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Das Wichtigste in Kürze
Grundsätzlich wird die Altersgrenze für eine gesetzliche Rente ohne Abschläge bis 2031 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
Darum wurde das Renteneintrittsalter angehoben
Die Anhebung der Regelaltersgrenze wurde notwendig, da das staatliche Rentensystem unter Druck steht. Zum einen gibt es aufgrund der demografischen Entwicklung immer weniger Beitragszahler, die immer mehr Rentner finanzieren müssen. Zum anderen leben die Menschen hierzulande immer länger, sodass auch die Renten über einen längeren Zeitraum als noch vor einigen Jahrzehnten fließen.
Wer 1958 geboren wurde, kann seine Altersgrenze nach den aktuellen Regeln ab 66 Jahren beziehen. Für die folgenden Jahrgänge steigt die Altersgrenze jeweils um zwei Monate an, sodass das neue Eintrittsalter von 67 Jahren erstmals für den Jahrgang 1964 gilt.
Die Regelaltersgrenze gilt für jeden Versicherten, sofern er nicht eine besondere Form der Rente bezieht – etwa die für besonders langjährig Versicherte oder für Schwerbehinderte.
Wartezeit von fünf Jahren
Um Anspruch auf eine Regelaltersrente zu haben, müssen Sie eine Mindestanzahl von Versicherungsjahren nachweisen können. Diese Wartezeit liegt bei fünf Jahren. Für die anderen Formen einer Altersrente müssen Sie mehr Versicherungsjahre belegen.
Regelaltersgrenze nach Jahrgängen
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
---|---|
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre 2 Monate |
1960 | 66 Jahre 4 Monate |
1961 | 66 Jahre 6 Monate |
1962 | 66 Jahre 8 Monate |
1963 | 66 Jahre 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre |
Für die gesetzliche Rentenversicherung gelten Sie als langjährig Versicherter, wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Für langjährig Versicherte gelten die gleichen Altersgrenzen wie bei der Regelaltersrente. Allerdings haben Sie hier die Möglichkeit, die Rente mit Abschlägen vorzeitig zu beziehen – frühestens ab einem Alter von 63 Jahren.
Für jeden Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, verringert sich Ihre Rente um 0,3 Prozent. Die höchsten Abzüge gibt es für die Jahrgänge ab 1964 – bei einer Frührente mit 63 wird für sie ein Abschlag von 14,4 Prozent fällig.
Allerdings können Sie ab dem 50. Lebensjahr Rentenpunkte kaufen, um künftige Abschläge bei einer Frührente auszugleichen.
Abzüge bei einer Frührente mit 63 Jahren
Geburtsjahr | Rente vorgezogen um | Abzüge (Prozent) |
---|---|---|
1958 | 36 Monate | 10,8 |
1959 | 38 Monate | 11,4 |
1960 | 40 Monate | 12,0 |
1961 | 42 Monate | 12,6 |
1962 | 44 Monate | 13,2 |
1963 | 46 Monate | 13,8 |
ab 1964 | 48 Monate | 14,4 |
Bei der Rente für langjährig Versicherte werden auch Anrechnungszeiten für die Zahl der benötigten 35 Versichertenjahre berücksichtigt. Dazu zählen etwa Zeiten von Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft oder Schulbesuch und Studium.
Wer 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, hat Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährige Versicherte. Sie können Ihre Rente dann ohne Abschläge bereits zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze beziehen. Ältere, die vor 1953 geboren wurden, durften ohne Abschläge mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen.
Für alle späteren Geburtsjahrgänge wurde das Renteneintrittsalter analog zur Anhebung der regulären Altersgrenze schrittweise erhöht. Ab dem Jahrgang 1964 ist eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab einem Alter von 65 Jahren möglich.
Altersrente nach 45 Versicherungsjahren
Geburtsjahr | Altersgrenze |
---|---|
1959 | 64 Jahre 2 Monate |
1960 | 64 Jahre 4 Monate |
1961 | 64 Jahre 6 Monate |
1962 | 64 Jahre 8 Monate |
1963 | 64 Jahre 10 Monate |
ab 1964 | 65 Jahre |
Kein vorzeitiger Beginn mit Abschlägen
Eine Altersrente für besonders langjährige Versicherte können Sie anders als eine Rente für langjährig Versicherte nicht vorzeitig beziehen – auch nicht mit einem Abschlag auf die Rente.
Für die 45 Versicherungsjahre werden weniger Zeiten berücksichtigt als bei der Rente nach 35 Jahren. So zählen hier etwa Zeiten von Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft oder Schule und Studium nicht mit. Auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II) werden nicht angerechnet.
Wenn Sie Ihre persönliche Altersgrenze erreicht haben, aber die Rente noch nicht beantragen, erhöhen Sie Ihre späteren Zahlungen. Für jeden Monat, den Sie den Beginn der Rente aufschieben, erhalten Sie einen Zuschlag von 0,5 Prozentpunkten – nach einem Jahr also sechs Prozent.
So viel Zuschlag gibt für einen Aufschub
Anzahl Monate | Zuschlag |
---|---|
1 | 0,5 % |
6 | 3 % |
12 | 6 % |
Theoretisch können Sie den Rentenbeginn so um mehrere Jahre aufschieben. Ein Aufschub kann sich lohnen, wenn Sie fit sind und ohnehin weiter in Ihrem Job arbeiten wollen.
Wenn Sie über Ihre Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, müssen Sie grundsätzlich keine Rentenbeiträge mehr abführen. Sie können jedoch freiwillig weiter einzahlen, um Ihre Rente zusätzlich zu erhöhen.
