Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
089 - 24 24 12 65 Hilfe und Kontakt

Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 65

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rente@check24.de

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Rentenfaktor

Der Rentenfaktor einer Rentenversicherung gibt an, wie viel monatliche Rente Sie für Ihr angespartes Guthaben erhalten. Wir erklären, was den Rentenfaktor beeinflusst und was aktueller und garantierter Faktor bedeuten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rentenfaktor ist eine entscheidende Rechengröße zur Festlegung der Rentenhöhe einer privaten Rentenversicherung.
  • Der Rentenfaktor wird für jeden Versicherten individuell ermittelt. Bei seiner Berechnung spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle.
  • Der garantierte Rentenfaktor ist für Sie bei der Beurteilung einer Rentenversicherung entscheidend – in Ausnahmefällen kann der Versicherer ihn aber auch senken.
  • Der aktuelle Rentenfaktor wird zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestimmt und kann höher als der garantierte Rentenfaktor ausfallen.
  • Der Erfolg einer Rentenversicherung hängt neben dem Rentenfaktor von weiteren wichtigen Kenngrößen ab – etwa den Renditechancen und Vertragskosten.

Viele Menschen sorgen mit privaten Lebens- und Rentenversicherungen für ihren Ruhestand vor. Die lange Niedrigzinsphase hat die Renditen sowohl von klassischen Rentenversicherungen als auch von fondsgebundenen Policen in Bedrängnis gebracht. Der Höchst­rechnungszins, umgangssprachlich auch als Garantiezins bezeichnet, beträgt derzeit nur 0,25 Prozent.

Die lange Zeit niedrigen Zinsen haben nicht nur den Ertrag vieler Rentenversicherungen belastet, sie schlagen sich auch auf den Rentenfaktor nieder. Dieser Umrechnungs­faktor hat maßgeblichen Einfluss auf die gezahlte Monatsrente.

Was ist der Rentenfaktor?

Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel Monatsrente ein Versicherter später aus seinem angesparten Vorsorgevermögen bekommt. Der Rentenfaktor gibt dabei an, wie viel Rente Sie pro 10.000 Euro an angespartem Guthaben erhalten.

Die Formel zur Berechnung der Rente sieht wie folgt aus:

Angespartes Kapital / 10.000 x Rentenfaktor = Monatsrente

 

Beispiel

Beträgt das Vorsorgekapital 200.000 Euro und der Rentenfaktor 28, ergibt sich eine Monatsrente in Höhe von 560 Euro:

200.000 € / 10.000 x 28 = 560 €

Rentenfaktor im CHECK24-Vergleich: garantierter Umwandlungs-/Rentenfaktor

Wir zeigen in unserem Online-Vergleich für jeden Tarif an, ob er einen garantierten Renten­faktor bietet und wie hoch dieser ausfällt. Sie finden ihn als „garantierten Umwandlungs-/Rentenfaktor“ in der Tarifübersicht.

Wie berechnet sich der Rentenfaktor?

Bei der Berechnung des Rentenfaktors spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Es gibt keinen einheitlichen Rentenfaktor – weder innerhalb der Versicherungsbranche noch innerhalb einer Gesellschaft.

Weil jedes Unternehmen eigene Kalkulationen und Berechnungen durchführt, unterscheidet sich die Höhe des Rentenfaktors je nach Tarif und Alter des Versicherten.

