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Das Wichtigste in Kürze
Die meisten Menschen in Deutschland beziehen eine gesetzliche Rente. Diese steigt zwar jedes Jahr ein wenig an, dennoch wächst der Abstand zu den Erwerbseinkommen. Schuld daran ist das sinkende Rentenniveau. Es vergrößert die Rentenlücke und verstärkt die Angst vieler Menschen vor Altersarmut. Die private Altersvorsorge wird daher immer wichtiger.
Das Rentenniveau spiegelt das Verhältnis zwischen einer Standardrente und dem Durchschnittseinkommen in Deutschland wider. Einfach formuliert: Ist die durchschnittliche Rente nur halb so hoch wie die Einkommen, beträgt das Rentenniveau 50 Prozent.
Das Rentenniveau gibt also an, wie sich die Renten im Vergleich zu den Einkommen entwickeln und wie sich die Leistungskraft des Rentensystems verändert. Das Rentenniveau in Deutschland ist seit Ende der 1970er-Jahre rückläufig, seit 2012 liegt es durchgehend bei weniger als der Hälfte des durchschnittlichen Arbeitsentgelts.
Ein sinkendes Rentenniveau bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass auch die ausgezahlten Renten sinken. Die Höhe der Renten in Deutschland ist nämlich an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelt. Steigen diese, dann steigen auch die Renten.
Es gibt allerdings Jahre, in denen das nicht der Fall ist. Ein Ausnahmejahr war etwa das Corona-Jahr 2021. Da hier im Vergleich zum Vorjahr die Gehälter leicht zurückgegangen waren, gab es keine Rentensteigerung in den alten Bundesländern. Eigentlich hätten die Renten tatsächlich sinken müssen, dies verhinderte aber die gesetzlich festgelegte Rentengarantie.
In den neuen Bundesländern kam es sogar zu einer leichten Erhöhung aufgrund der schrittweisen Angleichung an das Westniveau. Dieser Prozess ist inzwischen aber abgeschlossen.
Im Jahr 2023 lag das Rentenniveau nach Berechnungen der Bundesregierung bei 48,15 Prozent. Somit erhält ein Ruheständler, der 45 Beitragsjahre vorweisen kann und dabei stets so viel wie der Durchschnitt aller Versicherten verdient hat, 48,15 Prozent des aktuellen Durchschnittsverdiensts als Rente. Damit wird die sogenannte Haltelinie von 48 Prozent eingehalten. Sie besagt, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter den Wert von 48 Prozent sinken soll.
Das Rentenniveau wird als Netto-Wert vor Steuern angegeben. Das heißt, die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung sind bereits von der Standardrente abgezogen, nur die Steuern müssen noch abgeführt werden. Genauso wird auch das Durchschnittsgehalt ermittelt.
In den Medien ist häufig zu lesen, dass die deutschen Renten im Vergleich zu denen unserer europäischen Nachbarn gering ausfallen würden. Das mag zwar auf den ersten Blick stimmen, allerdings ist das deutsche Rentensystem nicht direkt mit anderen Ländern vergleichbar. Jedes Land hat seine eigenen Erfassungs- und Berechnungsmethoden, und auch die Höhe der Beiträge sowie die Rentenbesteuerung ist unterschiedlich.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) berechnet regelmäßig eine Netto-Rentenersatzquote für ihre 38 Mitgliedsstaaten. Die ermittelten Quoten sind zwar nicht direkt mit dem deutschen Rentenniveau vergleichbar, bieten jedoch einen guten Anhaltspunkt, wo Deutschland im internationalen Vergleich steht.
Danach liegt die Rentenersatzquote in Deutschland für Männer wie Frauen bei 52,9 Prozent und damit unter dem OECD-Durchschnitt von 62,4 Prozent für Männer sowie 61,3 Prozent für Frauen (Stand: 2021).
Vergleichsweise hoch ist die Quote in Österreich (Frauen und Männer: 87,1 Prozent) und Italien (Männer und Frauen: 81,7 Prozent). Niedrigere Quoten als Deutschland haben hingegen etwa die Schweiz (Männer: 50,7 Prozent, Frauen: 49,7 Prozent) und Irland (Männer und Frauen: 39,9 Prozent).
Das Rentenniveau in Deutschland wird anhand von zwei Faktoren berechnet: dem Durchschnittseinkommen und der Standardrente.
So wird das Rentenniveau berechnet
Die Formel für das Rentenniveau lautet:
Rentenniveau = Standardrente / Durchschnittseinkommen x 10
Der Standardrente liegen die Regelaltersgrenze und 45 Beitragsjahre zugrunde. In diesen 45 Beitragsjahren hat der Standard- oder Eckrentner jedes Jahr exakt das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient und so genau einen Rentenpunkt pro Jahr erhalten.
