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Renteneintrittsalter

Ihre gesetzliche Rente können Sie regulär zwischen dem 66. und 67. Lebensjahr beziehen – abhängig davon, in welchem Jahr Sie geboren sind. Früher geht es, wenn Sie Abschläge in Kauf nehmen, besonders lange gearbeitet oder eine Schwerbehinderung haben. Wir erklären Ihnen genau, wann Sie in Rente gehen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Regelaltersgrenze, ab der Sie Ihre gesetzliche Rente beziehen können, wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht.
  • Wenn Sie auf 35 Versicherungsjahre kommen, können Sie mit Abschlägen bereits mit 63 Jahren in Frührente gehen.
  • Haben Sie 45 Versicherungsjahre gesammelt, können Sie Ihre Rente bereits zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze erhalten – Jahrgänge ab 1964 also mit 65 Jahren.
  • Schwerbehinderte können mit Abschlägen noch früher in Rente – ab 1964 Geborene bereits mit 62 Jahren.
  • Für Frauen und Männer gilt in Deutschland die gleiche Altersgrenze. Eine spezielle Altersrente für Frauen gibt es nicht mehr.
  • Das Renteneintrittsalter liegt im Durchschnitt aller OECD-Länder bei 64,4 Jahren. Es wird in den nächsten Jahrzehnten auf 66,3 Jahre ansteigen.

Renteneintrittsalter in Deutschland – die Regel­alters­grenze

Grundsätzlich wird die Altersgrenze für eine gesetzliche Rente ohne Abschläge bis 2031 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

Darum wurde das Renteneintrittsalter angehoben

Die Anhebung der Regelaltersgrenze wurde notwendig, da das staatliche Rentensystem unter Druck steht. Zum einen gibt es aufgrund der demografischen Entwicklung immer weniger Beitragszahler, die immer mehr Rentner finanzieren müssen. Zum anderen leben die Menschen hierzulande immer länger, sodass auch die Renten über einen längeren Zeitraum als noch vor einigen Jahrzehnten fließen.

Wer 1958 geboren wurde, kann seine Altersgrenze nach den aktuellen Regeln ab 66 Jahren beziehen. Für die folgenden Jahrgänge steigt die Altersgrenze jeweils um zwei Monate an, sodass das neue Eintrittsalter von 67 Jahren erstmals für den Jahrgang 1964 gilt.

Die Regelaltersgrenze gilt für jeden Versicherten, sofern er nicht eine besondere Form der Rente bezieht – etwa die für besonders langjährig Versicherte oder für Schwerbehinderte.

Wartezeit von fünf Jahren

Um Anspruch auf eine Regel­alters­rente zu haben, müssen Sie eine Mindestanzahl von Versicherungs­jahren nachweisen können. Diese Wartezeit liegt bei fünf Jahren. Für die anderen Formen einer Altersrente müssen Sie mehr Versicherungs­jahre belegen.

Regelaltersgrenze nach Jahrgängen

Geburtsjahr Regelaltersgrenze
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre 2 Monate
1960 66 Jahre 4 Monate
1961 66 Jahre 6 Monate
1962 66 Jahre 8 Monate
1963 66 Jahre 10 Monate
ab 1964 67 Jahre

Früher in Rente: mit Abschlag nach 35 Versicherungsjahren

Renteneintrittsalter: Älteres Paar vor Hochhäusern in einer GroßstadtFür die gesetzliche Rentenversicherung gelten Sie als langjährig Versicherter, wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Für langjährig Versicherte gelten die gleichen Altersgrenzen wie bei der Regelaltersrente. Allerdings haben Sie hier die Möglichkeit, die Rente mit Abschlägen vorzeitig zu beziehen – frühestens ab einem Alter von 63 Jahren.

Für jeden Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, verringert sich Ihre Rente um 0,3 Prozent. Die höchsten Abzüge gibt es für die Jahrgänge ab 1964 – bei einer Frührente mit 63 wird für sie ein Abschlag von 14,4 Prozent fällig.

Allerdings können Sie ab dem 50. Lebensjahr Rentenpunkte kaufen, um künftige Abschläge bei einer Frührente auszugleichen.

