online anfordern.
Etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn sollten Sie Ihren Rentenantrag stellen. Dies können Sie bequem per Online-Antrag von Ihrem Computer aus erledigen oder Sie stellen einen schriftlichen Antrag per Post. Die Deutsche Rentenversicherung bearbeitet den Rentenantrag daraufhin und wird Ihnen anschließend den Rentenbescheid zusenden.
Im Rentenbescheid wird verbindlich festgestellt, ob Sie die beantragte Rente erhalten, wie hoch diese ausfällt und wann sie beginnt. Lesen Sie den Bescheid sorgfältig durch. Prüfen Sie nochmals, ob alle Rentenzeiten richtig und vollständig erfasst sind. Das ist besonders für Neurentner wichtig. Finden Sie einen Fehler, können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich einen Widerspruch einlegen.
Die wichtigsten Informationen sind auf der ersten Seite des Bescheids zusammengefasst.
Was steht im Rentenbescheid?
Lehnt die Deutsche Rentenversicherung Ihren Rentenantrag ab, enthält der Rentenbescheid die Gründe dafür, warum die beantragte Rente nicht bewilligt wurde – weil etwa die nötige Zahl an Versicherungsjahren noch nicht erreicht wurde.
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung, die Sie am Ende des Rentenbescheids finden.
Erkennt die Rentenversicherung Ihren Widerspruch an, erhalten Sie einen sogenannten Abhilfebescheid. Dabei handelt es sich um einen neuen Rentenbescheid, der Ihren Widerspruchsgrund berücksichtigt.
Wird Ihr Widerspruch hingegen abgelehnt, ist nur noch eine Klage beim Sozialgericht möglich.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.