Durchschnittseinkommen in Deutschland |
3.595,17 EUR |
---|---|
Durchschnittsrente (Standardrente) |
1.503,34 EUR |
= Rentenniveau | 48,15% |
Im Jahr 2023 belief sich die Standardrente laut Deutscher Rentenversicherung auf 1.692 Euro. Für das Rentenniveau ist die Netto-Standardrente vor Steuern wichtig, also die Standardrente nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Sie betrug 1.503,34 Euro.
Das durchschnittliche Bruttojahresarbeitsentgelt aller Versicherten stellt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates jährlich fest. Dabei stützt sie sich auf Daten, die das statistische Bundesamt erhebt. 2023 lag das jährliche Durchschnittseinkommen danach bei 43.142 Euro brutto, pro Monat also rund 3.595 Euro.
Nach anfänglichem Anstieg ist das Rentenniveau in Deutschland seit Jahren rückläufig. 1970 lag das Niveau bei 55,2 Prozent und stieg zunächst bis zum Jahr 1977 auf den Höchstwert von 59,8 Prozent an.
Anschließend verharrte es wenige Jahre auf hohem Niveau, um seit 1984 fast kontinuierlich zu fallen. Die Schwelle von 50 Prozent wurde erstmals 2012 unterschritten. Im Jahr 2023 lag das Rentenniveau bei 48,15 Prozent. Nach den Wünschen der Bundesregierung soll es bis 2025 nicht unter 48 Prozent fallen.
Historische Entwicklung des Rentenniveaus in Deutschland
Jahr |
Rentenniveau (in Prozent) |
---|---|
1970 | 55,2 |
1975 | 55,2 |
1977 | 59,8 |
1980 | 57,6 |
1985 | 57,4 |
1990 | 55,0 |
1995 | 53,9 |
2000 | 52,9 |
2005 | 52,6 |
2010 | 51,6 |
2015 | 47,7 |
2020 | 48,2 |
2022 | 48,1 |
Das Rentenniveau auf dem heutigen Stand zu halten, dürfte für die Politik ein schwieriges Unterfangen werden. Die Umlagefinanzierung der gesetzlichen Rente stößt aufgrund des demografischen Wandels, niedriger Geburtenraten und dem Einstieg der Baby-Boomer-Generation ins Rentenalter auf immer größere Herausforderungen.
Die beschlossene Aktienrente und das neue Einwanderungsrecht, das den Zuzug von qualifizierten Arbeitnehmern erleichtern soll, können die Finanzierungsprobleme allein nicht lösen.
Um das Rentenniveau zu halten und die Finanzierung der Rentenkasse langfristig zu sichern, wurden in den letzten Jahren zahlreiche Reformen durchgeführt. So wurde die Formel für die jährliche Rentenanpassung um einen Beitragssatzfaktor und einen Nachhaltigkeitsfaktor ergänzt.
Steigt die Zahl der Rentenempfänger schneller als die Zahl der Beitragszahler, verlangsamt der Nachhaltigkeitsfaktor den Anstieg der Renten. Darüber hinaus wird der Anstieg der Renten durch den Beitragssatzfaktor gedämpft. Er bremst die Rentenentwicklung, wenn die Beiträge zur Rentenversicherung ansteigen.
Im Rentenversicherungsbericht 2021 skizzierte die Bundesregierung die folgende Prognose für die weitere Entwicklung des Rentenniveaus bis 2035. Die Zahlen zeigen, dass das Rentenniveau in Zukunft weiter absinken wird.
Jahr |
Rentenniveau (in Prozent) |
---|---|
2023 | 50,4 |
2024 | 50,0 |
2025 | 49,2 |
2026 | 49,1 |
2027 | 48,8 |
2028 | 48,4 |
2029 | 47,9 |
2030 | 47,6 |
2031 | 47,2 |
2032 | 46,8 |
2033 | 46,4 |
2034 | 46,0 |
2035 | 45,8 |
Das Absinken des Rentenniveaus ist nicht gleichbedeutend mit weniger Rente. Die Rente steigt weiterhin, aber eben langsamer als das Durchschnittseinkommen. Im Ergebnis wird die Rentenlücke zwischen dem Erwerbseinkommen und der gesetzlichen Altersrente aber immer größer.
Vor allem Menschen mit einem geringen Einkommen und Teilzeitbeschäftigte werden es immer schwerer haben, ihren Lebensstandard im Alter zu halten. Um der Altersarmut im Ruhestand zu entgehen, sollten Sie daher rechtzeitig privat vorsorgen.
Je früher Sie beginnen, desto kleiner können Ihre Sparbeiträge ausfallen. Denn auf lange Sicht summieren Kurssteigerungen von Wertpapieranlagen und der Zinseszins-Effekt die Sparbeträge zu einem ordentlichen Vermögen. Mit Fondssparplänen oder private Rentenversicherungen können Sie so das sinkende Rentenniveau ausgleichen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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