Abzüge bei einer Frührente mit 63 Jahren

Geburtsjahr Rente vorgezogen um Abzüge (Prozent)
1958 36 Monate 10,8
1959 38 Monate 11,4
1960 40 Monate 12,0
1961 42 Monate 12,6
1962 44 Monate 13,2
1963 46 Monate 13,8
ab 1964 48 Monate 14,4

Bei der Rente für langjährig Versicherte werden auch Anrechnungszeiten für die Zahl der benötigten 35 Versichertenjahre berücksichtigt. Dazu zählen etwa Zeiten von Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft oder Schulbesuch und Studium.

Früher in Rente: ohne Abschlag nach 45 Versicherungsjahren

Wer 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, hat Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährige Versicherte. Sie können Ihre Rente dann ohne Abschläge bereits zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze beziehen. Ältere, die vor 1953 geboren wurden, durften ohne Abschläge mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen.

Für alle späteren Geburtsjahrgänge wurde das Renteneintrittsalter analog zur Anhebung der regulären Altersgrenze schrittweise erhöht. Ab dem Jahrgang 1964 ist eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab einem Alter von 65 Jahren möglich.

Altersrente nach 45 Versicherungsjahren

Geburtsjahr Altersgrenze
1959 64 Jahre 2 Monate
1960 64 Jahre 4 Monate
1961 64 Jahre 6 Monate
1962 64 Jahre 8 Monate
1963 64 Jahre 10 Monate
ab 1964 65 Jahre

Kein vorzeitiger Beginn mit Abschlägen

Eine Altersrente für besonders langjährige Versicherte können Sie anders als eine Rente für langjährig Versicherte nicht vorzeitig beziehen – auch nicht mit einem Abschlag auf die Rente.

Für die 45 Versicherungsjahre werden weniger Zeiten berücksichtigt als bei der Rente nach 35 Jahren. So zählen hier etwa Zeiten von Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft oder Schule und Studium nicht mit. Auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II) werden nicht angerechnet.

Später in Rente mit Zuschlag

Wenn Sie Ihre persönliche Altersgrenze erreicht haben, aber die Rente noch nicht beantragen, erhöhen Sie Ihre späteren Zahlungen. Für jeden Monat, den Sie den Beginn der Rente aufschieben, erhalten Sie einen Zuschlag von 0,5 Prozentpunkten – nach einem Jahr also sechs Prozent.

So viel Zuschlag gibt für einen Aufschub

Anzahl Monate Zuschlag
1 0,5 %
6 3 %
12 6 %

Theoretisch können Sie den Rentenbeginn so um mehrere Jahre aufschieben. Ein Aufschub kann sich lohnen, wenn Sie fit sind und ohnehin weiter in Ihrem Job arbeiten wollen.

Wenn Sie über Ihre Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, müssen Sie grundsätzlich keine Rentenbeiträge mehr abführen. Sie können jedoch freiwillig weiter einzahlen, um Ihre Rente zusätzlich zu erhöhen.

Die höhere Rente wird ein Leben lang ausgezahlt. Die Rente um einige Monate aufzuschieben, lohnt sich daher umso mehr, je länger Sie leben werden. Sollten Sie gesundheitliche Probleme haben und davon ausgehen, nicht sehr alt zu werden, wird es sich dagegen eher nicht rechnen.

Altersgrenze für Schwerbehinderte

Wer eine Behinderung hat, kann aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen oftmals nicht bis zur Regel­altersgrenze von 67 Jahren arbeiten. Daher gibt es für Schwerbehinderte niedrigere Altersgrenzen.

Voraussetzungen für die Rente

Um eine Altersrente für Schwerbehinderte zu beziehen, müssen Sie eine Mindest­versicherungs­zeit von 35 Jahren erfüllen. Zudem muss eine Einschränkung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen, die Sie über einen Behinderten­ausweis oder einen Bescheid nachweisen können.

Die Altersgrenzen sind dabei identisch mit denen der Rente nach 45 Versicherungs­jahren. Wer 1959 geboren wurde, kann die Rente also abschlagsfrei ab einem Alter von 64 Jahren und zwei Monaten beziehen.