Die höhere Rente wird ein Leben lang ausgezahlt. Die Rente um einige Monate aufzuschieben, lohnt sich daher umso mehr, je länger Sie leben werden. Sollten Sie gesundheitliche Probleme haben und davon ausgehen, nicht sehr alt zu werden, wird es sich dagegen eher nicht rechnen.
Wer eine Behinderung hat, kann aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen oftmals nicht bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren arbeiten. Daher gibt es für Schwerbehinderte niedrigere Altersgrenzen.
Voraussetzungen für die Rente
Um eine Altersrente für Schwerbehinderte zu beziehen, müssen Sie eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen. Zudem muss eine Einschränkung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen, die Sie über einen Behindertenausweis oder einen Bescheid nachweisen können.
Die Altersgrenzen sind dabei identisch mit denen der Rente nach 45 Versicherungsjahren. Wer 1959 geboren wurde, kann die Rente also abschlagsfrei ab einem Alter von 64 Jahren und zwei Monaten beziehen.
Anders als langjährig Versicherte können Schwerbehinderte mit Abschlägen ihre Rente jedoch drei Jahre früher beantragen. Der Geburtsjahrgang 1959 kann so bei einem Abschlag von 10,8 Prozent mit 61 Jahren und zwei Monaten in Rente. Für die Jahrgänge ab 1964 liegen die Altersgrenzen bei 65 sowie 62 Jahren.
Altersrente für Schwerbehinderte
Geburtsjahr | Altersgrenze |
Frühestmöglicher Rentenbeginn (mit Abschlag) |
---|---|---|
1959 | 64 Jahre 2 Monate | 61 Jahre 2 Monate |
1960 | 64 Jahre 4 Monate | 61 Jahre 4 Monate |
1961 | 64 Jahre 6 Monate | 61 Jahre 6 Monate |
1962 | 64 Jahre 8 Monate | 61 Jahre 8 Monate |
1963 | 64 Jahre 10 Monate | 61 Jahre 10 Monate |
ab 1964 | 65 Jahre | 62 Jahre |
Altersgrenzen für Bergleute
Auch für langjährige Beschäftigte im Bergbau gibt es Sonderregeln. Ihre Altersgrenze für eine Rente wird schrittweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.
Für Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden, gab es eine eigene Altersrente für Frauen. Sie konnten ihre Rente damit schon ab einem Alter von 60 Jahren beziehen. Dazu mussten sie nach ihrem 40. Lebensjahr mindestens zehn Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt und 15 Versicherungsjahre gesammelt haben.
Die Frauenaltersrente gibt es mittlerweile nicht mehr. Für Frauen und Männer gelten heute die gleichen Altersgrenzen für den Bezug einer Rente.
Verglichen mit anderen Ländern liegt das Renteneintrittsalter hierzulande etwas über dem Durchschnitt aller 38 Länder der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung): In Deutschland liegt das Eintrittsalter im Schnitt bei 65,8 Jahren, der OECD-Durchschnitt bei 64,4 Jahren.
In Dänemark, Island, Israel sowie Norwegen beginnt die Rente dagegen erst mit 67 Jahren. Besonders früh gehen aktuell Türken in Rente (52 Jahre).
Der Trend zu einem späteren Beginn des Ruhestands lässt sich in den meisten Ländern beobachten. Nach den Prognosen der OECD wird der durchschnittliche Rentenbeginn für junge Erwerbstätige, die 2022 mit 22 Jahren in das Arbeitsleben eingestiegen sind, künftig bei einem Alter von 66,3 Jahren liegen. In Deutschland steigt die Regelaltersrente auf 67 Jahre.
Renteneintrittsalter in den OECD-Ländern + EU
Land | aktuell | zukünftig |
---|---|---|
Dänemark | 67,0 | 74,0 |
Italien | 64,0 | 71,0 |
Estland | 64,3 | 71,0 |
Niederlande | 66,6 | 70,0 |
Schweden | 65,0 | 70,0 |
Finnland | 65,0 | 69,0 |
Slowakei | 62,8 | 69,0 |
Portugal | 65,6 | 68,0 |
Island | 67,0 | 67,0 |
Israel | 67,0 | 67,0 |
Norwegen | 67,0 | 67,0 |
Australien | 66,5 | 67,0 |
England (UK) | 66,0 | 67,0 |
USA | 66,0 | 67,0 |
Deutschland | 65,8 | 67,0 |
Belgien | 65,0 | 67,0 |
Irland | 66,0 | 66,0 |
Griechenland | 62,0 | 66,0 |
Österreich | 65,0 | 65,0 |
Kanada | 65,0 | 65,0 |
Chile | 65,0 | 65,0 |
Ungarn | 65,0 | 65,0 |
Mexiko | 65,0 | 65,0 |
Neuseeland | 65,0 | 65,0 |
Polen | 65,0 | 65,0 |
Spanien | 65,0 | 65,0 |
Schweiz | 65,0 | 65,0 |
Frankreich | 64,8 | 65,0 |
Lettland | 64,3 | 65,0 |
Korea | 62,0 | 65,0 |
Tschechien | 63,8 | 65,0 |
Litauen | 64,3 | 65,0 |
Japan | 65,0 | 65,0 |
Costa Rica | 62,0 | 65,0 |
Türkei | 52,0 | 65,0 |
Luxemburg | 62,0 | 62,0 |
Kolumbien | 62,0 | 62,0 |
Slowenien | 62,0 | 62,0 |
OECD gesamt | 64,4 | 66,3 |
EU gesamt | 64,7 | 66,7 |
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