Diese Faktoren haben Einfluss auf den Rentenfaktor:

  • Lebenserwartung
    Ein wichtiger Faktor ist die Lebenserwartung des Versicherten. Denn je länger die Versicherten leben, desto länger muss die Gesellschaft Rente zahlen. Ein zu hoch angesetzter Rentenfaktor kann die Versicherung daher teuer zu stehen kommen. Deshalb kalkulieren die Versicherer eher vorsichtig. Viele Gesellschaften legen die aktuellen Sterbetafeln der deutschen Aktuarvereinigung zugrunde, andere rechnen mit eigenen Daten.
  • Alter
    Sowohl das Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss als auch die Laufzeit bis zum Rentenbeginn beeinflussen den Rentenfaktor. Allgemein gilt: Je jünger ein Versicherter ist, desto geringer kann der Rentenfaktor ausfallen.
  • Höchstrechnungszins
    Einfluss auf den Rentenfaktor hat auch der Rechnungszins. Der sogenannte Garantiezins liegt derzeit bei 0,25 Prozent und damit historisch niedrig. Die niedrige Verzinsung der Vorsorgeguthaben bremst die Kapitalbildung und damit den Ertrag der Rentenpolicen. Damit auch aus einem geringen Kapitalstock lebenslang Rente gezahlt werden kann, setzen die Gesellschaften den Rentenfaktor eher niedrig an. Sollte der Rechnungszins wieder steigen, dürften auch die Rentenfaktoren steigen.
  • Absicherung
    Die Versicherungsgesellschaften müssen sicherstellen, dass sie auch in Zukunft lebenslang Rente an ihre Versicherten zahlen können. Dazu arbeiten sie mit einem Sicherheitspuffer, der auch Auswirkungen auf den Rentenfaktor hat. Ein häufig genutzter Puffer ist ein Zinsabschlag zum aktuellen Rechnungszins. Statt 0,25 Prozent wird daher nicht selten mit 0,1 Prozent oder einem noch geringeren Rechnungszins kalkuliert.
  • Kosten
    Jede Versicherung kalkuliert mit bestimmten Kosten für Vertrieb, Marketing und Verwaltung. Diese beeinflussen ebenfalls die Höhe des Rentenfaktors.

Welche Rentenfaktoren gibt es?

Mann mit Smartphone und Laptop: Rentenfaktor bei der privaten RentenversicherungIn den meisten Rentenversicherungs-Verträgen finden sich zwei Angaben zu Rentenfaktoren: einen aktuellen Rentenfaktor sowie einen garantierten Rentenfaktor. Beide haben unterschiedliche Aussagekraft.

Aktueller Rentenfaktor

Der aktuelle Rentenfaktor ist der Wert, den die Versicherungsgesellschaft zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugrunde legt. Er bildet die Basis für die Kalkulation der späteren Rente, ist jedoch nicht garantiert.

Da sich aus dem aktuellen Rentenfaktor eine höhere Rente ergibt als aus dem garantierten Rentenfaktor, spielt er in der Beratung oder im Verkaufsgespräch die wichtigere Rolle. Häufig wird der aktuelle Rentenwert gefettet, um ihn hervorzuheben.

Doch davon sollten Sie sich nicht täuschen lassen. Da sich die Kalkulationsgrundlagen während der Vertragslaufzeit ändern können, ist der aktuelle Rentenfaktor nicht in Stein gemeißelt. Erst kurz vor Rentenbeginn wird der endgültige Rentenfaktor ermittelt.

Garantierter Rentenfaktor

Höhere Aussagekraft als der aktuelle Rentenfaktor hat der garantierte Rentenfaktor. Er ist niedriger als der aktuelle Rentenfaktor, denn er berücksichtigt Unwägbarkeiten – zum Beispiel die weitere Entwicklung der allgemeinen Lebenserwartung oder der Kapitalmärkte.

Der einkalkulierte Sicherheitsabschlag soll gewährleisten, dass der garantierte Rentenfaktor auch noch zu Rentenbeginn Bestand hat.

Allerdings ist auch der garantierte Rentenfaktor nicht in jedem Fall wirklich garantiert. Er weist zwar eine garantierte Höhe für den Rentenfaktor aus, doch bei extrem ungünstiger Entwicklung der ursprünglichen Vertrags­annahmen darf die Versicherung ihn ändern.

