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Das Wichtigste in Kürze
Viele Menschen sorgen mit privaten Lebens- und Rentenversicherungen für ihren Ruhestand vor. Die lange Niedrigzinsphase hat die Renditen sowohl von klassischen Rentenversicherungen als auch von fondsgebundenen Policen in Bedrängnis gebracht. Der Höchstrechnungszins, umgangssprachlich auch als Garantiezins bezeichnet, beträgt derzeit nur 0,25 Prozent.
Die lange Zeit niedrigen Zinsen haben nicht nur den Ertrag vieler Rentenversicherungen belastet, sie schlagen sich auch auf den Rentenfaktor nieder. Dieser Umrechnungsfaktor hat maßgeblichen Einfluss auf die gezahlte Monatsrente.
Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel Monatsrente ein Versicherter später aus seinem angesparten Vorsorgevermögen bekommt. Der Rentenfaktor gibt dabei an, wie viel Rente Sie pro 10.000 Euro an angespartem Guthaben erhalten.
Die Formel zur Berechnung der Rente sieht wie folgt aus:
Angespartes Kapital / 10.000 x Rentenfaktor = Monatsrente
Beispiel
Beträgt das Vorsorgekapital 200.000 Euro und der Rentenfaktor 28, ergibt sich eine Monatsrente in Höhe von 560 Euro:
200.000 € / 10.000 x 28 = 560 €
Rentenfaktor im CHECK24-Vergleich: garantierter Umwandlungs-/Rentenfaktor
Wir zeigen in unserem Online-Vergleich für jeden Tarif an, ob er einen garantierten Rentenfaktor bietet und wie hoch dieser ausfällt. Sie finden ihn als „garantierten Umwandlungs-/Rentenfaktor“ in der Tarifübersicht.
Bei der Berechnung des Rentenfaktors spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Es gibt keinen einheitlichen Rentenfaktor – weder innerhalb der Versicherungsbranche noch innerhalb einer Gesellschaft.
Weil jedes Unternehmen eigene Kalkulationen und Berechnungen durchführt, unterscheidet sich die Höhe des Rentenfaktors je nach Tarif und Alter des Versicherten.
Diese Faktoren haben Einfluss auf den Rentenfaktor:
In den meisten Rentenversicherungs-Verträgen finden sich zwei Angaben zu Rentenfaktoren: einen aktuellen Rentenfaktor sowie einen garantierten Rentenfaktor. Beide haben unterschiedliche Aussagekraft.
Der aktuelle Rentenfaktor ist der Wert, den die Versicherungsgesellschaft zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugrunde legt. Er bildet die Basis für die Kalkulation der späteren Rente, ist jedoch nicht garantiert.
Da sich aus dem aktuellen Rentenfaktor eine höhere Rente ergibt als aus dem garantierten Rentenfaktor, spielt er in der Beratung oder im Verkaufsgespräch die wichtigere Rolle. Häufig wird der aktuelle Rentenwert gefettet, um ihn hervorzuheben.
Doch davon sollten Sie sich nicht täuschen lassen. Da sich die Kalkulationsgrundlagen während der Vertragslaufzeit ändern können, ist der aktuelle Rentenfaktor nicht in Stein gemeißelt. Erst kurz vor Rentenbeginn wird der endgültige Rentenfaktor ermittelt.
Höhere Aussagekraft als der aktuelle Rentenfaktor hat der garantierte Rentenfaktor. Er ist niedriger als der aktuelle Rentenfaktor, denn er berücksichtigt Unwägbarkeiten – zum Beispiel die weitere Entwicklung der allgemeinen Lebenserwartung oder der Kapitalmärkte.
Der einkalkulierte Sicherheitsabschlag soll gewährleisten, dass der garantierte Rentenfaktor auch noch zu Rentenbeginn Bestand hat.
Allerdings ist auch der garantierte Rentenfaktor nicht in jedem Fall wirklich garantiert. Er weist zwar eine garantierte Höhe für den Rentenfaktor aus, doch bei extrem ungünstiger Entwicklung der ursprünglichen Vertragsannahmen darf die Versicherung ihn ändern.
Ohne Weiteres geht das aber nicht. Die Gründe müssen so gravierend sein, dass die dauerhafte Erfüllung der Versicherungsleistungen gefährdet ist. Ist dies der Fall, kann sich der Versicherer auf den Paragraf 163 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) berufen.
„Hart“ garantierter Rentenfaktor
Einige Lebens- und Rentenversicherungen verzichten auf eine Anpassungsmöglichkeit des garantierten Rentenfaktors. In diesem Fall spricht man von einem „hart“ garantierten Rentenfaktor. Dazu muss die Versicherung explizit im Vertrag auf die Anwendung des § 163 VVG verzichten.
Auf den ersten Blick scheint es so, als ob ein hoher Rentenfaktor das Nonplusultra einer Rentenversicherung wäre. Doch das stimmt nicht.
So zwingt ein hoher garantierter Rentenfaktor die Versicherungsgesellschaft, die zugesagten Leistungen abzusichern. Hohe Sicherheitsgarantien begrenzen aber die Anlagemöglichkeiten der Gesellschaft. Der Spielraum für rentable Investitionen verkleinert sich dadurch. Dies kann zu geringeren Überschüssen und damit zu einem niedrigeren Guthaben des Vertrags führen.
Beispiel:
Eine Rentenversicherung erwirtschaftet mit Ihren eingezahlten Beiträgen bis zum Rentenbeginn einen Kapitalstock von 200.000 Euro. Bei einem Rentenfaktor von 25 könnten Sie als Versicherter daraus eine Monatsrente von 500 Euro erwarten.
200.000 € / 10.000 x 25 = 500 €
Liegt der garantierte Rentenfaktor nun höher, zum Beispiel bei 27, die Police erwirtschaftet aber nur 180.000 Euro, würde Ihre Monatsrente auf 486 Euro sinken.
180.000 € / 10.000 x 27 = 486 €
Der höhere Rentenfaktor würde also in diesem Beispiel keine Vorteile bringen – im Gegenteil. Das Beispiel zeigt, dass neben dem Rentenfaktor auch die Art, wie die Sparbeiträge angelegt werden, die spätere Rentenhöhe entscheidend beeinflusst.
Kosten eines Vertrags
Achten Sie bei der Wahl Ihrer Rentenversicherung auch auf die Kosten. Denn hohe Vertragskosten verringern die Rendite und damit das mögliche Guthaben zum Ende der Sparphase. Informationen zu den Produktkosten finden Sie im Produktinformationsblatt oder in den jährlichen Mitteilungen über die Wertentwicklung Ihrer Rentenversicherung.
Gut zu wissen: Entscheiden Sie sich am Ende der Sparphase für eine Kapitalauszahlung und nicht für eine Verrentung des Vorsorgeguthabens, verliert der Rentenfaktor seine Bedeutung. Dann zählt nur die Höhe des Guthabens.
Der Höchstrechnungszins, also die Garantieverzinsung von Lebensversicherungen, entwickelt sich seit Jahren rückläufig. Betrug der Höchstrechnungszins im Jahr 2000 noch vier Prozent, so liegt er seit 2022 nur noch bei 0,25 Prozent.
Gleichzeitig hat sich auch der durchschnittliche Rentenfaktor nach unten bewegt. Lag er im Jahr 2021 laut Angaben des Analysehauses Franke und Bornberg im Durchschnitt noch bei 29,09, ist er 2023 auf 26,08 gesunken. Die Werte unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer nur geringfügig.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.