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Rentenpunkte kaufen

Um Abschläge bei der Rente durch lange Aus­bildungs­zeiten oder eine Frührente auszugleichen, können Sie Renten­punkte (Entgeltpunkte) kaufen. Wir erklären, wann dies möglich ist und wie viel es kostet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Kauf von Rentenpunkten können Versicherte drohende Rentenabschläge bei einer Frührente vermeiden.
  • Dazu müssen Sie mindestens 50 Jahre alt sein und zu Rentenbeginn wenigstens 35 Versicherungsjahre vorweisen können.
  • Freiwillige Sonderzahlungen in die Rentenversicherung sind seit 2023 zu 100 Prozent steuerlich absetzbar.
  • Der Kauf von Rentenpunkten ist relativ teuer und rechnet sich nur langfristig. Private Altersvorsorgeformen können rentabler sein. 

Was ist ein Rentenpunkt?

Rentenpunkte kaufen: Ältere Frau übt mit Hanteln in der Wohnung.Im Laufe Ihres Berufslebens sammeln Sie als Arbeitnehmer Entgeltpunkte, umgangs­sprachlich Rentenpunkte genannt. Die Anzahl dieser Rentenpunkte hängt von Ihrem Einkommen und der Versicherungszeit ab, die Sie bis zum Rentenbeginn ansammeln.

Jedes Jahr wird Ihr Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Liegt Ihr Einkommen exakt auf der Höhe des Durchschnitts, erhalten Sie in diesem Jahr genau einen Entgeltpunkt gutgeschrieben.

Liegt Ihr Einkommen über oder unter dem Durchschnittsverdienst, wird Ihnen anteilig mehr oder weniger als ein Punkt gutschrieben. Die Beitrags­bemessungs­grenze sorgt zudem dafür, dass Sie pro Jahr maximal etwa zwei Rentenpunkte erhalten können.

Jeder Rentenpunkt hat einen bestimmten Geldwert. Aktuell liegt dieser Rentenwert bundesweit bei einem Betrag von 39,32 Euro. Um die Höhe der Altersrente zu berechnen, wird bei Renteneintritt die Anzahl der gesammelten Rentenpunkte mit dem aktuellen Wert eines Punktes multipliziert.

Gehen Versicherte vor ihrer Regelalters­grenze in den Ruhestand, werden von der ermittelten Rente für jeden Monat, den sie früher in Rente gehen, 0,3 Prozent abgezogen.

Wer darf Rentenpunkte kaufen?

In die gesetzliche Rentenversicherung können Sie nicht nach Belieben einzahlen und Rentenpunkte kaufen. Der Erwerb von Rentenpunkten geschieht in erster Linie durch die monatlichen Beitragszahlungen.

Freiwillige Sonderzahlungen können Sie nur leisten, um Fehlzeiten auszugleichen oder finanzielle Nachteile bei einer Frührente zu vermeiden. Rentenminderungen, die bei einer Erwerbsminderungsrente entstehen, können durch Sonderzahlungen allerdings nicht ausgeglichen werden.

In diesen zwei Fällen sind freiwillige Sonderzahlungen möglich:

  1. für Ausbildungszeiten
  2. bei früherem Rentenbeginn

Rentenpunkte für Ausbildungs­zeiten kaufen

Mit freiwilligen Rentenbeiträgen können Sie Fehlzeiten ausgleichen, die die Rentenversicherung bislang nicht berücksichtigt hat. Dazu zählen zum Beispiel Zeiten für den Besuch einer Schule, Fachhoch­schule oder Universität sowie für die Teilnahme an einer berufs­vorbereitenden Bildungs­maßnahme zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr, da vor dem 17. Lebensjahr keine Beitragszeiten erfasst werden.

Außerdem können Sie Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen, die ab dem 17. Geburtstag länger als acht Jahre gedauert haben – also über den 25. Geburtstag hinaus. Für Zeiten, die bereits mit Beiträgen belegt sind, können Sie keine freiwilligen Beiträge nachzahlen.

Nachzahlungen für Ausbildungs­zeiten bis zum 45. Geburtstag

Möchten Sie freiwillig Nachzahlungen für Ausbildungs­zeiten leisten, müssen Sie spätestens bis zu Ihrem 45. Geburtstag einen entsprechenden Antrag stellen. Zur Prüfung von Fehlzeiten schickt Ihnen die Renten­versicherung im Alter von 43 Jahren eine erste Rentenauskunft zu, die eine detaillierte Aufstellung aller Anrechnungszeiten und Beitragszeiten enthält.

Entdecken Sie darin Lücken während Ihrer Ausbildungs­zeit, können Sie mithilfe des Formulars V0080 den Antrag stellen, freiwillige Rentenbeiträge für diese Ausbildungs­zeiten nachzuzahlen.

Die freiwillige Nachzahlung von Ausbildungs­zeiten ist innerhalb bestimmter Grenzen möglich. Derzeit müssen Sie für jeden Monat, den sie nachversichern möchten, mindestens 96,72 Euro einzahlen. Der Höchstsatz liegt aktuell bei 1.357,80 Euro (Stand: 2023).