Ohne Weiteres geht das aber nicht. Die Gründe müssen so gravierend sein, dass die dauerhafte Erfüllung der Versicherungs­leistungen gefährdet ist. Ist dies der Fall, kann sich der Versicherer auf den Paragraf 163 des Versicherungs­vertrags­gesetzes (VVG) berufen.

„Hart“ garantierter Rentenfaktor

Einige Lebens- und Rentenversicherungen verzichten auf eine Anpassungs­möglichkeit des garantierten Rentenfaktors. In diesem Fall spricht man von einem „hart“ garantierten Rentenfaktor. Dazu muss die Versicherung explizit im Vertrag auf die Anwendung des § 163 VVG verzichten.

Sollte der Rentenfaktor möglichst hoch sein?

Auf den ersten Blick scheint es so, als ob ein hoher Rentenfaktor das Nonplusultra einer Rentenversicherung wäre. Doch das stimmt nicht.

So zwingt ein hoher garantierter Rentenfaktor die Versicherungs­gesellschaft, die zugesagten Leistungen abzusichern. Hohe Sicherheitsgarantien begrenzen aber die Anlage­möglichkeiten der Gesellschaft. Der Spielraum für rentable Investitionen verkleinert sich dadurch. Dies kann zu geringeren Überschüssen und damit zu einem niedrigeren Guthaben des Vertrags führen.

Beispiel:

Eine Rentenversicherung erwirtschaftet mit Ihren eingezahlten Beiträgen bis zum Rentenbeginn einen Kapitalstock von 200.000 Euro. Bei einem Rentenfaktor von 25 könnten Sie als Versicherter daraus eine Monatsrente von 500 Euro erwarten.

200.000 € / 10.000 x 25 = 500 €

Liegt der garantierte Rentenfaktor nun höher, zum Beispiel bei 27, die Police erwirtschaftet aber nur 180.000 Euro, würde Ihre Monatsrente auf 486 Euro sinken.

180.000 € / 10.000 x 27 = 486 €

Der höhere Rentenfaktor würde also in diesem Beispiel keine Vorteile bringen – im Gegenteil. Das Beispiel zeigt, dass neben dem Rentenfaktor auch die Art, wie die Sparbeiträge angelegt werden, die spätere Rentenhöhe entscheidend beeinflusst.

Kosten eines Vertrags

Achten Sie bei der Wahl Ihrer Renten­versicherung auch auf die Kosten. Denn hohe Vertragskosten verringern die Rendite und damit das mögliche Guthaben zum Ende der Sparphase. Informationen zu den Produktkosten finden Sie im Produkt­informations­blatt oder in den jährlichen Mitteilungen über die Wertentwicklung Ihrer Rentenversicherung.

Gut zu wissen: Entscheiden Sie sich am Ende der Sparphase für eine Kapital­auszahlung und nicht für eine Verrentung des Vorsorge­guthabens, verliert der Rentenfaktor seine Bedeutung. Dann zählt nur die Höhe des Guthabens.

Wie hat sich der Rentenfaktor entwickelt?

Der Höchstrechnungszins, also die Garantie­verzinsung von Lebens­versicherungen, entwickelt sich seit Jahren rückläufig. Betrug der Höchst­rechnungs­zins im Jahr 2000 noch vier Prozent, so liegt er seit 2022 nur noch bei 0,25 Prozent.

Gleichzeitig hat sich auch der durch­schnittliche Rentenfaktor nach unten bewegt. Lag er im Jahr 2021 laut Angaben des Analyse­hauses Franke und Bornberg im Durchschnitt noch bei 29,09, ist er 2023 auf 26,08 gesunken. Die Werte unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer nur geringfügig.

Rentenversicherung Vergleich

  • Individuelle Vergleichsberechnung für Ihre private Altersvorsorge
  • Jetzt kostenlos vergleichen und direkt online abschließen
  • Ihre Berufsgruppe

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarif­kombinationen der Renten­versicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarif­kombinationen der Renten­versicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.