Anders als langjährig Versicherte können Schwerbehinderte mit Abschlägen ihre Rente jedoch drei Jahre früher beantragen. Der Geburtsjahrgang 1959 kann so bei einem Abschlag von 10,8 Prozent mit 61 Jahren und zwei Monaten in Rente. Für die Jahrgänge ab 1964 liegen die Altersgrenzen bei 65 sowie 62 Jahren.

Altersrente für Schwerbehinderte

Geburtsjahr Altersgrenze Frühestmöglicher
Rentenbeginn
(mit Abschlag)
1959 64 Jahre 2 Monate 61 Jahre 2 Monate
1960 64 Jahre 4 Monate 61 Jahre 4 Monate
1961 64 Jahre 6 Monate 61 Jahre 6 Monate
1962 64 Jahre 8 Monate 61 Jahre 8 Monate
1963 64 Jahre 10 Monate 61 Jahre 10 Monate
ab 1964 65 Jahre 62 Jahre

Altersgrenzen für Bergleute

Auch für langjährige Beschäftigte im Bergbau gibt es Sonderregeln. Ihre Altersgrenze für eine Rente wird schrittweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.

Altersgrenze für Frauen

Für Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden, gab es eine eigene Altersrente für Frauen. Sie konnten ihre Rente damit schon ab einem Alter von 60 Jahren beziehen. Dazu mussten sie nach ihrem 40. Lebensjahr mindestens zehn Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt und 15 Versicherungsjahre gesammelt haben.

Die Frauenaltersrente gibt es mittlerweile nicht mehr. Für Frauen und Männer gelten heute die gleichen Altersgrenzen für den Bezug einer Rente.

Renteneintrittsalter in anderen Ländern

Verglichen mit anderen Ländern liegt das Renteneintrittsalter hierzulande etwas über dem Durchschnitt aller 38 Länder der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung): In Deutschland liegt das Eintrittsalter im Schnitt bei 65,8 Jahren, der OECD-Durchschnitt bei 64,4 Jahren.

In Dänemark, Island, Israel sowie Norwegen beginnt die Rente dagegen erst mit 67 Jahren. Besonders früh gehen aktuell Türken in Rente (52 Jahre).

Der Trend zu einem späteren Beginn des Ruhestands lässt sich in den meisten Ländern beobachten. Nach den Prognosen der OECD wird der durchschnittliche Rentenbeginn für junge Erwerbstätige, die 2022 mit 22 Jahren in das Arbeitsleben eingestiegen sind, künftig bei einem Alter von 66,3 Jahren liegen. In Deutschland steigt die Regelaltersrente auf 67 Jahre.

Renteneintrittsalter in den OECD-Ländern + EU

Land aktuell zukünftig
Dänemark 67,0 74,0
Italien 64,0 71,0
Estland 64,3 71,0
Niederlande 66,6 70,0
Schweden 65,0 70,0
Finnland 65,0 69,0
Slowakei 62,8 69,0
Portugal 65,6 68,0
Island 67,0 67,0
Israel 67,0 67,0
Norwegen 67,0 67,0
Australien 66,5 67,0
England (UK) 66,0 67,0
USA 66,0 67,0
Deutschland 65,8 67,0
Belgien 65,0 67,0
Irland 66,0 66,0
Griechenland 62,0 66,0
Österreich 65,0 65,0
Kanada 65,0 65,0
Chile 65,0 65,0
Ungarn 65,0 65,0
Mexiko 65,0 65,0
Neuseeland 65,0 65,0
Polen 65,0 65,0
Spanien 65,0 65,0
Schweiz 65,0 65,0
Frankreich 64,8 65,0
Lettland 64,3 65,0
Korea 62,0 65,0
Tschechien 63,8 65,0
Litauen 64,3 65,0
Japan 65,0 65,0
Costa Rica 62,0 65,0
Türkei 52,0 65,0
Luxemburg 62,0 62,0
Kolumbien 62,0 62,0
Slowenien 62,0 62,0
OECD gesamt 64,4 66,3
     
EU gesamt 64,7 66,7

Quelle: OECD, „Pensions at a Glance 2023“

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