Je mehr Sie nachzahlen, desto höher ist Ihr späterer Rentenanspruch. Die Beitrags­zahlungen können auch über fünf Jahre in Raten geleistet werden. Das ist dann auch über das 45. Lebensjahr hinaus möglich. Die Nachzahlung können Sie steuerlich geltend machen.

Rentenpunkte wegen Frührente kaufen

Der häufigste Grund, warum Versicherte Rentenpunkte kaufen, sind freiwillige Beitragszahlungen zum Ausgleich von Rentenkürzungen aufgrund einer Frührente. Langzeitversicherte, die vor Erreichen des regulären Rentenalters eine Altersrente in Anspruch nehmen möchten, müssen für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen.

Diese Abschläge können Sie ab einem Alter von 50 Jahren durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Die Ausgleichszahlung kann auf einen Schlag oder in Raten erfolgen.

Wie viel Sie bei einem früheren Rentenbeginn an Ausgleichszahlung leisten müssen, um ohne Abschläge in Rente gehen zu können, errechnet auf Antrag (Antragsformular V0210) die Deutsche Rentenversicherung für Sie.

Die „Auskunft zum Ausgleich einer Rentenversicherung“ beinhaltet diese Informationen:

  • voraussichtliche Höhe der Altersrente bei regulärem Renteneintritt
  • Höhe der Rentenminderung zum vorgezogenen Renteneintritt
  • Höhe des Beitrags, der zum Ausgleich der Rentenminderung gezahlt werden muss
  • Formel, wie sich der Ausgleichsbetrag konkret errechnet

Wie viele Rentenpunkte kann ich kaufen?

Der frühestmögliche Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre gesetzliche Altersrente erhalten können, liegt aktuell bei 63 Jahren. Liegt Ihre Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, so müssten Sie – um Rentenabschläge zu vermeiden – 48 Beitragsmonate durch den Kauf von Rentenpunkten ausgleichen.

Wie viel Rentenpunkte dazu notwendig sind, wird von der Deutschen Rentenversicherung auf Antrag individuell ermittelt. Da mehr als 48 Monate Frührente nicht möglich sind, können auch keine darüberhinausgehenden Sonderzahlungen geleistet werden.

Jeder Monat Frührente verringert Rente um 0,3 Prozent

Für jeden Monat Frührente wird die Altersrente um 0,3 Prozent gekürzt. Bei vier Jahren vorgezogenem Ruhestand gingen demnach 14,4 Prozent (0,3 x 48 Monate) Ihrer Rente verloren.

Das heißt andersherum: Jeder Monat, den Sie per Sonderzahlung ausgleichen, verringert den Rentenabzug um 0,3 Prozent. Gleichen Sie zwei von vier Jahren aus, wird Ihre Rente also nur um 7,2 Prozent gekürzt (0,3 x 24 Monate). Gleichen Sie alle Monate aus, wird Ihre Rente später überhaupt nicht gekürzt.

Es gibt auch eine Frührente ohne Abschläge. Dazu müssen Sie vier Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Versicherungszeit von 45 Jahren vorweisen.

Wie errechnet sich der Ausgleichs­betrag für eine Frührente?

Den nötigen Ausgleichsbetrag für eine Frührente können Sie auch überschlagen, bevor Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Dazu müssen Sie zunächst festlegen, um wie viele Monate Sie vorzeitig in Rente gehen möchten.

Wollen Sie etwa 48 Monate vor Ihrer Altersgrenze in Rente gehen, müssen Sie den maximalen Abschlag von 14,4 Prozent ausgleichen. Bei einer regulären Altersrente in Höhe von 1.692 Euro ergibt dies einen Abschlag von 243,65 Euro für die Frührente. Die bis zum Rentenbeginn gesammelten Rentenpunkte würden in dem Fall nämlich mit einem Zugangsfaktor von 0,856 (1-0,144) multipliziert.

Um den Abschlag auszugleichen, müssen Sie bei der Rentenversicherung beim aktuellen Wert eines Rentenpunkts 7,57 Rentenpunkte kaufen.

Was kostet ein Rentenpunkt?

Um auszurechnen, wie teuer der Kauf der fehlenden Rentenpunkte ist, müssen Sie noch wissen, was ein Rentenpunkt kostet. Dieser Wert errechnet sich aus dem Durchschnitts­entgelt – also dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten – multipliziert mit dem aktuellen Beitrags­satz der gesetzlichen Rentenversicherung.

Der bundesweit gültige Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent. Dieser Satz wird beim freiwilligen Kauf von Rentenpunkten nicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt – Versicherte müssen ihn allein stemmen.

Das Durchschnitts­einkommen schwankt von Jahr zu Jahr, entsprechend unterschiedlich teuer sind die Rentenpunkte in einzelnen Jahren. In der Regel steigen die Löhne und Gehälter jährlich an. Es gibt aber Ausnahmen: So sanken 2021 die Durchschnitts­einkommen aufgrund von Corona und Kurzarbeit deutlich.

Kosten für einen Rentenpunkt im Zeitverlauf (West)

Werte gerundet. Quelle: Finanztest *Werte vorläufig. Stand: 10/2023
Jahr Wert Rentenpunkt
2017 6.938 €
2018 7.044 €
2019 7.236 €
2020 7.542 €
2021 7.727 €
2022 7.236 €*
2023 8.024 €*

Unterschiedlich hoch sind die Durchschnitts­verdienste auch zwischen den neuen und alten Bundesländern. 2023 beträgt das Durchschnittsentgelt in den alten Bundesländern 43.142 Euro und in den neuen Bundesländern 41.967 Euro. Diese Spanne wird sich aufgrund der Rentenangleichung zwischen Ost und West bis zum Jahr 2025 auf null reduzieren.

Aus diesen Beträgen ergibt sich im Jahr 2023 ein Preis je Rentenpunkt:

  • West: 43.142 € x 18,6 % = 8.024,41 €
  • Ost: 41.967 € x 18,6 % = 7.805,85 €

Die 7,57 Rentenpunkte aus unserem Beispiel kosten für einen Versicherten in den alten Bundesländern daher 60.745,53 Euro. Diesen Betrag müsste er zahlen, um die Einbußen bei einer um vier Jahre vorgezogenen Rente vollständig auszugleichen.

Berechnung Ausgleichsbetrag

(Stand: 10/2023)
Wert Rentenpunkt: 37,60 €
Anzahl Rentenpunkte
bei regulärem Beginn
45,00
Monate früher in Rente 48
Rente regulär 1.692,00 €
Abzug durch Frührente 243,65 €
Höhe Frührente 1.448,35 €
Anzahl Punkte für Ausgleich 7,57
Preis Rentenpunkt (West) 8.024,41 €
Kosten Rentenpunkte 60.745,53 €

Keine Pflicht zur Sonderzahlung

Es besteht jedoch keine Verpflichtung, den kompletten Betrag zu zahlen. Sie können nur einen Teil des Betrags überweisen oder auch gar nichts. Möglich sind auch Ratenzahlungen oder eine Arbeitgeber­beteiligung an den Ausgleichs­zahlungen.

Eine spätere Erstattung der freiwillig gezahlten Rentenbeiträge ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn Sie doch nicht vorzeitig in Rente gehen sollten. Dann erhöhen die gezahlten Beiträge Ihre spätere Rente.

Sind Sie bereits in Rente, ist ein Nachkauf von Rentenpunkten nur dann möglich, solange Sie noch in Frührente sind. Die Einzahlungen erhöhen dann ab dem Folgemonat Ihren Rentenanspruch. Haben Sie Ihre Regelalters­grenze erreicht, können Sie keine Rentenpunkte mehr kaufen.

Ist es sinnvoll, Rentenpunkte zu kaufen?

Rentenpunkte nachzukaufen, wird immer beliebter. Waren es 2016 nur knapp 4.500 Personen, so entschieden sich 2021 bereits rund 41.500 Versicherte für eine Sonderzahlung in die Rentenkasse.

Die Gründe für das wachsende Interesse sind vielfältig: Sonderzahlungen erhöhen die gesetzliche Rente und verbessern den Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Zugleich sind die Beiträge seit 2023 komplett steuerlich absetzbar. Davor wurden sie nur anteilig als Vorsorgeaufwendungen anerkannt.

Ob sich der Kauf zusätzlicher Rentenpunkte unter Renditeaspekten lohnt, steht auf einem anderen Blatt. Bis sich die Kosten durch die höheren monatlichen Renteneinkünfte bezahlt machen, dürften viele Jahre vergehen.

Für eine positive Rendite ist neben der Steuerersparnis entscheidend, dass Sie möglichst alt werden und somit die Rente möglichst lange beziehen. Zudem spielen die jährlichen Rentenanpassungen eine wichtige Rolle. Die Rentenpunkte werden schließlich zum jeweils geltenden Rentenwert gekauft.

Steigt der Wert eines Rentenpunktes im Lauf der Zeit, erhöhen sich auch die Renteneinkünfte entsprechend. Nach Modellrechnungen des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung von 2020 können Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung in Abhängigkeit von Renteneintrittsalter und Lebenserwartung eine Rendite zwischen zwei und drei Prozent erwarten.

Höhere Renditen mit privater Vorsorge

Höhere Renditen sind mit verschiedenen Formen der privaten Altersvorsorge möglich – zum Beispiel mit fondsbasierten privaten Rentenversicherungen oder Fonds- und ETF-Sparplänen.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarif­kombinationen der Renten­versicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. 2020: „Der Einfluss von steuer- und sozialrechtlichen Regelungen auf individuelle Erträge aus der gesetzlichen und betrieblichen Altersversorgung: Modellrechnungen für typisierte Erwerbsverläufe” von Hermann Buslei, Johannes Geyer und Peter Haan